Hallo ihr Lieben 
Ich habe folgendes Problem:
Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst.
Ich habe letztes Jahr eine Weiterbildung zur "betriebsinternen Hygienefachkraft" abgeschlossen. Es war - wie ich finde- eine sehr "kurze" Weiterbildung (3 Tage, jeweils an einem Samstag, jeweils von 8.00 bis 16.00)
Ich fragte damals schon meine Chefin, wie lange ich mich dadurch binde, weil ich nicht vorhabe, mich binden zu lassen, bzw, nicht so lange... Und sie sagte, dass das ja alles im Verhältnis zueinander stehen muss...
Nun habe ich gestern meinen neuen Arbeitsvertrag in einer anderen Einrichtung (Klinik) unterschrieben und heute meine Kündigung abgegeben. Und meine Chefin meinte heute nun zu mir, wie wir das nun mit der Weiterbildung machen, weil ich mich dadurch 1 (!) Jahr gebunden hätte... Ich war erst mal total platt und konnte nix sagen und ehrlich gesagt, kenne ich mich damit auch überhaupt nicht aus, dass ich irgendwie hätte argumentieren können... Ich habe auch keinen Vetrag mit Ihr unterschrieben, dass ich mich so und so lange binde...
Sie sagte ich könnte das mit meinen Überstunden "abbezahlen" (sind leider sehr viel Überstunden) oder mit 7(!) Urlaubstagen. Ich wäre bereit Urlaubstage dafür herzugeben, aber gleich 7 finde ich sehr, sehr happig... !!
Was sagt ihr dazu?
Ich hätte gerne eine genaue Vorlage, wie lang eine Weiterbildung sein muss, um sich eine bestimmte Zeit zu binden.
Natürlich könnte man jetzt sagen, ohne Vetrag, keine Bindung. Aber sie war eigentlich immer sehr kulant zu mir und ich möchte erst wenn es wirklich hart auf hart kommt, und sie nicht mit sich "verhandeln" lässt sagen, dass kein Vertrag besteht.
Danke für eure Hilfe

Ich habe folgendes Problem:
Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst.
Ich habe letztes Jahr eine Weiterbildung zur "betriebsinternen Hygienefachkraft" abgeschlossen. Es war - wie ich finde- eine sehr "kurze" Weiterbildung (3 Tage, jeweils an einem Samstag, jeweils von 8.00 bis 16.00)
Ich fragte damals schon meine Chefin, wie lange ich mich dadurch binde, weil ich nicht vorhabe, mich binden zu lassen, bzw, nicht so lange... Und sie sagte, dass das ja alles im Verhältnis zueinander stehen muss...
Nun habe ich gestern meinen neuen Arbeitsvertrag in einer anderen Einrichtung (Klinik) unterschrieben und heute meine Kündigung abgegeben. Und meine Chefin meinte heute nun zu mir, wie wir das nun mit der Weiterbildung machen, weil ich mich dadurch 1 (!) Jahr gebunden hätte... Ich war erst mal total platt und konnte nix sagen und ehrlich gesagt, kenne ich mich damit auch überhaupt nicht aus, dass ich irgendwie hätte argumentieren können... Ich habe auch keinen Vetrag mit Ihr unterschrieben, dass ich mich so und so lange binde...
Sie sagte ich könnte das mit meinen Überstunden "abbezahlen" (sind leider sehr viel Überstunden) oder mit 7(!) Urlaubstagen. Ich wäre bereit Urlaubstage dafür herzugeben, aber gleich 7 finde ich sehr, sehr happig... !!
Was sagt ihr dazu?
Ich hätte gerne eine genaue Vorlage, wie lang eine Weiterbildung sein muss, um sich eine bestimmte Zeit zu binden.
Natürlich könnte man jetzt sagen, ohne Vetrag, keine Bindung. Aber sie war eigentlich immer sehr kulant zu mir und ich möchte erst wenn es wirklich hart auf hart kommt, und sie nicht mit sich "verhandeln" lässt sagen, dass kein Vertrag besteht.
Danke für eure Hilfe
