- Registriert
- 25.10.2017
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- 20
- Beruf
- Krankenschwester
Hallo an Euch!
Ich weiß, dass ein AG mit der Veröffentlichung des Dienstplanes sein Direktionsrecht ausgeschöpft hat und Änderungen eigentlich nur mit dem Einverständnis beider Seiten erfolgen können ( wenn ich mit einer Kollegin tauschen will, muss ja auch erst die TL zustimmen )
In meiner Einrichtung ist es aber üblich, dass immer wieder der Dienstplan geändert wird, auch ohne das Einverständnis einzuholen. Da bekommt man dann z.B. die Nachricht " DP geändert, bitte beachten".
Ich bin noch nicht so lange dort, auf meinen Hinweis und mein Nachfragen wurde mir dann erklärt, dass dies rechtens ist mit einer "Vorlaufzeit" von vier Tagen. Hier bräuchte die MA dann nicht gesondert gefragt werden.
Stimmt es tatsächlich, dass es solche Änderungsfristen gibt, bei denen kein Einverständnis der MA vorliegen muss, um den DP zu ändern?
Grüße von Sr. Nikki
Ich weiß, dass ein AG mit der Veröffentlichung des Dienstplanes sein Direktionsrecht ausgeschöpft hat und Änderungen eigentlich nur mit dem Einverständnis beider Seiten erfolgen können ( wenn ich mit einer Kollegin tauschen will, muss ja auch erst die TL zustimmen )
In meiner Einrichtung ist es aber üblich, dass immer wieder der Dienstplan geändert wird, auch ohne das Einverständnis einzuholen. Da bekommt man dann z.B. die Nachricht " DP geändert, bitte beachten".
Ich bin noch nicht so lange dort, auf meinen Hinweis und mein Nachfragen wurde mir dann erklärt, dass dies rechtens ist mit einer "Vorlaufzeit" von vier Tagen. Hier bräuchte die MA dann nicht gesondert gefragt werden.
Stimmt es tatsächlich, dass es solche Änderungsfristen gibt, bei denen kein Einverständnis der MA vorliegen muss, um den DP zu ändern?
Grüße von Sr. Nikki