Änderung des Dienstplans während des Urlaubes

  • Ersteller Ersteller Ratrinity
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Hey!

Habe ebenfalls noch nie davon gehört, dass man sich aus dem Urlaub zurückmelden muss. Auch nicht als Schüler!
Also sei unbesorgt. Wenn einer ein schlechtes Gewissen haben muss, dann wohl eher die Stationsleitung/ Station.:lol:
 
Hallo!

Also bei uns ist das auch net üblich sich aus dem Urlaub zurückzumelden. Und wenn jemand meinen Dienstplan änderen will, soll er/sie mich auch informieren. :deal:

Und meine Handynummer hat die Station auch nicht bekommen. Einige Kolleg/innen haben die Nummer, wissen aber, wenn sie dienstlich gebraucht werden würde, würde das benutzte Telefon expoldieren :knockin:. Gilt natürlich auch umgekehrt.


VG junni
 
moin,

ich melde mich, wenn ich mal urlaub habe :( auch nicht zurück! ich komme zum normalen dienst wieder, das ich doch zurück melden :rofl: sorry, das muss langen!

LG
 
Hallo!

Bei uns ist es auch nicht üblich sich aus dem Urlaub "zurück zu melden". Wenn sich am Dienstplan etwas ändert, wird man zuhause angerufen und informiert. Brauchst also meiner Meinung nach kein schlechtes Gewissen haben.

@ esenna : Die Station ist verpflichtet anzurufen, weil der Dienstplan ein beidseits verbindliches Dokument ist. Und über Änderungen muss die Gegenseite jeweils informiert werden... (Arbeitsrecht) Demnach liegt es keinesfalls am Mitarbeiter sich darum zu kümmern!

Und wie "mary_jane" schon sagte: Bei unserer täglichen beruflichen Flexibilität finde ich es ist mein gutes Recht... mich NIEMALS aus dem Urlaub zurück zu melden!
 
hallo,
es geht auch nicht um die Verkürzung des Urlaubs, sondern um das angehängte "Frei".... denn das kann ja nun mal geändert werden. Richtig ist allerdings auch, dass es von der Station mitgeteilt werden müsste.
 
Aber man muss auch beim angehängten "frei" nicht zuhause sitzen und warten, ob jemand anruft. Was derjenige in seinem "frei" dann macht, ist alleine seine Sache.

Wenn es im Dienstplan so geplant ist, ist dies erstmal bindend.

Liebe Grüße Brady
 
hallo,
es geht auch nicht um die Verkürzung des Urlaubs, sondern um das angehängte "Frei".... denn das kann ja nun mal geändert werden. Richtig ist allerdings auch, dass es von der Station mitgeteilt werden müsste.


Auch im Frei muss sich niemand melden und fragen ob das Frei auch so bestehen bleibt? Das Frei kann aus einem genehmigten Dienstplan kann, wie viele andere hier auch schon geschrieben haben, nur mit deiner Genehmigung geändert werden werden, also bitte mach dir nicht so viele Gedanken.
 
Hallo!

Bei uns ist es auch nicht üblich sich aus dem Urlaub "zurück zu melden". Wenn sich am Dienstplan etwas ändert, wird man zuhause angerufen und informiert. Brauchst also meiner Meinung nach kein schlechtes Gewissen haben.

@ esenna : Die Station ist verpflichtet anzurufen, weil der Dienstplan ein beidseits verbindliches Dokument ist. Und über Änderungen muss die Gegenseite jeweils informiert werden... (Arbeitsrecht) Demnach liegt es keinesfalls am Mitarbeiter sich darum zu kümmern!

Moment mal. Es reicht nicht, dass einen die Station informiert, dass sich am Dienstplan was geändert hat. Die Station hat zu fragen, ob man mit der Änderung einverstanden ist oder nicht. Wenn nicht, muss sie sich anderswo umsehen. Punkt, Aus, Ende.
Wenn die Station einen nur informieren bräuchte, bräuchten wir auch keine Dienstpläne. Da würde Abends jemand auf den AB quatschen und ich wäre der Dumme.

@FrauAntje: Ich hoffe, Du änderst nicht all zu leichtfertig den Dienstplan Deiner Kollegen und erwartest dann, dass sie anrufen. Das kann ganz leicht ins Auge gehen. Nur mal zur Info, aber es kam ja schon oft genug hier durch Frei ist Frei, Frühdienst ist Frühdienst, Spätdienst ist Spätdienst und Nachtdienst ist Nachtdienst. Wenn die Leitung was ändern will, bitte, aber nur nach Rücksprache und Zustimmung des Mitarbeiters.
Ich trage mir ja schließlich nicht auch einfach mal so einen zusätzlichen freien Tag, an einem Tag wo ich Dienst hätte, ein, nur weil es mir terminlich in den Kram passen würde. Genau das wäre der Umkehrschluss.
Ändert die Leitung einfach meinen Plan, habe ich das gleicht Recht, denn, wie schon gesagt, der Dienstplan ist für beide Seite bindend. Hält sich die eine Seite net dran, muss es die andere auch net.
 
hey,

ihr schreibt immer das der dienstplan bindend wäre aber auf unseren dienstplan steht immer "vorläufig" also ist er dann nicht bindend, oder wie versteh ich das?

LG
 
Hallo na,
Meiner Meinung nach ist der Dienstplan bindent und keiner kann dich aus deinem frei holen.
Fürs nächste mal kopiere dir den Dienstplan so hast du immer etwas in der Hand.
Alles gute Spaybell
 
hey,

ihr schreibt immer das der dienstplan bindend wäre aber auf unseren dienstplan steht immer "vorläufig" also ist er dann nicht bindend, oder wie versteh ich das?

LG

So weit ich weiß gilt ein Dienstplan ab dem 20. des Vormonats automatisch als "genehmigt". (ich kann im Moment aber keine Quelle angeben.)
Es wäre ja sonst auch sinnlos. Da lässt die Station den Plan net genehmigen und die Mitarbeiter sind die Gelackmeierten.
 
ich fange meien Ausbildung zwar erst am Montag an, aber ich denke auch, dass man nicht nach dem Urlaub fragen muss, ob es bei dem Frei belibt.
Viele meienr Freunde und auch meine Eltern müssen in ihrer Firma/Büro auch manchmal Samstags arbeiten und wenn diese nun Freitags vom Urlaub nach HAuse kommen erwartet ja auch keienr, dass sie anrufen und fragen ob sie am Wochenende arbeiten müssen. und unsere Freien Tage sind ja unser Wochenende. Möchte der Arbeitgeber dass der Mitarbeiter nach seinem Urlaub gleich am Wochenende arbeitet muss er sich bei ihm melden und fragen
 
hallo,
natürlich kann und soll und sollte und wie auch immer niemals jemand den Dienstplan ändern, und dann nur wenn der Mitarbeiter auch seine Zustimmung gibt..... in der Therorie!
Fakt ist, dass ich auf Weisung meiner PDL arbeite, und nämlich genau diese Problematik, dass Leute mal eben ihren Urlaub verlängert haben (d.h. in ihrem Urlaub weggeflogen sind und freie Tage miteingerechnet haben ,schon vor der Buchung man kann ja dadurch Urlaubstage sparen) mehr als einmal vorgekommen ist. Daher mag es Euch ziemlich abstrus vorkommen, dass ich von meinen Mitarbeitern (im übrigen von mir selber auch) erwarte, mich nach meinem weiteren Dienstplan zu erkundigen. Und es ist für mich völlig indiskutabel, dass ich einen Kollegen im Urlaub wegen einer Dienstplanänderung anrufe. Ich gehe davon aus, dass dieser nämlich nicht daheim ist und Dienstplanänderungen besprech ich nicht mit dem Anrufbeantworter, was zudem auch nicht rechtens ist.Ich weiss auch nicht ob hier bekannt ist, dass u.U. bei trifftigen Gründen innerhalb von 24 Stunden jemand aus dem Frei geholt werden kann, was bei genehmigtem Urlaub natürlich nicht so einfach geht. Schöner wär natürlich wenn man es noch eher wüsste aber eine Änderung ist ja meist nicht weil man gerade mal Lust hat MA zu verärgern, sondern weil der geplante, genehmigte DP so nicht eingehalten werden kann. Nicht zu vergessen hat nämlich auch der Arbeitnehmer eine "Bringschuld". Im übrigen haben ja auch die wenigsten Mitarbeiter was dagegen wenn man aufgrund von hohen Überstunden mal einen zusätzlichen Tag spontan frei bekommt. Aber bei der einen oder anderen Argumentation wär das natürlich auch nicht möglich, denn genehmigter Dienstplan ist ja bindend.
Der eine oder andere Blick ins Arbeitsrecht bzw.,hier nicht zu verwechseln, die unterschiedlichen Tarifrechte der unterschiedlichen Institutionen würden dem einen oder anderen mal helfen. Bitte keine Äpfel mit Birnen vertauschen.
Im Übrigen wie unterschiedlich die DP-Gestaltung bzw - abgabe doch sein kann. Bei uns muss der DP erst bis zum 25. des Vormonats geschrieben sein.
FrauAntje
 
Geschrieben oder genehmigt? Wenn er bis zum 25. geschrieben ist, wann wird er dann genehmigt? Ab wann kann denn der Mitarbeiter mal seine Termine planen?

Zu den anderen Sachen.
Der Mitarbeiter hat eine Bringeschuld, richtig. Nur bedeutet das net, dass er dadurch 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung stehen muss.
Ich plane mein Frei und dann nehme ich es in der Regel auch. Klar bin ich bereit einzuspringen, aber sollte mich eine Leitung vor vollendete Tatsachen stellen wollen, bin ich sicher, dass ich ganz dringend was vor habe.
Wenn mir die Leitung beim Dienstplan nach dem Urlaub noch 1 oder 2 Tage frei ranhängt, muss sich damit rechnen, dass ich diese mit verplane. Außerdem würde ich, wenn die Station verlangen würde, dass ich mich nach dem Urlaub melde, am letzten freien Tag melden, da für mich das frei dann ein mitzählt.
Die triftigen Gründe um jemand aus dem Frei zu holen sind aber nicht sehr viele. Ein einfaches 'da ist eine Kollegin krank, du musst kommen' reicht da net aus. Findet sich im gesamten Haus niemand ist das ein Organisationsverschuldes des Arbeitgeber und darf nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen werden. Klar springt immer wieder jemand ein, ist ja auch in Ordnung, so lange es den jenigen net groß stört, aber es geht net mit Zwang und Druck. (Das wäre dann übrigens Nötigung und die kann ja bekanntermaßen strafrechtlich Verfolgt werden)
Es ist auch, meiner Meinung nach, ein, wenn nicht das große Problem der Pflege warum es net besser wird sondern immer schlimmer. Es kommt immer wieder jemand aus dem Frei oder es wird mit Notbesetzung geschafft, aber es wird geschafft und es wird die ganze Arbeit gemacht. Klar, dass da niemand der "oberen Herrschaften" auf die Idee kommt mehr Personal einzustellen, im Gegenteil, es wird immer weiter gedrückt, Pflege wehrt sich sowieso net.
So ich geh mal schnell meinen Blutdruck beruhigen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich weiss auch nicht ob hier bekannt ist, dass u.U. bei trifftigen Gründen innerhalb von 24 Stunden jemand aus dem Frei geholt werden kann, was bei genehmigtem Urlaub natürlich nicht so einfach geht.


Doch das ist bekannt, mir zumindestens, das gilt aber nur in dem Falle, wenn du mich auf Station bittest den einen oder anderen Tag einzuspringen und wenn dieser Tag dann mind. 24 h in der Zukunft liegt. Bei Anrufen zuhause muss ich auf Anordnungen meines AG nicht reagieren, auch wenn das Einspringen in erst in 1-2 Tagen erfolgen soll. Aber auch dann sind dem Grenzen gesetzt. Wenn ich z.B. einen Kurztrip (das darf ich auch in meinem Frei) gebucht habe, dann muss der AG dann auch die Stornokosten tragen oder nicht?
Und du hast recht, bei Urlaub wird es ganz schwierig......
 
Hi,

wir schreiben die DPs am 20. des Vormonats fest. Im BAT waren es meines Wissens 4 Tage vor Montatsbeginn. Ob die 10 Tage jetzige TVÖD-verankert sind, oder einfach guter Wille unseres Arbeitgebers, weiß ich nicht.
Alle DPs, die vor dem 20. aushängen und mit "vorläufig" gekennzeichnet sind, sind auch VORLÄUFIG, bzw. unter Vorbehalt. Hier kann man von Mitarbeitern erwarten, dass sie sich nach dem 20. erkundigen, wie ihr Dienst ausschaut. (z.B. wenn er am 18. für den Rest des Monats in Urlaub geht.)

Das war aber wohl im Ausgangsfall nicht so, da sie im September in den Urlaub gegangen ist und im laufenden Monat der Dienst geändert wurde.

nicht ob hier bekannt ist, dass u.U. bei trifftigen Gründen innerhalb von 24 Stunden jemand aus dem Frei geholt werden kann, was bei genehmigtem Urlaub
per Telefon geht gar nix. Es ist nichtmal jemand verpflichtet mit seinem Arbeitgeber am Telefon zu sprechen. Man muss immer wieder mal dran erinnern, dass es sich um Nötigung handelt, wenn Drohungen gegen Mitarbeiter ausgesprochen werden, weil sie nicht einspringen wollen.

trifftige Gründe: (Umweltkatastrophen, Kriege, Epidemien... ) geschehen zum Glück weit seltener als diese Möglichkeit der Einspringanordnung durch die Arbeitgeber zitiert wird.

Grüße
Michl
 
Da kann ich Michl nur zustimmen.
Wenn ich Zuhause bin und der AG mich anruft, kann er mir gar nichts anordnen - und wenn er sich auf den Kopf stellt :wut:
Lediglich wenn er mich auf Station antrifft ist er mir Weisungsbefugt.
Wie schonmal erwähnt - es gibt die genannten Ausnahmen - diese beschränken sich jedoch tatsächlich auf Katastrophen u.ä. - und auch da muss ich nicht dafür sorgen, immer erreichbar zu sein.

Wenn ich mit FREI nach meinem Urlaub geplant bin und der Dienstplan so genehmigt wurde - dann zieht auch das Argument nicht, das man einige Stunden im minus ist.

Und die Geschichte , sich aus dem Urlaub zurück melden zu "müssen" KANN nur eine freiwillige Sache des Teams sein.
Niemand kann mich dazu verpflichten.
Wenn ich Lust habe, dann lande ich mit meinem Urlaubsflieger erst 5 Minuten vor Dienstbeginn - hauptsache ich bin pünktlich da.


Ich kenne diese Diskussion aus unserem Hause auch bereits zur genüge.
Und wenn der AG bzw die Stationsleitung möchte, das sich die Mitarbeiter stets zur Verfügung halten FALLS sich was ändert, würde ich einfach mal Fragen wie dieser BEREITSCHAFTSDIENST denn vergütet wird?!
 
ehrlich gesagt frage ich mich, was ihr für ein Verhältnis zu Euren Vorgesetzten habt (oder von mir aus auch denen die den Dienstplan "verbrechen"). Es stimmt mich doch sehr nachdenklich, wenn hier von Nötigung und Bringschuld etc. die Rede ist. Schade eigentlich, denn so kommt man bestimmt nicht weiter.

Jörg: prinzipiell geb ich dir recht, natürlich muß "Pflege" was ändern, aber ob daß der richtige Weg ist?!
 
Ich behaupte mal, das man NUR SO genau weiter kommt und NICHT indem man jedesmal macht und tut und einspringt und aushilft.
Ich bitte das nicht persönlich zu nehmen - aber das Wichtigste im Leben bin ICH und KEIN Patient und KEIN nicht-besetzter Spät/Früh oder Nachtdienst.

Das Thema hier ist ein sehr schönes Beispiel dafür, das Pflege mal wieder die Schuld bei sich selber sucht - es kommt dem Mitarbeitern gar nicht in den Sinn, das es auch ein Organisationsverschulden des Arbeitgebers sein könnte.
 

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