Rückzahlung der Kosten bei Weiterbildung

Ute

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04.02.2002
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1.736
Ort
Hannover
Beruf
Krankenschwester, Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (FLP)
Akt. Einsatzbereich
Zur Zeit in der Elternzeit
Funktion
Study nurse
Die Kosten von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Krankenhäusern und Pflegekräften - wenn der Arbeitnehmer nach der Qualifikation das Haus verlassen möchte!

Habt Ihr mit dem Thema schon Erfahrungen gemacht, wie sieht das bei Euch aus?

Gruß
ute
 
Hallo Ute!

Ich befinde mich derzeit in Fachweiterbildung, die Kosten dafür werden komplett von meinem Arbeitgeber getragen.
Außerdem musste ich mich NICHT verpflichten.
ALLE anderen in meinem Kurs müssen entweder zuzahlen (beispielweise 10% der Gesamtkosten) oder sich verpflichten oder beides!
Da habe ich wohl ziemlich Glück gehabt.
Meine Stationsleitung setzt sich allerdings auch stark dafür ein. Die SL ist der Meinung, dass durch die FWB bereits Lohnkürzungen entstehen, die vom Teilnehmer bereits getragen werden müssen (z.B. weniger Nachtzuschläge durch weniger Nachtwachen wegen dem Schultagen bzw. den Blockwochen, keine Schichtzulagen während der Anästhesiezeit).
Dies kann ich nur bestätigen, ich verdiene z.Zt. ca. zwischen 50 und 100 Euro weniger.

Allerdings fühle ich mich moralisch schon etwas verpflichtet, dem Haus nach der FWB eine Zeit lang treu zu bleiben. Dass ich für die FWB auserkoren wurde, hat nicht zuletzt daran gelegen, dass ich sozusagen in meinem Wohnort sesshaft bin und zumindest räumlich in naher und ferner Zukunft in meinem Landkreis wohnen bleibe.

Gruß,
Trine
(die sich auch für dieses Thema interessiert! In den Handwerksberufen müssen die Leute für ihre Meisterprüfung auch oft selbst aufkommen. Kann man das mit der Krankenpflege vergleichen?)
 
Hi trine,

wir müssen uns drei Jahre verpflichten und kommen nur unter bestimmten Bedingungen da raus.... z.B. Schwangerschaft, Umzug usw.

Oder ein anderes Krankenhaus zahlt Dich aus !!!

ute
 
Hallo Ute,

die Kosten für die Fachweiterbildung übernimmt bei uns das jeweilige Krankenhaus.

Zu Beginn der Fachweiterbildung müssen wir eine Verpflichtung für 3 Jahre unterschreiben. Diese Verpflichtung muss nicht unbedingt an der Station geleistet werden - die dich zur Fachweiterbildung "geschickt" hat - wohl aber innerhalb des Krankenhauses (bzw. ist es bei uns auch möglich sich in ein anderes Krankenhaus versetzen zu lassen - wenn dieses - so wie es in meinem Vertrag damals stand, zum Krankenanstaltenverbund gehört)

Wie Trine schon beschrieben hat, müssen auch wir mit Lohnkürzungen rechnen. (Zulagen entfallen - weniger Nachtdienste usw.)

Falls man wirklich in ein anderes Krankenhaus wechseln möchte - gibt es die Möglichkeit, dass das "neue" Krankenhaus deine "Verpflichtung" übernimmt und dich auszahlt.

Liebe Grüße aus Wien

Gaby
 
Hallo @ll,

die Rückzahlungen für Weiterbildungen, wenn das Haus verlassen wird etc, sind bei uns im Tarifrecht "AVR" eindeutig geregelt.
Bei der Übernahme der Weiterbildungskosten wird nun in unserer GmbH der/die WeiterbildungsteilnehmerIn beteiligt, auch bei der Feistellung wird er/sie mit Urlaubstagen bzw. Mehrarbeitsstunden einen Beitrag leisten müssen.

bis denne
Frank
 
Hallo Leute!
Wenn wir uns hier in NL verpflichten müßten, wären wir wohl ein Leben lang gebunden.
Die BIG, unsere Kammer, schreibt vor, daß wir regelmäßig an FWB und anderen Schulungen teilnehmen müssen, um überhaupt unsere Zulassung zu behalten.
Und alle Kosten trägt selbstverständlich der Arbeitgeber, der ja ein Interesse daran hat, daß man arbeitsfähig bleibt.
Zugegeben, als ich aus Deutschland hierher kam, fühlte ich mich etwa wie Alice im Wunderland!
 
Hallo zusammen,

ich mache dieses und nächstes Jahr eine Fachweiterbildung, die mir vom Arbeitgeber angeboten wurde. Dieser übernimmt die gesamten Kosten, bin natürlich somit verpflichtet (ich weiss aber noch nicht wieviel Jahre), das Zertifikat wird dem Arbeitgeber gehören. Ich finde diese Regelung fair.
Allerdings kenne ich Kollegen aus dem KH, die z.B. im OP arbeiten, alle Zulagen erhalten, jedoch ohne entsprechende Fachweiterbildung! Die FWB zum OTA würde nur zur Hälfte übernommen - ist ja klar, dass die lieber die Zulagen einstecken OHNE dafür eine Weiterbildung zu machen, finde das aber gegenüber Kollegen mit FWB ungerecht.
LG
Trisha
 
Hallo Trisha,

die gesetzliche, zeitliche Verplichtung hängt von deinem Tarifvertrag ab, die MAV/ der Betriebrat kann dir bestimmt Auskunft geben. Oder habt ihr besondere Vereinbarungen unterschrieben??

"das Zertifikat wird dem Arbeitgeber gehören" kann ich nicht nachvollziehen, da ein solches Zertifikat doch personenbezogen ist. Auch wenn dein Arbeitgeber alles finanziert, so hast Du die Ausbildung absolviert und bist damit, nach erfolgreichem Abschluss, auch berechtigt eine entschrechende Berufsbezeichung zu tragen. Dies gilt natürlich auch wenn Du den Arbeitgeber wechseln willst.

bis denne
Frank
 
Hallo Frank,

okay, ich muss zugeben mich absolut missverständlich ausgedrückt zu haben, pardon!
Ich meinte natürlich, dass ich samt dem Zertifikat dem Betrieb gehöre oder ich zahle das Geld zurück, welches für die FWB aufgewendet wurde.
Ich arbeite in einem PRIVATEN amb. Pflegedienst und habe aus diesem Grund keinen Tarifvertrag. Soweit ich es mitbekommen habe, bin ich fünf Jahre verpflichtet. Ich habe mich deshalb noch nicht genau informiert, weil ich absolut nicht vorhabe diesen Betrieb je zu verlassen, denn bei uns gibt es sonst weit und breit keine weitere Institution, die mich in dieser Form förden würde (auf dem Lande...)! Mein Chef hat mich ja auch aus diesem Grund auserwählt, weil er sich meiner sicher ist.
LG
Trisha
 
Hallo,


an dieser Stellle möchte ich nochmal das heikle Thema "Rückzahlung von Weiterbildungskosten" aufgreifen, weil ich nämlich bis zum Hals in der ....... stecke (sorry, an alle die wissen was mit ....... gemeint ist!).

Okay zugegeben, erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.

Im letzten Jahr (genauer im September und Oktober) habe ich eine Weiterbildung gemacht. Diese wurde mit von meinem Arbeitgeber finanziert. Vor und während der Weiterbildung wurden zum Thema Rückzahlung und Verpflichtung weder mündlich noch schriftliche Vereinbarungen getroffen. Natürlich war mir klar, dass ich, im Falle einer Kündigung (und ich weiss inzwischen, dass es keine Rolle spielt, ob der AG oder der AN kündigt!), eine Rückzahlung leisten muss. Wenn ihr meinen vorherigen Beitrag gelesen habt, ich hatte wirklich nicht vor, meine ehemalige Arbeitsstelle je zu verlassen. Mir gefiel es wirklich gut. Am 16.12.05 (ist auf dieses Datum datiert), also zwei Monate nach der WB, bekam ich den Vertrag bzgl. der Weiterbildungskosten und Verpflichtung.
Da drin steht u.a. bei Punkt 1, dass der AG mir die WB-Maßnahme finanziert und dabei steht der genaue Betrag (3064 €). Bei Punkt 3 steht, dass ich sofern ich vor dem 31.12.05 kündige, die Kosten der gesamten WB-Maßnahme erstatten muß.

Nun, es kam wie es kommen musste. Aus welchen Gründen auch immer , die hier ja keine Rolle spielen, zog ich nach Berlin, und 700 km zur Arbeit jeden Tag, naja, das geht nicht. Also habe ich gekündigt.

Nach Bekanntgabe meiner Kündigung bat mich mein Chef zu einem Gespräch. So saß ich mit dem Geschäftsführer und mit der Pflegedienstleitung zusammen an einem Tisch und sie machten mir klar, dass ich nicht nur diese 3064 € zurück zu zahlen hätte (= Seminargebühren, Hotel- und Fahrtkosten), sondern auch Arbeitszeit die ich während dessen ja bezahlt bekam + BG-Anteil etc. Die Kosten belaufen sich demnach auf fast 4000 €. Da ich als Krankenschwester nicht unbedingt mit einem dicken Geldbeutel ausgestattet bin, war ich natürlich nicht bereit, diese zu zahlen. Das habe ich denen auch gesagt.
Mein ehemaliger Chef erdreistete sich dann, die Fahrtkosten, ohne mein Wissen, einfach schon mal von meinem Gehalt abzuziehen, so dass ich nur noch die Hälfte meines normalen Gehalts bekam. Meine laufenden Kosten konnte ich nur mit einem privaten Darlehen decken! Dieses Gehalt zahlte er mir zudem noch über eine Woche zu spät aus! Auch ohne vorherige Info, obwohl ich ihn mehrmals fragte, wo denn mein Gehalt bleibt.

Zum Glück bin ich im DPV, die mir auch helfen.
Ich habe an meinen AG einen Brief geschrieben, dass ich mit der Höhe der Rückzahlung nicht einverstanden bin und eine Begründung folgt.
Ich muss leider noch auf die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung warten ehe ich einen Anwalt aufsuchen kann.
Inzwischen erreichte mich diese Woche ein Schreiben vom Anwalt meines ehemaligen AG´s. Ich solle die restliche Summe bis Ende dieser Woche zurück zahlen.
Der DPV sagte mir, ich solle mir mal keine Sorgen machen. Der AG hat sich nicht an die formellen Richtlinien eines Vertragsabschluß gehalten (Vertrag erst NACH der WB) und ich habe schliesslich den Vertrag im Treu und Glauben unterschrieben.
Naja, so ganz sorgenfrei bin ich ja nicht.
Ich wollte Euch nur sagen, passt auf. Denn DAS, was mir hier gerade passiert, hätte ich NIE von meinem ehemaligen Chef gedacht!

LG
Trisha
 
rückzahlung .....

ich brauche dringend eure hilfe: und zwar bin ich seit oktober 2004 in der ausbildung, will aber jetzt aus privaten gründen nach freiburg ziehen wo ich auch die anstellung bekommen habe. nur heute habe ich von einer kollegin gehört, dass ich das weinachtsgeld zurück zahlen muss, da ich zum 31.12.2005 gekündigt habe und wenn man vor märz kündigt muss man alles zurück zahlen. habe mich auch bei der MAV erkundigt - die wissen auch nichts genaueres... die meinten nur, da meine arbeitsstelle ein kirchlicher träger ist und der der neue ein staatlicher, muss ich es (glauben die MAV) zurück zahlen. hätte es wohl nur behalten können, wenn ich zum evangelischen oder katholischen Krankenhaus gewechselt hätte... könnt ihr mir weiterhelfen?

bitte melden, ist wichtig!!!
 
Hi Trisha!

Wie schaut es denn mittlerweile bei Dir aus mit der Rückzahlung, wäre sehr froh etwas mehr darüber zu hören, denn ich mache zur Zeit auch eine Fachweiterbildung Onkologie. Wir mussten uns auch für 3 Jahre verpflichten, wobei ich mir nicht sicher bin ob das überhaupt rechtens ist, denn bei der FWB Onkologie hat man hinterher keinen finanziellen Vorteil! Wer weiß etwas darüber? Habe vor meine FWB nach dem 1. Jahr abzubrechen und woanders fortzusetzen (der Liebe wegen:smlove2: ), hab allerdings auch ein bisschen Angst das mein jetziger Arbeitgeber Stress macht. Wer hat eventuell Erfahrungen gemacht?

LG Onkonurse!
 
Halllo onkonurse.

Also ich kenne es so (FWB AnInt), dass wir bei vorzeitigem Abbrechen die bisher entstandenen Kosten zurückzahlen müssen.
Nach FWB haben wir auch eine 3jährige Verpflichtung, wobei eine anteilsmäßige Rückzahlung der FWB je nachdem wie früh vor Ablauf der 3 Jahre man aussteigt ansteht.
Ob es so gut ist die FWB abzubrechen halte ich für fragwürdig. Wenn es eine wirkliche Liebe ist, dann hält sie doch noch ein weiteres Jahr, oder nicht!?
Und dann kannst Du ja versuchen die entstehenden Kosten für die "Ablöse" Deinem neuen Arbeitgeber aufzubürden, oder zumindest zu teilen.
Kenne es zum Teil, dass Arbeitgeber die Kosten übernehmen. Ist aber halt ne Absprachesache. Doch steht dann meist dort auch eine Verpflichtung an.
 
Hallo Mobitz!

Sorry das ich erst so spät antworte, aber erst jetzt kann ich dir sagen das es eine wahre Liebe war, weswegen ich die FWB nach dem ersten Jahr beendet habe, denn mittlerweile bin ich glücklich verheiratet.
Habe meine FWB beendet und es ging ohne grössere Probleme, hab mir viel zuviele Sorgen vorher gemacht. Und das wichtigste ist ich habe keine Ablösesumme zahlen müssen. Meine Lehrerin der FWB hat gesagt, die Verpflichtung würde erst beginnen wenn ich die FWB abgeschlossen hätte, da sie nicht beendet wurde demzufolge auch keine Verpflichtung!
Juhuuu!!!

Also liebe Grüsse mittlerweile aus Österreich

Onkonurse :nurse:
 
Eine Frage, die im weitesten Sinne mit dem Thema zu tun hat: Hat man als AN eine Art Recht auf Weiterbildung? Es gibt doch da sicherlich irgendein Budget für? Bei uns durften bis vor ein paar Jahren einige Kollegen die FWB A/I machen, dann beschloß der PDL, es gibt ab sofort keine WB mehr. Hängt das wirklich allein vom Gutdünken des PDLs ab?
 
Hallo,
bei uns ( Alenpflegeheim ) ist es so das wir uns mindestens 20 h im Jahr
Fortbilden müssen.( s:besserwisser:cheibt der MDK vor ) Die Themen sucht die Pdl raus und wir müssen uns dann einschreiben wenn wir teilnehmen wollen.
 
Komischer MDK, ich durfte 3 Heime genießen und in keinem wurde sowas gefordert.
Obwohl das mal eine wünscheswerte Anforderung ist.


Gruß
Dennis
 
Hi zusammen!

Also das mit der Verpflichtung an Fortbildungen teilzunehmen das kenn ich auch, wobei man in den meisten Häusern aus einem gewissen Angebot aussuchen kann was man machen will. Sobald aber etwas mit Kosten abzudecken ist musst du es beantragen. In dem Haus wo ich zuerst war, hat auch ganz viel der Chefarzt bezahlt, wir mussten immer einen Antrag auf Kostenrückerstattung stellen und dann haben wir es bekommen, schließlich hat er ja auch was davon wenn das Pflegepersonal gut ausgbildet ist. Ist aber nicht überall so.
Zwecks einer Fachweiterbildung geht das aber nicht so einfach, also wenn die PDL es nicht genehmigt sieht es ziemlich schlecht aus, da die Kosten ziemlich hoch sind und man darf nicht nur die reinen Kosten sehen sondern auch der Arbeitszeitausfall während man Unterricht hat. Aber man kann der PDL natürlich einen Vorschlag machen das man den Kurs selbst zahlt, sie dich aber vom Dienst befreien und die Stunden anrechnen. Ich denke nachfragen kostet nichts. Wir mussten auch einen Teil der Unterrichsteinheiten in Freizeit erbringen, der Rest wurde bezahlt.
Fragt doch einfach mal nach und zeigt Euer ehrliches Interesse an der FWB, vielleicht ist die PDL ja von den letzten Teilnehmer enttäuscht worden weil Eure Vorgänger zum Beispiel abgebrochen haben und deswegen wollen sie niemanden mehr schicken.

Gruß Onkonurse
 
Hallo zusammen,

ihr schmeisst da Weiterbildung mit Fortbildung durcheinander!

Hier gehts um Weiterbildung, die eine höherwertige berufliche Qualifikation (ggf. auch bessere Bezahlung) zum Ziel hat.

Fortbildung dient der Wissenserweiterung zu einzelnen Themenbereichen!
 

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