Bei uns gibt es das schon nicht mehr ;-( Allerdings haben wir letztes Jahr eine sog. jährliche Sonderzahlung bekommen, die unser Arbeitgeber sich jedes Jahr neu ausdenken darf, ob und wieviel er ausschüttet... Wird wohl auch irgendwann ganz wegfallen, genauso wie Wochenend- Nacht- und Feiertagssuschläge *schnief* Und das bei 1100 brutto...*seufz*
Wo soll das noch hinführen?
MFG
Das ist total falsch!
Richtig ist, dass es nach dem TVöD kein Weihnacht- und Urlaubsgeld mehr gibt. Damit wäre auch die Frage bzw. das Posting von Aprilchen beantwortet.
Richtig ist aus, dass es, seit letztem Jahr, eine Einmalsonderzahlung gibt, die ab 2007 unter dem schönen Namen "Leistungsentgeld" steht.
Dieses Leistungsentgeld kann der Arbeitnehmer nicht einfach so nach gut Düng verteilen, dafür gibt es Regel! Es wird ein seperater Finanztopf eingerichtet, in dem der Arbeitnehmer jeden Monat (virtuell) 1% seines Bruttos einzahlt (Vorsicht, die meisten Arbeitgeber bestreiten, dass das Geld von uns eingezahlt wird, aber genau das ist der Fall!). Der Inahlt dieses Topfes, über ein Jahr gesehen, ist das Geld welches der Arbeitgeber an seine Beschäftigen weitergeben MUSS!! Nun wird es des Jahr, auf Grund der mangelden Zeit bei der Umsetzung des Tarifvertrages, dazu komme ich gleich noch, so sein, dass dieses Geld im "Gieskannenprinzip" unter den AN aufgeteilt wird, sprich jeder bekommt im Endeffekt das raus was er "eingezahlt" hat.
Nun ist es so, dass das Leistungsentgeld, wie der Name schon sagt, eine Art Belohnung sein soll, sprich, gute Mitarbeiter können mehr bekommen, weniger gute weniger. Dazu ist es nötig, dass eine Zielvereinbarung getroffen wird. Diese wird im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Vertretern der AG und der AN (meist vom Betriebsrat gestellte Mitarbeiter) gemacht. Dabei soll geschaut werden, welche Ziele für den einzelnen Mitarbeiter oder die Abteilung angestebt werden. Diese Ziele genau zu definieren ist, gerade im Gesundheitswesen nicht so leicht, aber z.B. wären eine bessere Dokumentation oder die Optimierung von Arbeitsabläufen durchaus möglich. Nicht möglich sind jedoch Ziele die nicht beeinflussbar sind z.B. weniger Krankheitstage oder höherer Fallzahlen. Nun werden die Ziele schritlich festgehalten und je nach dem, von dem jeweiligen Arbeitnehmer oder dem Abteilungsleiter unterschrieben. Eine Zielvereinbarung kann nicht vom AG diktiert werden. Wenn ich nicht unterschreibe, weil die Ziele unrealistisch sind, muss neu verhandelt werden.
Nun wird noch festgelegt wie die Verteilung ganau aussieht, darüber wird im Moment bei ver.di noch diskutiert, da die bisherigen Schlüssel zu kompliziert sind.
Das Ganze klingt ziemlich kompliziert, ist es durchaus auch, aber das ist erst einmal eine Sache zwischen AG und Betriebsrat, da diese beiden erst einmal eine Dienstvereinbarung erzielen müssen. Diese muss, wenn ich jetzt nicht ganz falsch bin, bis 2008 stehen, solange wird mit der Gieskanne verteilt.
Fakt ist jedoch, das Geld MUSS an die AN weitergegeben werden, es darf für NICHTS anderes verwendet werden, der AG darf dafür auch keine neue Stelle schaffen. Das ist im Tarifvertrag (§18 TVöD) ganz klar geregelt!
Nochwas, die Zuschläge werden auch nicht abgeschafft, dass haben die AN schon eingesehen. Und sorry, wieso verdienst Du nur 1100 Brutto?