Arbeitslosengeld - Rückzahlung

Medizinmann

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20
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Hannover
Beruf
Krankenpfleger
Moin,

nachdem mein Zeitvertrag bei einem Krankenhaus auslief, habe ich ALG beantragt und bekommen, knapp 900€/Monat. Nach einem knappen halben Jahr fand ich dann endlich wieder arbeit und wurde zum 21.1.05 eingestellt, Meldung an das zuständige Arbeitsamt erfolgte am 24.1. (Wochenende war dazwischen). Dennoch habe ich für Januar das komplette Arbeitslosengeld bekommen. Am 02.02. bekam ich dann den Brief, das die Zahlung zum 21.1. eingestellt wurde aufgrund Arbeitsaufnahme. Soweit korrekt. Bis zum 20.1. standen mir knapp 600€ ALG zu, habe also knapp 300€ zuviel bekommen, stand alles so im Brief. Dazu der Text, das mir noch ein weiterer Brief zukommen würde, in dem es um die Rückzahlung geht. Dazu bin ich ja auch bereit, allerdings habe ich bis dato noch keinen Brief bekommen, daher meine Frage:

Muß ich da jetzt hinterherrennen, um dem Arbeitsamt (bzw. Agentur für Arbeit -> wer hat sich den Namen bloß ausgedacht?) das Geld zurückzuerstatten, oder "verjährt" das irgendwann? Mache ich mich strafbar, wenn ich mich diesbezüglich still verhalte und warte?

Ich will ja nich den Staat besch..., aber mich auch noch darum kümmern muß ich mich auch nicht...

Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt?

Danke,

Daniel
 
Hallo Medizinmann,
leg dein Geld solange in den Sparstrumpf, bis sie dir die Rückzahlungsmodalitäten mitteilen. Solange brauchst du meines Erachtens nichts zu tun.
Aber lies den Rückzahlungsbescheid doch noch mal genau, nicht das du was übersehen hast.
 
Moin Flexi,

ich hatte ja keinen Bescheid bekommen. sondern halt nur den Brief in dem mir mitgeteilt wurde, das sie die Leistungen einstellen aufgrund Arbeitsaufnahme. Dann die Rechnung, wieviel Geld mir für Januar zustand und wieviel ich bekam. Und das ich zwecks Rückzahlung noch einen gesonderten Bescheid erhalten soll, der aber nun halt noch nicht da ist.

Ich seh das schon, ich bekomm einen Brief, kurz vor Monatsende (wo das Geld schön knapp ist) und soll das noch am Besten sofort überweisen. Naja, man wird sehen ;)
 
Hallo Medizinmann,
ersetze "Rückzahluungsbescheid" in meinem obigen Beitrag durch "Aufrechnungsbescheid" !

Und ansonsten: Kannst halt nicht das Geld ausgeben, was dir nicht mehr zusteht/gehört, deswegen meine Sparstrumpfempfehlung, die Zinsen darfst du behalten.
 
Hi,

ich denke du mußt gar nichts zurückzahlen, da dir bis zum Erhalt von deinem ersten Gehalts noch ALG zusteht. Sonst hast du da ja eine zu lange Pause zwischen 1.1.05 und erstem Gehalt. Oder zahlt dein Arbeitgeber im vorraus?:weissnix:

Bei mir wurde gerade so entschieden das ich den ersten Beschäftigungsmonat noch volles ALG bekomme weil ALG am anfang des Monats gezahlt wird und mein erstes Gehalt kommt ja erst ende des Monats. Damit ich aber auch in diesem Monat Miete etc. bezahlen kann wurde weiterbewilligt (allerdings erst als ich erwähnt habe das ich meinen Anwalt einschalten würde).
Kannst es ja mal versuchen wenn sie dir ne "Rechnung" schicken schreib einen Wiederspruch, du hast ja schließlich nicht am 20.1 schon Geld gesehen.
tschö Mary
 
nö, im voraus passiert gar nix, ich bekomm mein Geld immer zum 20. des Monats, da mein Arbeitsvertrag am 21.1. begann. Das erste Gehalt bekam ich ergo am 20.02., für die paar Januar-Tage, erst im März hatte ich quasi ein volles Gehalt für Februar.

Aber das man das Geld dann behalten kann wär mir neu, das Arbeitsamt zahlte ja immer rückwirkend, d.h. am 30.1. das Geld für Januar.

Aber egal, wart ich mal ab, vielleicht melden sie sich, vielleicht auch nicht... :)
 
Ja also das Arbeitslosengeld schon am Anfang vom Monat im vorraus gezahlt wird,habe ich nun auch noch nie gehört........:gruebel:
 

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