Examinierte Krankenschwester oder nicht?

Hatsumomo

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46
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Schwerin
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Azubi Gesundheits-und Krankenpflegerin
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Urologie
Hallo ihr Lieben,

hab da mal ne frage. Also meine Freundin und ich haben uns letztens über Ausbildung zur Krankenschwester unterhalten. Naja und sie meinte ich soll da und da hingehen wegen Ausbildung weil wenn ich dann fertig bin dann bin ich "examinierte" Krankenschwester. Also werde auch so genannt. Und wenn ich irgendwo anders die Ausbildung mache dann heiße ich nur Krankenschwester also ohne das "examinierte" davor. Jetzt wollte ich mal wissen ob es da wirklich diese unterschiede gibt das ich in einige Krankenhäuser examinierte Krankenschwester heiße und in anderen nicht???? :?:

Eure Hatsu :wavey:
 
Hallo,

erstmal gibt es die Bezeichung Krankenschwester nicht mehr. Das heiß jetzt Gesundheits- und Krankenpflegerin.
alle Häuser die Ausbilden haben dafür auch eine Berechtigung. Und dann musst du auch ein Staatlich anerkanntes Examen machen. Und dann bist eine Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Und von dem was deine Freundin erzählt habe ich noch nie was gehört. Gibt ja schließlich auch das Krankenpflegegesetz das kannst ja mal Googlen.

gruß TinaG.
 
hallo,

das ist die Frage nach dem Weissen Schimmel oder dem Schwarzen Rappen
Jeder, der die Berufsbezeichnung "Krankenschwester (jetzt übrigens Gesundheits- und Krankenpflegerin)" führen darf, hat eine staatliche Abschlussprüfung (im Sprachgebrauch= Examen, examiniert) hinter sich bringen müssen, sonst würde er die Berufsbezeichnung nicht führen dürfen!!

Also lasst das doppelt-gemoppelt, das übrigens auch Fachleute immer noch nicht verstanden haben.

Und ehe jetzt einer nach "Vollschwester" fragt....:wut::boxen:
 
Du sprichts es grad an Flexi, wieso steht eigentlich auf unserer Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung eigentlich nichts vom Staatsexamen drauf?
Danach zu schließen ist es n stinknormaler Abschluss wie der Dachdecker ihn auch macht...
 
Hallo Maniac,

also auf meiner Urkunde steht aber drauf nach Krankenpflegegesetz geprüft und das heißt ja somit "Staatlich".
Und auf dem Zeugnis steht staatlich geprüft gucke doch nochmal.

Gruß TinaG.
 
Ja, staatlich geprüft, ich meinte eher die Begrifflichkeit des Examens. Staatsexamen halt...
 
Ja auf der Urkunde wo drauf steht Gesundheits- und Krankenpflegerin nach dem Krankenpflegegesetz geprüft.
Im Gesetz steht das man den Abschluss mit einer Staatlichen Prüfung macht.
wieso sollte man dann noch rauf schreiben das man Staatl. geprüfte Gesundheits- u ... das wäre doch doppelt gemoppelt

Gruß TinaG.
 
Nochmal: Man spricht immer vom "EXAMEN". Dieses Wort taucht aber nirgendwo(!) auf...
 
Wie Felix schon sagte

flexi schrieb:
Jeder, der die Berufsbezeichnung "Krankenschwester (jetzt übrigens Gesundheits- und Krankenpflegerin)" führen darf, hat eine staatliche Abschlussprüfung (im Sprachgebrauch= Examen, examiniert) hinter sich bringen müssen, sonst würde er die Berufsbezeichnung nicht führen dürfen!!

Also lasst das doppelt-gemoppelt, das übrigens auch Fachleute immer noch nicht verstanden haben.

Es wird nur im Sprachgebrauch verwendet und steht deshalb nirgends.
 
Ich weiß was Felix (:lol:) geschrieben hat. Ich habe ja auch nur zum besten gegeben das das schriftlich nirgendwo vermerkt ist...

Würd mich mal interessieren, ob das beim Staatsexamen der Mediziner ebenso ist.
 
Frage ich morgen wenn ich nachtschicht habe gleich mal einen Mediziner

gruß TinaG.
 
Hallo.

Haben das so ähnlich neulich im Unterricht mal angesprochen.
Demnach steht nirgendwo etwas von Staatsexamen, weils gar keins ist. Das bleibt den Medizinern (Studium) vorbehalten. Krankenpflege ist anscheinend zwar eine staatliche (oder staatlich anerkannte - legt mich darauf jetzt bitte nicht fest) Prüfung (=Examen), aber eben kein Staatsexamen, sondern man ist staatlich examiniert. Ist wohl igendsoeine Definitionsgeschichte

Liebe Grüße (und ich hoffe, unsere Lehrer hatten Recht...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

es ist im Prinzip so,wie es Fiala schreibt:

Es handelt sich um eine staatliche Prüfung...man ist danach "staatlich geprüft".

Die Berufsbezeichnung lautet "Gesundheits- und Krankenpfleger(in)".

"Examen", "Staatsexamen", "examinierte Krankenschwester" sind Bezeichnungen, die sich hartnäckig halten...aber eben prinzipiell nicht korrekt sind.
 
DWDS
Examen: Exạmen, das; -s, -/Examina /lat./ Prüfung: ein leichtes, schweres, strenges E.; das schriftliche, mündliche E.; sich auf das E. vorbereiten; auf das E. hinarbeiten; für das E. lernen, salopp ochsen, büffeln; umg. ins E. gehen, steigen; E. machen⌉; ein E. ablegen, (nicht) bestehen, salopp bauen; umg. durchs E. (durch)fallen; salopp im, beim E. durchfliegen, durchrasseln

Staatsexamen, das - staatliche Abschlußprüfung an Universitäten, Hoch- und Fachschulen;
Deutscher Wortschatz - Portal
Examen
Synonyme: Abschlußexamen, Abschlußprüfung, Prüfung
ist Synonym von: Klausur, Leistungskontrolle, Leistungsprüfung, Prüfung, Prüfungsarbeit
wird referenziert von: Abschlußprüfung, Prüfung
Scheint wie so oft in der deutschen Sprache zu sein: Examen ist mehrfach interpretierbar. Das Staatsexamen macht man in Deutschland aber mur an Universitäten, Hoch- und Fachschulen, ergo: nach Studium.

*grübel* Zu DDR-Zeiten war unsere Ausbildung ja an Fachschulen angesiedelt. Habe ich dann ein Staatsexamen? ... Alles sehr verwirrend.

Elisabeth
 
Ich bin doch einigermassen überrascht.....

Was ist falsch an " der weiße Eisbär " ?
Richtig, das "weiße" ist doppelt gemoppelt, weil ein Eisbär immer weiß ist....:rofl:

Was ist falsch an "der weiße Schimmel" ?

Richtig, ein Schimmel ist immer weiß


und nun die "examinierte Krankenschwester" ?

Richtig!! Eine Krankenschwester ist immer examiniert :weiberheld: !

Begründung: siehe Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in § 2 Krankenpflegegesetz, wo relativ gut lesbar u.a. folgendes steht:
die durch dieses Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat,
Und bevor mich jemand haut, es heisst natürlich im aktuellen Gesetz "Gesundheits- und KrankenpflegerIn".
 
Bist eben doch der Beste Felix!!:up:


Gruß TinaG.
 
Es gibt meines Wissens eine Ausnahme vom "examiniert-sein": Fühere Angehörige des Militär- oder Polizeisanitätsdienstes können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung..." erhalten, ohne ein Examen abzulegen.
Ansonsten hält sich, bekanntlich auch gerne in offiziellen Schriftstücken wie z.B. Dienstvereinbarungen oder -anweisungen, die "dreijährig examinierte Krankenschwester". Mich gruselt´s dann immer beim Lesen.
 

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