Hallo,
weiß jemand, ob man immer noch das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn man bis zum 31.03. des Folgejahres kündigt?
Finde im TVÖD nur, dass das Beschäftigungsverhältnis am 01.12. bestehen muss.
Danke schon mal für Eure Antworten - würde mir sehr helfen.
Silke
	
		
			
		
		
	
				
			weiß jemand, ob man immer noch das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn man bis zum 31.03. des Folgejahres kündigt?
Finde im TVÖD nur, dass das Beschäftigungsverhältnis am 01.12. bestehen muss.
Danke schon mal für Eure Antworten - würde mir sehr helfen.
Silke