Muss ich mich für 3 Jahre verpflichten lassen?

Sina1988

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31
Ort
Magdeburg
Beruf
OP-Fachschwester
Funktion
Praxisanleiterin
Hallo, ich mache eine 2- jährige Fachweiterbildung und trage sämtliche Kosten (Komplett) selbst...Schule, Fahrtweg, Bücher... und bin teilzeitbeschäftigt (7h/35h Woche) und gehe in meinen Praktika und Schule die 8h Stunde "unbezahlt".

Ich kümmere mich um alle Formulare und Anmeldungen in den anderen Einrichtungen. Und nun musste ich heute einen Vertrag unterschreiben, dass ich mich in diesem Krankenhaus für 3 Jahre verpflichte.

Eigentlich wollte ich meinen Berufsweg in einer größeren Klinik fortsetzen.

Einerseits ist das eine gute Arbeitsplatzsicherheit aber ist das rechtens?
 
Worauf wird sich bei der Verpflichtung berufen, wenn Du die WB slebst finanzierst?
 
Ich bin ja schon mitten drin und habe die Schule komplett bezahlt und nun habe ich so einen Vertrag bekommen, den eigentlich nur diejenigen erhalten, die die FWB vom Haus finanziert bekommen.

Aber ich habe mich ja persönlich dafür entschieden.

Mir wurden auch die 10 Tage Bildungsurlaub pro Jahr gestrichen. Das heißt, ich kann nicht einmal zu irgendeiner anderen Firmenfortbildung mitgehen....
 
Das war keine Antwort auf meine Frage. Wie begründet der AG die Verpflichtung? Und was meinst Du mit gestrichen? Hast Du den Bildungsurlaub beantragt und nicht bewilligt bekommen?
Wahrscheinlich auf die bezahlte Freistellung....
Mhm?
 
Ja auf die Freistellung von Schule und Praktika....!

Nein in dem Vertrag steht, mir stehen die Bildungstage nicht zu, also kann ich sie gar nicht erst beantragen.
 
Ja auf die Freistellung von Schule und Praktika....!

Nein in dem Vertrag steht, mir stehen die Bildungstage nicht zu, also kann ich sie gar nicht erst beantragen.

Und du hast schon unterschrieben ?
 
Ich habe den Vertrag ja vor mir und es sind 10 Tage und mit meiner Unterschrift habe ich mich einverstanden erklärt, dass mir der Bildungsurlaub nicht mehr zusteht!
 
Nein in dem Vertrag steht, mir stehen die Bildungstage nicht zu, also kann ich sie gar nicht erst beantragen.
:eek1: HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄH? Das ist ja absurd! Und wieso stehen sie Dir nicht zu? Und warum hast Du den Vertrag unterschrieben? Wobei ich bereits jetzt schon vermute, dass er im Zweifelsfalle aufgrund von Rechtswidrigkeit nicht zum Tragen kommen wird...
 
Ich war plötzlich wie vor den Kopf gestoßen und habe einfach unterschrieben :|
Wenn ich nicht da bleibe, muss ich 3000€ zahlen. Ich werde mich nochmal mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen.

Nun weiß ich ja erst einmal , dass es nicht ganz rechtens sein kann.

Dankeschön für die Antworten
 
Angeblich für die bezahlte Freistellung während der Praktika, die ja viel teurer ist als die 3000€...da soll ich mich sozusagen noch zufrieden geben!?
 
Ich war plötzlich wie vor den Kopf gestoßen und habe einfach unterschrieben :|
...

Oh man, wie kann man nur so -sorry- bescheuert sein.
Aber Kopf hoch, wie Hypertone_Krise schon sagte, ich bezweifle, dass der Vertrag das Papier wert ist auf dem er steht.
Ich frage nochmal nach, da das nicht gar klar rauskam. Du bist Teilzeit und machst die FB komplett in Deiner Freizeit? Welche Fortbildungstage meinst Du, die nach Bildungsfreistellungsgesetz? Wenn ja, ist die Fortbildung durch dieses Gesetz gedeckt? Wenn die FB in Deiner Freizeit ist und Du nicht freigestellt wirst, womit begründet der AG dann die 3000 Euro? Vor allem auf welcher Berechnungsgrundlage.
Aber eins nochmal, bevor ich was unterschreibe denke ich nach! NIEMAND kann einen zu einer Unterschrift nötigen. Allein wenn es jemand versucht, würde ich verdammt vorsichtig sein, denn dann ist meistens eh was faul!
In wieweit Dir der Betriebsrat helfen kann muss man sehen. Der hat auch das Problem eines von Dir unterschriebenen Vertrages. Wenn es dumm kommst, wirst Du anwaltliche Hilfe brauche. Ich hoffe Du hast Berufsrechtsschutz.
 
Kannst Du mal die genaue Formulierung zum Bildungsurlaub einstellen?

Es gibt (in den meisten Bundesländern) maximal 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Die erwähnten 10 Tage beziehen sich wahrscheinlich auf die Dauer der FWB, das käme ja hin.

Es ist möglich, den Bildungsurlaub für solche Weiterbildungen zu nutzen und das dann auch vertraglich festzuhalten.
 
Kannst Du mal die genaue Formulierung zum Bildungsurlaub einstellen?
10 Tage bezogen auf 2 Jahre...Bei mir stand das noch nie im Vertrag und trotzdem habe ich jedes Mal welchen bewilligt bekommen wenn ich ihn früh genug beantragt habe.
 
Und ich kam noch nie in den Genuß, weil ich immer im falschen Bundesland gearbeitet habe....:cry1:

Was ich meinte: Man kann vertraglich abmachen, dass der Bildungsurlaub für einen Teil der zweijährigen Weiterbildung verbraten und in dieser Zeit nicht noch zusätzlicher Bildungsurlaub beantragt wird. Das wäre rechtens. (Und nur so macht die Erwähnung des Bildungsurlaubs im Vertrag überhaupt Sinn, denn streichen kann der AG ihn nicht.)

Oder aber die Weiterbildung ist nicht anerkannt und berechtigt nicht zu Bildungsurlaub. Das stünde aber in den Papieren der Weiterbildungsstätte und nicht im Schrieb vom AG.
 
In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keinen Bildungsurlaub. Bildungsurlaub

Von daher hatte ich das auch noch nie im Vertrag stehen.
 
Hallo, grüss dich!
Ich kann dir nachvollziehen.Ich bezahle meine Fachweiterbildung auch selbst und muss für die Freistellung selbst sehen, wie ich es hin bekomme mit Urlaub, Überstunden frei, etc.
Als Danke schön wollten die mich auf einer anderen Station Zwangsversetzen, da ich meine Ausbildung durchgeboxt habe.
Viel Glück bei deiner Weiterbildung.
Lieben Gruss, Hill ;-)
 

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