Kann ich MAV werden?

Mari1981

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18.02.2010
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131
Beruf
Kranken und Gesundheitspflegerin
Akt. Einsatzbereich
amb.Pflege
Hallo....

ich würde mich gerne für unsere Sozialstation zur Mitarbeiter-
vertreterin wählen lassen, aber als ich unsere Chefin danach
fragte wie es aussieht, da unsere Sozialstation noch keine
hat, sagte sie mir, wir bräuchten keine, da die Soz.station
in der Nachbarstadt schon eine hat.
Meine Kolleginnen sagten mir, dass wär ein rotes Tuch
für unsere Chefin. Naja, bin erst seit 1.4.2010 dabei
und nächstes Jahr sind Neuwahlen.
Kann ich mich wählen lassen auch wenn die Chefin meint,
man braucht keinen? Ich meine es reicht wenn jemand
von unserem Team mich vorschlägt, bin aber nicht sicher.
 
Hallo!

Wenn bei uns Mitarbeiter das gerne möchten...nadann nur zu.
Es muss nur vorher geklärt werden, wie zeitaufwendig es wird ( z.B. während der Arbeitszeit ).
Da möchte ich als Leitung schon mit im Boot sein. Weil diese Zeiten müssten ja ersetzt werden.
Also vorher abklären.

LG angiemaus0511
 
Wende Dich an Deinen Gewerkschaftssekretär, sofern Du organisiert bist. Da bekommst Du jede Hilfe die Du brauchst.
Ich lese heraus, dass Eure Sozialstation noch keine MAV hat, in sofern gilt es, erstmal eine aufzubauen. Das ist ein großer und manchmal auch schwerer Schritt. Bis Du gewählt bist, ist alles was Du in Vorbereitung der Wahl machst (es sei denn Du bist auch noch Wahlvorstand) Dein reines Privatvergnügen. Erst nach der Wahl hast Du Anspruch auf Freistellung für die MAV Arbeit und da hat Deine Cheffin dann nicht mehr viel zu melden.
Das sie über die Vorstellung einer MAV nicht begeistert ist, ist doch klar, ich hätte sie auch gar net darüber informiert. Die Aussage, das die Sozialstation im Nachbarort eine MAV hat ist ja wohl der Hammer, die haben mit Euch ja nichts zu tun. Aber Du kannst Dich natürlich auch an diese KollegInnen wenden, wenn Du hilfe brauchst.

Ich wünsche Dir viel Glück und viel Kraft, dass Du diesen Weg betreiten kannst, es wird sicher nicht leicht, aber es ist schaffbar und sehr, sehr wichtig!
 
Da möchte ich als Leitung schon mit im Boot sein. Weil diese Zeiten müssten ja ersetzt werden.
Also vorher abklären.
Was soll ich abklären?
Und vielleicht noch um Genehmigung fragen?
Der AG wird - meist - dagegen sein, denn dann kann er nicht mehr so wie er will.
Eine Leitung, zumindest ab PDL, ist schon durch ihre Funktion nicht im Boot und hat da auch nix zu suchen.
Diskutieren wir nicht um Ausnahmen, wo es auch mal funktioniert.

Entweder es wird eine gewählt, weil DIE MA es wollen und man muss sich auf Wiederstand einstellen oder man lässt es
 
Das hört sich für mich irgendwie so an wie bei einem früheren Arbeitgeber von mir. Als ich es mir damals überlegt hatte hieß es auch: "brauchen wir nicht... bis jetzt sind wir gut ohne zurechtgekommen... wenn's mal Probleme gibt kann man immer mit mir reden..."
Damals war ich so blauäugig und hab das geglaubt. Bis dann die ersten Schwierigkeiten kamen über die keine Einigung erziehlt werden konnte... Ich hätte mich in den A*** beißen können, dass ich es nicht getan habe, da wäre sicher manches anders gelaufen...

Bei meinem nächsten Arbeitgeber gab es dann eine gut funktioneirende MAV - mir gingen die Augen auf was beim 1. alles unter den Tisch gekehrt wurde, bezüglich der Rechte und natürlich auch Pflichten der Mitarbeiter (wobei auf die Pflichten haben sie schon geschaut)

Dass deine PDL nicht möchte, dass du dich wählen lässt ist klar - wer will schon gerne jemandem der einem auf die Finger schaut. Aber ich kann dich nur bestärken, es ist sicher nicht leicht, aber es dient dem Miteinander ungemein, wenn man weiß, was gefordert wird ist richtig aber niemand kann einfach machen was er will sondern es gibt Regeln die auch die PDL einhalten muss. (du merkst, ich hab wirklich schlechte Erfahrungen gemacht:down:) Aber ich hab auch gesehen, was eine MAV bewirken kann und die Erfahrung gemacht, welche Vorteile es für eine PDL haben kann die MAV bei weniger populären Entscheidungen mit im Boot zu haben.

Zu deiner Frage: du brauchst niemanden zu fragen ob du dich aufstellen lassen sollst/darfst oder nicht - außer deinen Kollegen, denn du brauchst eine bestimmte Anzahl Unterstützer die dich vorschlagen. (ich meine irgendwas um 5 Unterschriften auf dem Vorschlagzettel).
 
... - außer deinen Kollegen, denn du brauchst eine bestimmte Anzahl Unterstützer die dich vorschlagen. (ich meine irgendwas um 5 Unterschriften auf dem Vorschlagzettel).

Das richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer. (zumindest in der Wahlordnung des BetrVG, aber ich denke auch im Mitarbeitervertretungsgesetz sieht es nicht anders aus.)
 
MAV = Kirchliches Arbeitsrecht

jede krichliche Einrichtung muss eine MAV haben. Bei kleinen Einrichtungen kann mit einer Nachbareinrichtung eine gemeinsame MAV zusammen gebildet werden.
Wählbar sind nur Mitarbeiter/innen die Mitglied einer Einrichtung der ACK sind und mindestens ein Jahr beschäftigt sind.
Gewerkschaften haben selten Ahnung vom kirchlichen Arbeitsrecht - besserer Ansprechpartner sind die Gesamt-MAVen der kirchlichen Regionen. Kostet auch nix ;-)

Gruß KGK
 
Das eine MAV oder BR gebraucht wird fällt immer erst auf, wenn es Probleme gibt.

Gibt es keine Probleme, weil der MA mit allem zufrieden ist- egal ob positiv oder negativ für ihn- dann wirds auch keine MAV geben.

Elisabeth
 
Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Dienststellen kirchlicher Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sind nach Maßgabe
dieses Gesetzes Mitarbeitervertretungen zu bilden.

Gilt aber nur für Würtemberg.Kann man also nicht verallgemeinern.
 
Gilt aber nur für Würtemberg.Kann man also nicht verallgemeinern.

und dann auch noch für die evangelische Kirche.
Das hätte mich auch gewundert, sonst würden ja eine ganze Menge Einrichtungen gegen ein Gesetz verstoßen.
 
hallo...
Oh, danke,seid super! So viele Antworten.
Also wenn ich alles richtig verstehe, brauche ich
keine Zustimmung der Chefin um MAV zu werden?!
Wie viele Mitarbeiter muss denn die Firma haben?
Bei uns sind es etwa um die 30 Mitarbeiter mit Hauswirt-
schaftskräften.
Ich möchte das unbedingt und auch gerne machen, habe
auch schon von einigen Kolleginnen gesagt bekommen
das ich das machen soll.
Wenn bei uns Probleme auftreten, jetzt z.B. hatten
wir eine MA die Probleme hatte mit der Chefin und keiner
traute sich was zu fragen, hab ich auch mit unserer
Chefin gesprochen und dann hat sie in der DB sich geäußert
dazu.
Informiere mich jetzt auch immer über die MAV und werd
mich nächstes Jahr wenn Wahlen sind aufstellen lassen bzw.
wählen lassen.
 
Hängt eine Betriebsgröße nicht von der Menge der Vollzeitstellen und nicht der Anzahl der Köpfe ab?
 
Lasst Euch bitte unbedingt von den Profis einer zuständigen Gewerkschaft beraten, es könnte sonst über Fehler zu einer rechtlichen Anfechtung Eurer Bemühungen kommen. Außerdem seit Ihr gleich mal beruflich Rechtsschutzversichert und das ist in dieser Situation auch nicht geringzuschätzen!
"In Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindesten 3 wählbar sind, werden Bertriebsräte gewählt....." (Zitat Betriebsverfassungsgesetz)


Matras
 
Lasst Euch bitte unbedingt von den Profis einer zuständigen Gewerkschaft beraten, es könnte sonst über Fehler zu einer rechtlichen Anfechtung Eurer Bemühungen kommen. Außerdem seit Ihr gleich mal beruflich Rechtsschutzversichert und das ist in dieser Situation auch nicht geringzuschätzen!
"In Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindesten 3 wählbar sind, werden Bertriebsräte gewählt....." (Zitat Betriebsverfassungsgesetz)


Matras

Da Gewerkschaften sich schwerpunktmäßig nur mit dem Betreibsverfassungsgesetzt auskennen und sich mit dem MVG sehr schwer tun, wende Dich an eine AGMAV. Da hat man auch Ahnung vom kirchlichen Arbeitsrecht und Du musst kein Mitglied sein.

Der dritte Weg funktioniert nicht so, wie sich das die gewerkschaftlich orientierten Kolleginnen und Kollegen hier so vorstellen!

Gruß KGK
 
Da Gewerkschaften sich schwerpunktmäßig nur mit dem Betreibsverfassungsgesetzt auskennen und sich mit dem MVG sehr schwer tun, wende Dich an eine AGMAV. Da hat man auch Ahnung vom kirchlichen Arbeitsrecht und Du musst kein Mitglied sein.

Der dritte Weg funktioniert nicht so, wie sich das die gewerkschaftlich orientierten Kolleginnen und Kollegen hier so vorstellen!

Gruß KGK

Na guck an.
Ich kenne einige Gewerkschaftssekretäre und auch viele aktive, ehrenamtliche Gewerkschafter in den Fachbereichsvorständen, die aus dem Bereich der MAV kommen und sich durchaus gut im kirchlichen Arbeitsrecht auskennen.
Aber eine Spitze gegen die verhasste Gewerkschaft musste Deinerseits ja kommen, oder?
 
Da Gewerkschaften sich schwerpunktmäßig nur mit dem Betreibsverfassungsgesetzt auskennen und sich mit dem MVG sehr schwer tun, wende Dich an eine AGMAV. Da hat man auch Ahnung vom kirchlichen Arbeitsrecht und Du musst kein Mitglied sein.

Der dritte Weg funktioniert nicht so, wie sich das die gewerkschaftlich orientierten Kolleginnen und Kollegen hier so vorstellen!

Gruß KGK


Erstaunlich, erstaunlich - habe das aber ganz anders erlebt! Und Mitglied muss man in der Gewerkschaft auch nicht immer und unbedingt sein um Rat zu bekommen.... (Nomen non est omen!)

Matras
 

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