Arbeitsbedingungen für nicht examinierte Pflegekräfte

chikka81

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11.03.2013
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Hallo ihr Lieben,

ich möchte mich gerne über das ein oder andere in diesem Forum informieren.
Ich selbst bin zertifizierte Betreuungsassistentin nach §87b und Pflegehelferin. Ich habe kein staaliches Examen absolviert. Im November letzten Jahres begann ich bei einem ambulanten Pflegedienst zu arbeiten. Zu Beginn durfte ich sämtliche Arbeiten der Grundpflege ausführen, später dann wurde es sogar Thema, dass ich BTM-Pflaster bei einigen Patienten kleben durfte (unterschreiben musste hinterher eine Fachkraft!). Ebenso sollte ich einen Patienten mit einer PEG-Sonde versorgen. Hier wiederum weigerte ich mich dies zu tun, da ich laut meinem Zertifikat diese Dinge nicht verrichten darf. Die Chefin wusste seit Beginn meiner Beschäftigung, dass ich nicht alles machen darf und es war für sie völlig ok. "Sie haben ja viele andere Dinge zu tun", war ihre Aussage! Nun bekam ich die Kündigung während der Probezeit, weil ich nicht überall einsetzbar bin (dies war die Begründung). Am meisten ärgert mich hier, dass ich meine feste Arbeitsstelle dafür aufgegeben habe und ich nun hier sitze und arbeitslos bin. :(

Eine weitere Frage habe ich zu dem Thema: Was dürfen "Pflegekräfte" ohne Examen?
Letzten Monat stellte sie eine "Pflegekraft" ein, diese ihre Ausbildung nach 2,5 Jahren abgebrochen hat. Sie bekam nicht einmal das 1-jährige Examen anerkannt. Sie hat theoretisch nichts vorzuweisen, darf aber an Behandlungspflege ALLES verrichten (Verbandswechsel, Wundversorgung, Insulin-Gabe usw.). Ist das denn rechtens?

Ich verstehe das System in dieser Firma nicht. Der eine muss gehen, weil er manches aus rechtlichen Gründen nicht darf und der andere wird eingestellt, obwohl er selbst kein Examen hat, aber wie eine examinierte Pflegekraft arbeiten darf!

Wo ist da der Sinn?
 
Hallo, rechnet der Pflegedienst diese von einer Helferin erbrachten Leistungen nach SGB V ab, ist das ein Betrugsfall und strafbar. KPH und APH dürfen nur in der Grundpflege eingesetzt werden.
In vielen Gemeinden und Städten werden Demenz-Vereine und Einrichtungen gegründet, das wäre glaube ich das Richtige mit deiner Ausbildung. Schau doch mal im Internet nach einer Einrichtung in deiner Nähe.
 
Laut Aussage der Chefin wäre es rechtens, wenn sie mich als APH BTM-Pflaster kleben lässt (mit vorheriger Einweisung wie es funktioniert). In der Doku müsste es allerdings von einer Fachkraft nachträglich abgezeichnet werden. Sie plädiert auf ihr Recht! Was soll ich sagen?!
 
ich hab auch die erfahrung gemacht, dass sich wenige an diese Regelungen halten.
je länger KPHs auf einer station sind desto mehr machen sie, und einige arbeiten nach vielen jahren auch genauso wie examinierte, alles schon erlebt.
korrekt ists nicht.
 
Ok. Danke für die Info! :) Somit dürfen "ungelernte Fachkräfte", sprich Pflegepersonal ohne Examen weitestgehend nur die Grundpflege durchführen?! Behandlungspflege ist ein absolutes Tabu....

Wie sieht es denn aus, wenn eine Auszubildende ihre 3-jährige Ausbildung vorzeitig nach 2,5 Jahren abgebrochen hat? Darf sie denn danach im selben Betrieb Arbeiten ausführen, als hätte sie ihr Examen in der Tasche? Laut Aussage der Chefin dürfe sie ALLES tun, denn sie wurde schließlich von ihr unterrichtet während der Ausbildung. Ich denke einfach, dass es rechtlich anders aussieht, da sie nicht einmal nach Abbruch der Ausbildung das einjährige Examen anerkannt bekam.
 
Fair ist es nicht. Warum sollte ein(e) Pflegehelfer(in) die gleichen Aufgaben erfüllen dürfen, als eine Fachkraft, diese schließlich 3 harte Jahre Ausbildung hinter sich hat?!
 
Fair ist es nicht. Warum sollte ein(e) Pflegehelfer(in) die gleichen Aufgaben erfüllen dürfen, als eine Fachkraft, diese schließlich 3 harte Jahre Ausbildung hinter sich hat?!

Weil sie dem Arbeitgeber Personalkosten spart. So einfach ist das.
 
Auch hier ist wieder zu beachten, dass das verlinkte PDF ein Rahmenvertrag aus BW ist.

Pflegehelfer dürfen nicht pauschal keine Behandlungspflege durchführen. Das ist länderabhängig und in den einzelnen Rahmenverträgen geregelt.

In Niedersachsen dürfen Pflegehelfer z.B im Zusammenhang mit Grundpflege Medikamente geben und Kompressionsstrümpfe anziehen.
Sie dürfen es dann aber auch selbst abzeichnen, ganz legitim.
 

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