Was dürfen schwangere Mitarbeiterinnen?
Arbeitszeit
• Arbeiten in der Woche: von 6:00 bis 20:00 Uhr.
• Tägliche Arbeitszeit maximal 8,5 Stunden.
• Pro Doppelwoche maximal 90 Stunden.
Infektionsgefährdung
• Grund- und Behandlungspflege unter den üblichen
Hygiene maßnahmen. Umgang mit Sekreten und Körper -
ausscheidungen mit medizinischen Einmalhandschuhen.
• Aerosole (zum Beispiel Trachealabsaugung): geschlossene
Systeme zur Absaugung verwenden oder als Schutz maß -
nahme FFP2-Schutzmaske tragen. Masken mit Aus atem -
ventil sind möglich.
• im-, iv- und sc-Injektionen: mit „Sicheren Instrumenten“
möglich.
Gefahrstoffe/Medikamente
Im Normalfall sind Tätigkeiten in der Pflege mit Umgang mit
Medikamenten, Desinfektionsmitteln und Haushaltsreinigern
möglich. Vermeiden von direktem Haut kontakt durch
Persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel Handschuhe).
Bewegen von Patienten, Heben und Tragen, Fahrzeuge
Bewegen von Patienten unter Einsatz von Hilfsmitteln.
Pflegetouren mit dem Auto sind grundsätzlich zulässig
Was dürfen schwangere Mitarbeiterinnen nicht?
Arbeitszeit
• Keine Nachtarbeit: von 20:00 bis 6:00 Uhr.
• Keine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen in der
Ambulanten Pflege. Info: Die zuständige Behörde kann
Ausnahmen zulassen.
• Keine Mehrarbeit.
Infektionsgefährdung
• Kein Umgang mit stechenden (Spritzen) und schneidenden
Instrumenten, die mit Blut kontaminiert sein können.
• Patienten mit besonderen Infektionskrankheiten (zum Bei -
spiel HIV, MRSA, Tuberkuloseverdacht, Herpes Zoster):
Kein Kontakt, bis mit dem Betriebsarzt geklärt ist, ob und
wie die Schwangere den Patienten weiter betreuen kann.
• Betreuung von Kindern: In Abhängigkeit vom Impfstatus
möglich. Beratung durch den Betriebsarzt.
Gefahrstoffe/Medikamente
Kein Umgang mit Zytostatika.
Bewegen von Patienten, Heben und Tragen, Fahrzeuge
Auch bei Einsatz von Hilfsmitteln müssen regelmäßig Ge -
wichtsgrenzen beim Heben und Tragen eingehalten werden:
nicht mehr als 5 kg, gelegentlich (1 bis 2 Mal pro Stunde)
bis zu 10 kg. Hinweis: Ein Gefühl für die Gewichtsgrenzen
können Sie am Besten durch Ausprobieren bekommen:
5 kg = 2 handelsübliche 2,5 kg Säcke mit Kartoffeln.
10 kg = Kiste 0,7 Liter Mineralwasser Plastikflaschen.
http://www.bgw-online.de/internet/g...Pflege/Mutterschutz__DL,property=download.pdf