Aina02
Newbie
- Registriert
- 24.10.2007
- Beiträge
- 21
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- Altenpflege
- Funktion
- Praxisanleiterin,Palliativ Care Fachkraft
Hallo,was meint Ihr?Ist es rechtlich durchsetzbar,sich im Nachhinein unterschreiben zu lassen,das man,wenn man geht die Kosten für die Weiterbildung,die seit 4 Monaten schon abgeschlossen ist,zurückzahlen muss? Ist bei uns so passiert.Ich kenne das nur,das man sich vorher verpflichten muss! Danke für Antworten!Gruß Aina