Schwangerschaft - eine Krankheit?

Guten Abend,

Euch ist schon klar, dass das Mutterschutzgesetz nicht die Mutter sondern das ungeborene Leben schützen soll? Das hat nämlich keine Stimme um STOPP zu rufen.

Entsetzte Grüße (über soviel Unwissenheit oder Unverständnis) aus Langenberg

Bernd
 
Hallo,
ich bin gerade schwanger (13. Woche) und arbeite 100% auf einer interdisiplinären Station mit 30 Betten.

Meine Kollegen sind meistens sehr hilfsbereit und bremsen mich auch auswenn ich mal wieder vergesse,dass ich vieles wie schon von den anderen hier erwähnt wurde,nicht machen darf. Auf der anderen Seite habe ich aber auch die Kolleginen,die genau den Spruch:"Ich habe bis zum 8.Monat Nächte gemacht" wieder und wieder gebrauchen,sodass man sich schon ein wenig dumm als schwangere vorkommt,die versucht im Stationsalltag ihre Grenzen einuhalten,die für das Ungeborene sehr wichtig sind.

Nachttische puten,Betten beziehen,GKW,Zimmer in Ordnung halten und den unreinen Arbeitsraum putzen gehören bei uns genauso zum Statipnsalltag und müssen auch "nebenbei" erledigt werden. Wir sind im Spätdienst in der Regel 2PK´s und selten mal ein Schüler.

Es ist leider nicht immer möglich,kein Bett alleine zu schieben o.ä., und mein Gyn meinte,dass es nicht schlimm sei,solange keine Beschwerden auftreten oder ich mich überlastet fühle. :engel:

Liebe Grüße
 
Also wenn ich sowas lese könnte ich platzen, ich habe in meiner "normalen" schwangerschaft so einiges durch, erhöhte werte, auffällige befunde, wie sollte man in solchen situationen noch konzentriert arbeiten können, gerade wenn man nicht so freundliche kollegen hat, die einem mit allem sitzen lassen! das gesetz wäre auch rfrüher angenommen worden, wenn es da schon erlassen gewesen äre, und ein beschäftigungsverbot ist fürn ag auch nicht so schlimm, ich weiß nämlich das ds gehalt zwar weiter gezahlt wird, der ag sich dies aber von der Krankenasse wiederholen kann!so war es bei mir....ich bin froh gewesen das es diese möglichkeit gab.
schlimmer finde ich aber das viele AG von den bestimmmungen leider gar keine Ahnung haben, schließlich gibt es die ´nicht um den AG zu ärgern sondern um das ungeborene zu schützen, und früher wird so einiges was eben nicht geschützt wurde auch nicht gesund gewesen sein...
 
... das gesetz wäre auch rfrüher angenommen worden, wenn es da schon erlassen gewesen äre, und ein beschäftigungsverbot ist fürn ag auch nicht so schlimm,...

Auch wenn ich für die Einhaltung des Gesetzes bin, dafür ist es auch da und das ist auch verdammt gut so, vorsicht mit Äußerung mit denen man sich nicht beschäftigt. Das Mutterschutzgesetz besteht seit 1952. Es wurde zwar mehrfach geändert, aber in den Grundzügen existiert es schon ein paar Jahre.

schlimmer finde ich aber das viele AG von den bestimmmungen leider gar keine Ahnung haben, schließlich gibt es die ´nicht um den AG zu ärgern sondern um das ungeborene zu schützen, und früher wird so einiges was eben nicht geschützt wurde auch nicht gesund gewesen sein...

Du glaubst doch nicht alles Ernstes, dass die AG die Gesetze nicht kennen??? Die kennen sie sehr wohl, nur hapert es mit der Anwendung und wenn die Arbeitnehmer net selbst drauf kommen und auf ihre Rechte bestehen, sieht es halt so aus wie es aussieht.
Allerdings sind viele Arbeitnehmer selbst Schuld. Wenn man sich mal ein wenig mit seinen Rechten befasst, dann kann man zweifellos ein normales Leben im Krankenhaus führen ohne dass einen die Vorgesetzten auf der Nase rumtanzen.
Wo bekomme ich Gesetze her?? Gewerkschaft und wem das zu teuer und unnütz ist, google.de
 
Wo bekomme ich Gesetze her?? Gewerkschaft und wem das zu teuer und unnütz ist, google.de
Auch ohne Gewerkschaft und google, nur mit aufgepasst im Sozialkundeunterricht bzw. Gesetzeskundeunterricht: Es gibt Gesetze die auf Station ausliegen müssen, dazu zählt auch das MuSchuGesetz.
Ausserdem wird es jeder Schwangeren ausgehändigt - lesen muss sie es dann schon selbst.
 
Besteht unser Arbeit tatsächlich nur aus gefahrengeladenen Situationen? Dann frage ich mich, wie haben es die Kollegen von Schwester Rabiata 2 geschafft?

Wird da nicht was in den Gesetzestext hinein interpretiert, was so net gemeint ist?

Elisabeth

Bei uns wird die Bereichspflege durchgeführt. Beispiel: Ich habe Bereich X und die schwangere Kollegin Bereich Y. Sie misst die Vitalwerte meiner Pat und ich nehme bei ihren Blut ab und hänge deren Infusionen an. Ich lagere ihre Patienten, ggf mit einer weiteren Kollegin, dafür organisiert sie nen Transport zur Colo für mich.
Ist doch ganz easy!!! Wo ist das Problem???

In der ambulanten Pflege kann ich die Problematik schon etwas eher verstehen. Man ist ja nun mal alleine. Aber auf Station sollte es ja wohl gehen.
 
In der Notaufnahme wiederum hat eine Schwangere auch nichts zu suchen, gilt bei uns als Infektionsgefährdeter Bereich. Schon alleine deshalb, weil wenn du die Türe öffnest ja nicht weisst was dahinter steht.
 
Also, ich bin im Moment schwanger, arbeite aber weder in D noch klinisch sondern in der Weiterbildung.

Meine Beobachtungen dazu sind folgende:
- Mir gegenueber war jeder immer sehr hilfsbereit. Wenn ich ein Bett geschoben habe sind die Herren gleich aufgesprungen um zu helfen. Gleiches gilt wenn ich einer der Schwestern beim drehen geholfen habe.
- Ich persoenlich habe zwar nicht die beste Schwangerschaft (Uebelkeit, Sodbrennen etc) aber ich fuehle mich keinesfalls krank. Daher denke ich das ich schon normal arbeiten kann.
- Wer mir manchmal etwas unhilfsbereit vorkam waren die XRay technicians. Die haben oft geroengt ohne zu warten bis ich aus dem Weg war. Und wenn einer meiner Kollegen was gesagt hat waren sie entweder still oder haben eine unpassende antwort zurueck gegeben.


Alles in allem denke ich das Kollegen immer noch hilfsbereit sind, aber es kommt sehr auf die persoenliche Einstellung der werdenden Mutter an. Wenn ich erwarte das andere meine Arbeit fuer mich machen, dann werden sie das sicher nicht gerne tun. Aber fuer mich galt: meine Kollegen haben gesehen das ich immer noch anpacke und haben mich so gut sie konnten unterstuetzt.
Klar ist das Mutterschutzgesetz eine gute Sache, aber hier gibt es keines und deswegen haben alle meine Kollegen trotz Nachtdienst und hartem arbeiten gesunde babies bekommen.
 
Zum ambulanten Dienst kann ich mich nicht äußern- weil nicht mein Fachgebiet. So wie ich den Bereich einschätze, dürfte da weniger das unbekannte Infektionsrisiko im Gegensatz zum schwere Heben eine Rolle spielen.

Was ich aber sehr interessant finde, ist die von narde erwähnte Positivliste. Die würde mich mehr interessieren. Kann man da vielleicht genaueres einstellen? Und vielleicht lassen sich da ja auch Parallelen herleiten zum ambulanten Dienst.

Elisabeth
 
Sowas ähnliches muss jeder Betrieb sogar führen: Die Gefährdungsbeurteilung. Und sollte ein Betrieb schwangere beschäftigen, müssen dort separat alle Gefährdungen aufgelistet sein + Maßnahmen, diese Gefährdung einzuschränken bzw. abzuschalten. Selbstverständlich darf die Gefährdungsbeurteilung nicht das Muschu unterschreiten.

Wer darüber genaueres wissen möchte: www.bgw-online.de Suchfunktion nach der Gefährdungsbeurteilung nutzen.

lg
 
Gesucht unter: gefährdungsbeurteilung schwangerschaft pflege. Folgendes gefunden:

Was dürfen schwangere Mitarbeiterinnen?

Arbeitszeit
• Arbeiten in der Woche: von 6:00 bis 20:00 Uhr.
• Tägliche Arbeitszeit maximal 8,5 Stunden.
• Pro Doppelwoche maximal 90 Stunden.

Infektionsgefährdung
• Grund- und Behandlungspflege unter den üblichen
Hygiene maßnahmen. Umgang mit Sekreten und Körper -
ausscheidungen mit medizinischen Einmalhandschuhen.
• Aerosole (zum Beispiel Trachealabsaugung): geschlossene
Systeme zur Absaugung verwenden oder als Schutz maß -
nahme FFP2-Schutzmaske tragen. Masken mit Aus atem -
ventil sind möglich.
• im-, iv- und sc-Injektionen: mit „Sicheren Instrumenten“
möglich.

Gefahrstoffe/Medikamente
Im Normalfall sind Tätigkeiten in der Pflege mit Umgang mit
Medikamenten, Desinfektionsmitteln und Haushaltsreinigern
möglich. Vermeiden von direktem Haut kontakt durch
Persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel Handschuhe).

Bewegen von Patienten, Heben und Tragen, Fahrzeuge
Bewegen von Patienten unter Einsatz von Hilfsmitteln.
Pflegetouren mit dem Auto sind grundsätzlich zulässig

Was dürfen schwangere Mitarbeiterinnen nicht?

Arbeitszeit
• Keine Nachtarbeit: von 20:00 bis 6:00 Uhr.
• Keine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen in der
Ambulanten Pflege. Info: Die zuständige Behörde kann
Ausnahmen zulassen.
• Keine Mehrarbeit.

Infektionsgefährdung
• Kein Umgang mit stechenden (Spritzen) und schneidenden
Instrumenten, die mit Blut kontaminiert sein können.
• Patienten mit besonderen Infektionskrankheiten (zum Bei -
spiel HIV, MRSA, Tuberkuloseverdacht, Herpes Zoster):
Kein Kontakt, bis mit dem Betriebsarzt geklärt ist, ob und
wie die Schwangere den Patienten weiter betreuen kann.
• Betreuung von Kindern: In Abhängigkeit vom Impfstatus
möglich. Beratung durch den Betriebsarzt.

Gefahrstoffe/Medikamente
Kein Umgang mit Zytostatika.

Bewegen von Patienten, Heben und Tragen, Fahrzeuge
Auch bei Einsatz von Hilfsmitteln müssen regelmäßig Ge -
wichtsgrenzen beim Heben und Tragen eingehalten werden:
nicht mehr als 5 kg, gelegentlich (1 bis 2 Mal pro Stunde)
bis zu 10 kg. Hinweis: Ein Gefühl für die Gewichtsgrenzen
können Sie am Besten durch Ausprobieren bekommen:
5 kg = 2 handelsübliche 2,5 kg Säcke mit Kartoffeln.
10 kg = Kiste 0,7 Liter Mineralwasser Plastikflaschen.

http://www.bgw-online.de/internet/g...Pflege/Mutterschutz__DL,property=download.pdf

Es gibt also keine zeitliche Beschränkung bezüglich führen des Dienstfahrzeuges im ambulanten Dienst. Interessant finde ich auch, dass Behalndlungspflege erfolgen kann/ darf. Da dürfte sich ein breites Feld auftun.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth

Was du gefunden hast (und sehr gut so explizit habe ich es noch nicht gefunden) sind die BGW - Ergänzungen zum Muschu. Das heist, das Muschu ist gültig (rechtlich) und explizit dazu noch die Vorschriften der BG (versicherungstechnisch). Alle weiteren Gefahren, die du nun noch zusätzlich zu den vorgeschriebenen findest, must du selber erneut beurteilen und dementsprechend Maßnahmen zur Verhütung finden.

So:

§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote

(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1.mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
2.nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
3.mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
4.mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,
5.mit dem Schälen von Holz,
6.mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,
7.nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln, (soviel zum Thema Dienstwagen fahren)
8.mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.


Gefunden auf: MuSchG - Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter

Nun sollten in Kombination die Schwangeren eingesetzt werden.... für die ambulante leider unmöglich
 
Und nun wirds richtig interessant. Wie können die Empfehlungen der BGW, die sich ja als Bundesgemeinschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege ausweisen, abweichen vom Gesetzestext?

Das keine Lasten > als 10kg gehoben werden dürfen, findet sich in der Empfehlung wieder. Wobei das MuSchu hier konkret wird- heben ist erlaubt, wenn Hilfsmittel genutzt werden.

Anerkannte Berufskrankheiten gibts bei Pflegekräften nur sehr wenige. Die Betonung liegt auf anerkannt. Diese Argumentation dürfte da also nicht passend sein.

Zu den Beförderungsmitteln. Es ist ein kleines Wort auf das es hier ankommt: "auf".
Beschäftigung auf Beförderungsmittel
...
Eine Beschäftigung "auf" Beförderungsmitteln ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der Anteil der Fahrzeit mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit ausmacht.
...
Bei Fahrzeiten, deren Anteil weniger als die Hälfte der Beschäftigungszeit ausmacht, ist von einer Beschäftigung "mit" Beförderungsmitteln auszugehen.
Dies liegt in der Regel bei Tätigkeiten z.B. im ambulanten Pflegedienst und auf Sozialstationen vor.
Eine Beschäftigung mit Beförderungsmitteln ist daher während der Schwangerschaft möglich.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C18435922_L20.pdf

Interssant in diesem Hinweisblatt ist, dass manche sachen im zweiten satz wieder korriegiert werden von gar nicht auf teilweise. Wer nur dem ersten satz liest muss zwangsläufig falsche Rückschlüsse ziehen.

So langsam wächst in mir der Verdacht, dass das MuSchu doch sehr eigenwillig ausgelegt werden kann.
Denn wenn ich meine Tätigkeiten zu Zeiten meiner Schwangerschaften mit den Vorschriften vergleiche, so sind wir damals kaum abgewichen. Gerade das Blutabnehmen wäre ev. rausgefallen.

Elisabeth

Elisabeth
 
wirklich interessant, dein Hinweisblatt, Schwammiger als jedes Gesetz.

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C18435922_L20.pdf

In der Gesamtbetrachtung und Bewertung, ob eine
Gefährdung oder die Möglichkeit einer Gefährdung
von Mutter oder Kind besteht und damit die
Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden darf, sind
grundsätzlich alle Risiken, d. h. Vielzahl und Kombinationen von Gefährdungsmöglichkeiten und
Belastungen unter Berücksichtigung individueller
physischer und psychischer Verhältnisse der Frau
einzubeziehen.
Dabei sind folgende Kriterien von Bedeutung:​
Konstitution der werdenden Mutter,
•​
tägliche Kilometerleistung (max. 200 km),

•​
Zahl der Kundenbesuche (z.B. Besuch einer vorgeschriebenen
Anzahl von Kunden),

Häufigkeit des Ein- und Aussteigens aus dem
Fahrzeug,

•​
zusätzliche Belastungen durch Be- und Entladungstätigkeiten
oder durch das Mitführen
schwerer Musterkollektionen bzw. Arbeitsunterlagen,

witterungsbedingte Belastungen durch Hitze,
Kälte, Schnee und Eisglätte, allgemein erhöhte
Stresssituation im Straßenverkehr,

•​
technische Ausstattung des Fahrzeugs (z.B. Klimaanlage,
Servolenkung, ABS),

Zwangshaltung, Anlegen von Sicherheitsgurten.

Zu ergreifende Maßnahmen​
Arbeitsplatzwechsel / Freistellung​
Ist die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und/
oder ggf. der Arbeitszeiten unter Berücksichtigung
des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene
sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher
Erkenntnisse nicht möglich oder wegen des
nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes nicht
zumutbar, so hat der Arbeitgeber die erforderlichen
Maßnahmen für einen Arbeitsplatzwechsel zu treffen.
Ist der Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder
nicht zumutbar, dürfen werdende Mütter so lange
nicht beschäftigt werden, wie dies zum Schutze ihrer
Sicherheit und Gesundheit erforderlich ist.

Ich denke, auch das ist eine eindeutige Sprache zum Thema Autofahren.

Wie du schon geschrieben hast, mit amb. Bereich hast du sehr wenig Erfahrungen, also versuch nicht darüber zu richten.

Auch kommt unter anderem die Idee, welche mir vielleich noch einleuchtet, das die schwangeren im Stationären Bereich die administrativen Aufgaben übernehmen können. Da könnte ich auch mutmaßen, warum sich Leute über sehr lange Distanzen krank schreiben lassen, wenn Sie solche Aufgaben noch übernehmen könnten?

Wäre ungefähr der gleiche Faustschlag wie du ihn gegen Schwangere im BV gegeben hast, indem du unterstellst, die hätten einfach nur keine Lust und ruhen sich auf Ihrer Schwangerschaft aus. (Deine eigene sehr provokannte Überschrift)

Aber wie gesagt, vom Stationären Bereich weiß ich nicht viel, von daher steht mir so eine Mutmassung nicht zu, sorry

Ich denke, für meinen Teil ist nun alles zu dem Thema gesagt.

Und bevor du das nächste aus dem Internethut zauberst, tu uns den Gefallen und akzeptiere die Realität. Und wenn nicht belasse ich es bei dem Spruch: "Du hast Recht und ich meine Ruhe!"

lg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Warum so kiebig? Du hast mich in die Spur geschickt udn nugierig gemacht- ergo hab ich nachgelesen... udn bin mehr als erstaunt, dass es offensichtlich eine Auslegungssache des Gesetzes ist.

Hab ich dich richtig verstanden, dass man im ambulanten dienst auch deshalb ein Beschäftigungsverbot anstrebt weil organisatorische Gründe vorliegen die eigentlich mit Schwangeren nur sekundär im Zusammenhang stehen? Aber das habe ich bestimmt falsch verstanden.


Elisabeth

PS Zur Überschrift: Getroffene Hunde bellen. Es scheinen nur sehr wenige zu sein, die sich da angesprochen fühlten. Und ich finde es schade, dass so ein sinnvolles Gesetz wie das MuSchu in gewisserweise mißbraucht wird um Schwangeren ein schlechtes Gewissen einzureden, wenn sie nicht ins Beschäftigungsverbot gehen. Schwangerschaft ist keine Krankheit- das empfinden täglich viele Schwangere so. Auch Pflegekräften steht dies zu.
 
Hallo Elisabeth,

ich kenne es auch so von den Hilfsorganisationen, diese sind ja nicht umbedingt Personalfreundlich, aber selbst diese lassen die Schwangeren mehr an kein Dienstfahrzeug und sei es nur die Fahrt zur Post.

Ab dem 3. Monat ist Schluss, also finde ich diese Auslegung nicht schwammig.

lg
Narde
 
Mich hatte das Wort "Beförderungsmittel" stutzig gemacht. Deshalb hab ich nochmal nachrecherchiert. Es ist definiert, wenn du mehr als die Hälfte der Arbeitszeit im Auto unterwegs bist- also auf dem Beförderungsmittel dein Geld verdienst und nicht mit Hilfe desselbigen, erst dann kannst du daraus ein Begründung für ein teilweises Beschäftigungsverbot ableiten.

Was man wie intern regelt, steht auf einem anderen Blatt.

Wir lesen hier oft von Ablehnungen des Beschäftigungsverbots durch Ärzte mit dem Verweis, dass der AG zuständig ist. Langsam versteh ich das. Der Doc wird sich da an die entsprechenden Vorlagen und Erklärungen halten. Die Leidtragende ist schlussendlich die Schwangere, die zwar arbeiten möchte... aber nicht kann, weil die Organisationsstrukturen dies nicht zulassen. Sie ist nicht krank... aber man krank werden bei solchen Zuständen.

Elisabeth
 
Hi,

"Beförderungsmittel" hin oder her, eine Schwangere hat im ambulanten Pflegedienst noch weniger verloren als im stationären Dienst!

Und an die TE... die Überschrift ist provokativ! Da ich bisher noch nie schwanger war (k.A. ob ich es je sein werde) bin ich auch nicht der "getroffene Hund" der jetzt bellt!

Mir gefallen genau diese Äusserungen wie sie jetzt von Dir kommen überhaupt nicht. Manche Kollegen bei mir auf Station reden genauso. Ich halte mich prinzipiell aus solchen Diskussionen weitgehend heraus, da ich wie gesagt noch nicht schwanger war. Werde ich es je sein, weiss ich heute schon, dass ich bestimmt gar nichts tun werde, was das Kind oder mich gefährden könnte.

Überwachungspatienten etc. möchte ich schon noch betreuen, also nicht nur die "Aussenrumarbeiten" machen. Aber wenn auch nur ein Ton kommen würde, alá: "also damals, da haben wir als Schwangere alle Patienten alleine gewaschen, gehoben und was nicht noch alles gemacht...." Sprich, so wie die TE sich ausdrückt, würde ich aber sofort meine Konsequenzen ziehen!

Zitat meiner Oma: "wir haben früher unsere Kinder während der Feldarbeit bekommen"....
 
Ein Gesetz das zu weit, zu exzessiv und undifferenziert ausgelegt und der "Beliebigkeit" preisgegeben wird, wird vom Gesetzgeber früher oder später kassiert oder beschnitten. Spätestens dann, wenn die Kosten davonlaufen. Die Beispiele sehen wir ja derzeit mit dem beschlossenen Sparpaket.

Daher lohnt es sich über Sinn und Unsinn rechtzeitig nachzudenken.

Unser Sozialsystem braucht die Solidarität aller, damit auch das finanzierbar bleibt.

Auch die Solidarität der Nachbarn, die u.U. sehen, was die Frau Nachbarin im Beschäftigungsverbot für vielfältige Aktivitäten entfaltet.

Oder die Selbständige sagt - und was ist mit mir? Ich finanziere das mit meinen Steuern auch mit!

Denn die Leidtragenden, sollte es ausufern, sind im Zweifelsfall - und nur die - die zukünftigen Schwangeren.
 
Hi,
auch vertrete die Meinung, dass Schwangerschaft keine Krankheit ist, auch wenn die Überschrift nur provokant gemeint war!
Ich spreche in diesem Fall nur von MIR und einigen ehemals schwangeren Kolleginnen.
Warum sollte eine Schwangere nicht mehr im stationären Bereich arbeiten?
(Dabei schließe ich die ambulante Pflege komplett aus).
Auf Station gibt es genügend Arbeit, die auch eine Schwangere verrichten kann.
Warum soll sie nicht mehr am Patientenbett arbeiten?
Um mich vor unerkannten Infektionen zu schützen, dürfte ich theoretisch auch nicht mehr zu Stoßzeiten einkaufen gehen, denn auch dort könnte jemand infiziert sein, mich anhusten usw.
Ich dürfte nicht mehr mit dem Bus oder der Bahn fahren, denn auch dort gibt es reichlich "Bazillenträger".
Weiterhin dürfte ich kein Kleinkind zuhause haben, da es irgendwann zu schwer wäre um auf den Arm genommen zu werden.
Dieses Kleinkind dürfte nicht mehr den Kindergarten besuchen, da es dort nur so von Bazillen wimmelt und ich mich anstecken könnte.
Was machen schwangere Frauen die an der Kasse arbeiten und täglich mit Menschen zu tun haben?
Frauen in Großraumbüros usw?
Natürlich ist das alles sehr überspitzt formuliert und natürlich wird bei uns IMMER auf schwangere Kolleginnen Rücksicht genommen und das auch sehr gerne.
Es gibt nichts schöneres für mich, als eine glückliche schwangere Frau zu sehen!
Und natürlich MUSS das Mutterschutzgesetzt eingehalten werden, dass ist gar keine Frage!!!
Aber dennoch finde ich persönlich die Aussage, eine Schwangere hätte im stationären Bereich nicht zu arbeiten sehr weit hergeholt.
Solange die Schwangerschaft unkompliziert verläuft und die Frau sich wohl fühlt, sollte sie, unter Einhaltung des Mutterschutzgesetzes, nicht wie eine Kranke behandelt werden.
Viele Grüße
 

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