Gibt es eine Änderung im Jugendarbeitsschutzgesetz?

ninnchen

Junior-Mitglied
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15.03.2011
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54
Ort
Bayern
Beruf
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Akt. Einsatzbereich
Orthopädie/Neurologie
Hallo,
meine Tochter macht aktuell ein FSJ im Krankenhaus,ist noch nicht volljährig(17)

Gestern hat die Stationsleitung von der PDL die Anweisung bekommen,das Jugendliche unter 18 nun auch den Spätdienst bis 22 Uhr absolvieren müssen. Es soll wohl eine neue Änderung geben die besagt, Jugendliche sollen in den Schichtdienst integriert werden und die Schichtdienste im vollen Umfang wahrnehmen.

Ist da jemandem was bekannt? Das Internet hat mir keine Ergebnisse zu einer Änderung geliefert.

Liebe Grüße von Nine
 
Eine Änderung wär mir neu. Die Frage wird wohl eher sein, ob sich die Anpassung an die ohnehin gültigen Richtlinen des JArbSchG hält.

Welche Dienstzeiten sieht denn diese Anpassung genau vor und wie war der Stand im Vorfeld?
 
Also bis gestern ging der Spätdienst von 11-20 Uhr, in Zukunft soll er von 13 Uhr bis 22 Uhr gehen.
 
JArbSchG - Einzelnorm

(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen 1.im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
2.in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,

3.in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,
4.in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr
beschäftigt werden.
 
Hallo und danke ,
da eine Klinik ein mehrschichtiger Betrieb ist, gilt also die neue Regelung?
 
Das ist keine neue Regelung, sondern schon ewig und drei Tage so.

Vielleicht aber bei euch hausintern neu...
 
Ja,so war es auch gemeint :-) Dann verstehe ich allerdings nicht,warum die Kliniken immer so ein Theater machen wenn sich Jugendliche unter 18 Bewerben ;-)

Vielen Dank für Deine Hilfe
 
Gibt halt einiges zu beachten - was einem nicht immer passt ;)
5Tage-Woche, Wochenenden müssen vorher ausgeglichen werden
Längere Pausen
Längere Ruhezeiten
Mehr Diskussionen mit besorgten Eltern ...

:)
 
Ja das stimmt,da hast du Recht..ich war nur sehr erstaunt (bin ja selbst Schüler in der Kinderkrankenpflege) und bei uns in der Arbeit wollen die meisten Stationen keine U18 Schüler wegen den 11-20 Uhr Spätdiensten :-)
 
Ich denke auch, dass v.a. die Ruhezeiten zu beachten sind.
Ansonsten ist das nichts Neues mit Diensten bis 22 Uhr für unter 18jährige.
 
Um 20 Uhr muss die Azubine nur nach Hause, wenn sie schwanger ist (Mutterschutzgesetz) ;-)
Früher war es tatsächlich üblich, daß Minderjährige in fast allen Häusern, die ich kenne, auch um 20 Uhr Schluß hatten. Ob das mal im letzten Jahrtausend so Gesetz war, weiß ich nicht. Aktuell ist da auf jeden Fall nichts geändert worden.
 

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