ja aber hättet ihr an meiner Stelle gearbeitet heute?
hallo,
es geht auch nicht um die Verkürzung des Urlaubs, sondern um das angehängte "Frei".... denn das kann ja nun mal geändert werden. Richtig ist allerdings auch, dass es von der Station mitgeteilt werden müsste.
Hallo!
Bei uns ist es auch nicht üblich sich aus dem Urlaub "zurück zu melden". Wenn sich am Dienstplan etwas ändert, wird man zuhause angerufen und informiert. Brauchst also meiner Meinung nach kein schlechtes Gewissen haben.
@ esenna : Die Station ist verpflichtet anzurufen, weil der Dienstplan ein beidseits verbindliches Dokument ist. Und über Änderungen muss die Gegenseite jeweils informiert werden... (Arbeitsrecht) Demnach liegt es keinesfalls am Mitarbeiter sich darum zu kümmern!
hey,
ihr schreibt immer das der dienstplan bindend wäre aber auf unseren dienstplan steht immer "vorläufig" also ist er dann nicht bindend, oder wie versteh ich das?
LG
Ich weiss auch nicht ob hier bekannt ist, dass u.U. bei trifftigen Gründen innerhalb von 24 Stunden jemand aus dem Frei geholt werden kann, was bei genehmigtem Urlaub natürlich nicht so einfach geht.
per Telefon geht gar nix. Es ist nichtmal jemand verpflichtet mit seinem Arbeitgeber am Telefon zu sprechen. Man muss immer wieder mal dran erinnern, dass es sich um Nötigung handelt, wenn Drohungen gegen Mitarbeiter ausgesprochen werden, weil sie nicht einspringen wollen.nicht ob hier bekannt ist, dass u.U. bei trifftigen Gründen innerhalb von 24 Stunden jemand aus dem Frei geholt werden kann, was bei genehmigtem Urlaub
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen