Rückzahlung Weiterbildung!

Aina02

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24.10.2007
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21
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Altenpflege
Funktion
Praxisanleiterin,Palliativ Care Fachkraft
Hallo,was meint Ihr?Ist es rechtlich durchsetzbar,sich im Nachhinein unterschreiben zu lassen,das man,wenn man geht die Kosten für die Weiterbildung,die seit 4 Monaten schon abgeschlossen ist,zurückzahlen muss? Ist bei uns so passiert.Ich kenne das nur,das man sich vorher verpflichten muss! Danke für Antworten!Gruß Aina
 
Google mal nach folgendem Urteil vom BAG (Bundesarbeitsgericht): [FONT=&quot]9 AZR 610/05 vom 11.04.2006

Meiner Meinung nach ist die o.b. Vorgehensweise nicht erlaubt. Lasse mich aber gerne korrigieren.
[/FONT]
 
Ich habe leider keinen genauen rechtlichen Hintergrund, aber aus meiner Berufserfahrung kann ich sagen, dass ich so was noch NIE gehört habe!

Bei uns wird penibel darauf geachtet, dass sowas vorher (also vor Weiterbildungsbeginn!) vertraglich geregelt wurde.
 
Hallo,was meint Ihr?Ist es rechtlich durchsetzbar,sich im Nachhinein unterschreiben zu lassen,das man,wenn man geht die Kosten für die Weiterbildung,die seit 4 Monaten schon abgeschlossen ist,zurückzahlen muss? Ist bei uns so passiert.Ich kenne das nur,das man sich vorher verpflichten muss! Danke für Antworten!Gruß Aina

Wer will Dich denn zwingen einen Vertrag, sowas ist das ja, zu unterschreiben?
Außerdem die FB ist abgeschlossen und der AG hätte im Vorfeld an die Risiken denken müssen, jetzt hat er halt Pech.
Wie gesagt, es gibt kein Gesetz das einen zwingt irgendetwas zu unterschreiben.
 
Hallo,was meint Ihr?Ist es rechtlich durchsetzbar,sich im Nachhinein unterschreiben zu lassen,das man,wenn man geht die Kosten für die Weiterbildung,die seit 4 Monaten schon abgeschlossen ist,zurückzahlen muss? Ist bei uns so passiert.Ich kenne das nur,das man sich vorher verpflichten muss! Danke für Antworten!Gruß Aina

Hallo,

einfache Antwort auf deine Frage: nein, niemand kann dich zu einer Unterschrift zwingen!

Gruß

medsonet.1
 

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