Moin,
nachdem mein Zeitvertrag bei einem Krankenhaus auslief, habe ich ALG beantragt und bekommen, knapp 900€/Monat. Nach einem knappen halben Jahr fand ich dann endlich wieder arbeit und wurde zum 21.1.05 eingestellt, Meldung an das zuständige Arbeitsamt erfolgte am 24.1. (Wochenende war dazwischen). Dennoch habe ich für Januar das komplette Arbeitslosengeld bekommen. Am 02.02. bekam ich dann den Brief, das die Zahlung zum 21.1. eingestellt wurde aufgrund Arbeitsaufnahme. Soweit korrekt. Bis zum 20.1. standen mir knapp 600€ ALG zu, habe also knapp 300€ zuviel bekommen, stand alles so im Brief. Dazu der Text, das mir noch ein weiterer Brief zukommen würde, in dem es um die Rückzahlung geht. Dazu bin ich ja auch bereit, allerdings habe ich bis dato noch keinen Brief bekommen, daher meine Frage:
Muß ich da jetzt hinterherrennen, um dem Arbeitsamt (bzw. Agentur für Arbeit -> wer hat sich den Namen bloß ausgedacht?) das Geld zurückzuerstatten, oder "verjährt" das irgendwann? Mache ich mich strafbar, wenn ich mich diesbezüglich still verhalte und warte?
Ich will ja nich den Staat besch..., aber mich auch noch darum kümmern muß ich mich auch nicht...
Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt?
Danke,
Daniel
nachdem mein Zeitvertrag bei einem Krankenhaus auslief, habe ich ALG beantragt und bekommen, knapp 900€/Monat. Nach einem knappen halben Jahr fand ich dann endlich wieder arbeit und wurde zum 21.1.05 eingestellt, Meldung an das zuständige Arbeitsamt erfolgte am 24.1. (Wochenende war dazwischen). Dennoch habe ich für Januar das komplette Arbeitslosengeld bekommen. Am 02.02. bekam ich dann den Brief, das die Zahlung zum 21.1. eingestellt wurde aufgrund Arbeitsaufnahme. Soweit korrekt. Bis zum 20.1. standen mir knapp 600€ ALG zu, habe also knapp 300€ zuviel bekommen, stand alles so im Brief. Dazu der Text, das mir noch ein weiterer Brief zukommen würde, in dem es um die Rückzahlung geht. Dazu bin ich ja auch bereit, allerdings habe ich bis dato noch keinen Brief bekommen, daher meine Frage:
Muß ich da jetzt hinterherrennen, um dem Arbeitsamt (bzw. Agentur für Arbeit -> wer hat sich den Namen bloß ausgedacht?) das Geld zurückzuerstatten, oder "verjährt" das irgendwann? Mache ich mich strafbar, wenn ich mich diesbezüglich still verhalte und warte?
Ich will ja nich den Staat besch..., aber mich auch noch darum kümmern muß ich mich auch nicht...
Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt?
Danke,
Daniel