Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe 2001 den Lehrgang zur Schwesternhelferin gemacht, arbeitete danach 3 Jahre in der Klinik.
Nach der Scheidung bin ich verzogen, ( hatte noch ein Kind bekommen ) nun möchte ich wieder in die Pflege zurück. Im Moment bin ich als Soziale Betreuung tätig, in einem Seniorenheim, was mir auch sehr viel Spaß macht.
Nun habe ich gelesen man kann auch Lehrgänge zur Fachkraft machen, jedoch habe ich beim Umzug meinen SH-Schein verloren, da ich im Moment noch von der Arge lebe, habe ich da nachgefragt ob die das übernehmen würde, ich bekam nur ein Nein zur Antwort ( ich habe nie extra was beantragt )
Kann ich auch ohne sh Schein den Lehrgang machen oder muß ich das alles nochmal neu machen? Ich habe meinen behinderten Sohn damals gepflegt, habe die Jahre in der Klinik gearbeitet und nun noch im Seniorenheim, kann man sich das anrechnen lassen?
Wäre für jede Hilfe dankbar
Lg
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe 2001 den Lehrgang zur Schwesternhelferin gemacht, arbeitete danach 3 Jahre in der Klinik.
Nach der Scheidung bin ich verzogen, ( hatte noch ein Kind bekommen ) nun möchte ich wieder in die Pflege zurück. Im Moment bin ich als Soziale Betreuung tätig, in einem Seniorenheim, was mir auch sehr viel Spaß macht.
Nun habe ich gelesen man kann auch Lehrgänge zur Fachkraft machen, jedoch habe ich beim Umzug meinen SH-Schein verloren, da ich im Moment noch von der Arge lebe, habe ich da nachgefragt ob die das übernehmen würde, ich bekam nur ein Nein zur Antwort ( ich habe nie extra was beantragt )
Kann ich auch ohne sh Schein den Lehrgang machen oder muß ich das alles nochmal neu machen? Ich habe meinen behinderten Sohn damals gepflegt, habe die Jahre in der Klinik gearbeitet und nun noch im Seniorenheim, kann man sich das anrechnen lassen?
Wäre für jede Hilfe dankbar
Lg