Bindung / Rückzahlung 3-tägige Weiterbildung

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03.05.2011
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14
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Nürnberg
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Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
HNO
Hallo ihr Lieben :-)

Ich habe folgendes Problem:
Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst.
Ich habe letztes Jahr eine Weiterbildung zur "betriebsinternen Hygienefachkraft" abgeschlossen. Es war - wie ich finde- eine sehr "kurze" Weiterbildung (3 Tage, jeweils an einem Samstag, jeweils von 8.00 bis 16.00)
Ich fragte damals schon meine Chefin, wie lange ich mich dadurch binde, weil ich nicht vorhabe, mich binden zu lassen, bzw, nicht so lange... Und sie sagte, dass das ja alles im Verhältnis zueinander stehen muss...

Nun habe ich gestern meinen neuen Arbeitsvertrag in einer anderen Einrichtung (Klinik) unterschrieben und heute meine Kündigung abgegeben. Und meine Chefin meinte heute nun zu mir, wie wir das nun mit der Weiterbildung machen, weil ich mich dadurch 1 (!) Jahr gebunden hätte... Ich war erst mal total platt und konnte nix sagen und ehrlich gesagt, kenne ich mich damit auch überhaupt nicht aus, dass ich irgendwie hätte argumentieren können... Ich habe auch keinen Vetrag mit Ihr unterschrieben, dass ich mich so und so lange binde...
Sie sagte ich könnte das mit meinen Überstunden "abbezahlen" (sind leider sehr viel Überstunden) oder mit 7(!) Urlaubstagen. Ich wäre bereit Urlaubstage dafür herzugeben, aber gleich 7 finde ich sehr, sehr happig... !!

Was sagt ihr dazu?
Ich hätte gerne eine genaue Vorlage, wie lang eine Weiterbildung sein muss, um sich eine bestimmte Zeit zu binden.

Natürlich könnte man jetzt sagen, ohne Vetrag, keine Bindung. Aber sie war eigentlich immer sehr kulant zu mir und ich möchte erst wenn es wirklich hart auf hart kommt, und sie nicht mit sich "verhandeln" lässt sagen, dass kein Vertrag besteht.

Danke für eure Hilfe :-)
 
Hast du was unterschrieben? Steht dazu was im Arbeitsvertrag?

Wenn net, dann bist nu zu nix verpflichtet. Wie weit du deinem AG was schenken willst, liegt somit in deinem Ermessen. Zu bedenken gibt es in diesem Zusammenhang dann ja auch, dass es net nur um die Unterrichtszeit geht sondern der Lehrgang auch was kostete. Es kann also durchaus sein, dass es dem Wert von mehrerenTagen entspricht.

Ich würde auf gar nix verzichten. Pech für den AG. Aber ich habe nix zu verschenken.

Elisabeth
 
Hallo
Wenn Du nichts unterschrieben hast, dann hast Du auch keine Bindung.
Wenn die Fortbildung letztes Jahr war, dann hast Du ja schon ein paar Monate mit Deinem Wissen Deinen Arbeitgeber unterstützt, er hat also davon profitiert. Hast Du die Fortbildung bezahlt bekommen, hast Du freie Tage dafür geopfert oder wurde es Dir als Arbeitszeit angerechnet?
Wie hoch waren die Kosten für die Fortbildung ?
Alles das würde ich eine Berechnung mit einfließen.
Rechtlich gilt, wenn kein Vertrag besteht in dem eine Bindung oder Rückzahlung vereinbart wurde, dann hat der Arbeitgeber schlechte Karten.
Wenn Du Dich aber kulant zeigen möchtest und die Fortbildungstage waren Arbeitszeit, dann gib ihr doch die 3 Tage zurück die sie Dich freigestellt hat.
Alesig
 
die Arbeitszeit wurde mir nur zur Hälfte angerechnet. Die andere älfte war sozusagen meine "Freizeit"...
Wieviel die ganze Weiterbildung gekostet hat, weiß ich nicht. Ich habe ihr angeboten, dafür freiwillig max. 3 Urlaubstage zu "zahlen"
 
Kann auch sein, dass du bereits durch deinen tarifvertrag daran gebunden bist.


ABER:

Die WB dauerte maximal 24 Stunden. Die Hälfte davon war freizeit. Was mag sie gekostet haben? 100 Euro?

Teil das durch 365 tage und multipliziere es mit dem was da noch fehlt. Das wäre der Betrag den du bezahlen MÜSSTEST.

Mit 3 Tagen ist SIE gut dabei...
 

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