Änderung der Examensverordnung September 2008?

Manu 87

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57562 Herdorf
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Gesundheits- und Krankenpflegeschülerin
hi ihr alle.

Ich werde im September diesen Jahres mein Examen in einem Krankenhaus im schönen Siegerland absolvieren. Heute erfahre ich, dass der Termin für die mündlichen Prüfungen um zwei wochen nach hinter verlegt wurden. Das neue Datum: 29. und 30. 9. 2008

Das ist besch..., weil ich wahrscheinlich einen neue Stelle am 1. 10. antreten kann. Die befindet sich weiter weg, ich muss also umziehen. Daher bin ich nun etwas ratlos, wie ich das alles anstellen soll... :gruebel:

Mein Direx begründet die Terminänderung mit neuen Vorgaben des Gesetzgebers. Das mündliche Examen müsse demnach in der letzten Woche der Ausbildung absolviert werden. STIMMT DAS?

Kann mir irgendjemend dazu genauere Infos/ Links geben? Hat jemand etwas von so einer Änderung der Prüfungsordnung gehört? Oder habt ihr einen Idee, bei wem ich nachhören könnte? (auch zwecks ernerter Terminänderung?)

Danke für eure Hilfe!

lg Manu
 
Hi,

ob das vom Gesetz her stimmt, kann ich dir leider nicht sagen. Aber wir sind auch Ende September fertig mit der Ausbildung, haben ab dem 18.September Urlaub und das mündliche Examen am 16. und 17. 9., also am letzten Tag der Ausbildung, wenn man den Urlaub nicht mitrechnet.

LG
 
So spät habt ihr beide euer Mündliches Examen? Wir haben am 08.09 den Termin für die Mündliche und werden am 09.09 offiziell entlassen.

Habt ihr den keinen Urlaub mehr nach dem Examen?
Wann habt ihr den Schriftlich? Das ist bei uns vom 06.08 - 08.08.
Grüße Christina
 
Hä?
Hab ich jetzt auch noch nichts von gehört... Hatten vorgestern mündl. Prüfung und jetzt erst mal 3 Wochen Urlaub!!! Machen die bei uns ganz gerne, damit wir aaarmen Schüler uns vom Examensstress erholen können (haben wir jetzt wohl auch wirklich nötig). Dies ist auch für den nächsten Kurs (Examen im Sept) geplant.
Liebe Grüße
 
hi also ich werde die Ausbildung ende September beenden wir haben schriftliches Examen vom 15 bis zum 17.7 dann praktisches und am 16.9. mündliches dann sind wir fertig urlaub haben wir vor dem mündlichen Examen hab total ******:cry: vor dem mündlichen Examen wünsch euch allen viel Glück
 
Hallo zusammen,

es gibt keine Veränderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

Die Schulen sind allerdings auf dem Verwaltungswege gebeten, die Prüfungstermine möglichst dicht an den Endtermin der 3-jährigen (=Kalenderjahre) Ausbildung zu legen.
Dieses scheint in diesem Falle mit der Prüfungsbehörde folgedessen auch bestimmungsgemäß erfolgt zu sein. Da man dieses rechtzeitig weiss, musst man seine eigenen Termine eben entsprechend drum-herum planen.

Ich persönlich finde diesen Termin auf den allerletzten Drücker auch nicht gut, denn es fehlt tatsächlich Zeit, auch den Abschluss der Ausbildung sinnvoll abzuwickeln, es sollten dafür schon noch 2-3 Tage zur Verfügung stehen.
 
Hi, danke für eure Nachrichten.

Wir haben mitlerweile ein offizielles Schreiben von der Schule erhalten. Darin steht:

"... Aufgrund der Änderung der KrScho (Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen und Schüler in der Ausblidung nach dem Krankenpflegegesetz) vom 01.02.2008 ändert sich auch ihr letzter Ausbildungsabschnitt ganz praktisch.

In den o.g. Änderungen wird ausgeführt, dass die Ausbildungszeit mit dem Ablegen der letzten Prüfung (Mündliche Prüfung) endet. Dieses hat im Folgenden aufgezeigte Konsequenz:

(...) 29.09. und 30.09.2008 Mündliche Prüfung

Wir hoffen, dass wir durch diese Änderung ihnen keine Umstände machen und bitten Sie bereits an dieser Stelle, sich möglicherweise für sie hieraus ergebende Unannehmlichkeiten uns nicht nachzusehen.

Mit freundlichen Gruß..."

Wenn ich mir das so durchlese, hört sih das wie eine Regelung an, die für alle gild, oder sehe ich das falsch? Weiß irgendwer, wer den Examenstermin festlegt (Schule oder Gesundheitsamt, oder sonst wer)? Kann mir irgendwer einen Rat geben, wie wir uns nun verhalten sollen?

IN den Anderen Krankenpflegeschulen ist vfon dieser Änderung nichts bekannt. Die haben teilweise schon anfang Sebtember ihre letzten Prüfungen.
Gibt es für uns irgendeine möglichkeit, den Examenstermin erneut zu verschieben?

Es wäre toll, wenn ihr uns helfen könnten. Wir sind nähmlich ziemlich verzweifelt und für jeden guten Ratschlag dankbar.

lg Manu
 
Das habe ich noch nie gehört... :gruebel: Habe Freitag mal unseren Schulleiter nach dem Unterricht gefragt, und er weiß davon auch nichts.

Scheint also nicht generell für alle zu gelten...
 
"... Aufgrund der Änderung der KrScho (Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen und Schüler in der Ausblidung nach dem Krankenpflegegesetz) vom 01.02.2008 ändert sich auch ihr letzter Ausbildungsabschnitt ganz praktisch.
Hallo zusammen,

es handelt sich offensichtlich um eine krankenpflegeschulinterne Ordnung im Sinne einer Schulordnung, also definitiv nur für Manu`s Schule gültig!
 
Hallo Zusammen!

In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der
Krankenpflege steht dazu folgendes (Hervorhebung von mir):
[...]KrPflAPrV § 5 Zulassung zur Prüfung
(1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet auf Antrag des
Prüflings über die Zulassung zur Prüfung und setzt die Prüfungstermine im Benehmen
mit der Schulleitung fest. Der Prüfungsbeginn soll nicht früher als drei Monate vor
dem Ende der Ausbildung liegen.

(2) Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
1. die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern und
alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung bescheinigen,
2. die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den
Ausbildungsveranstaltungen.
(3) Die Zulassung sowie die Prüfungstermine sollen dem Prüfling spätestens zwei
Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.

(4) Die besonderen Belange behinderter Prüflinge sind zur Wahrung ihrer
Chancengleichheit bei Durchführung der Prüfungen zu berücksichtigen. [...]

Ich interpretiere das so, daß die Prüfung (praktisch/schriftlich/mündlich) irgendwann im Bereich ca. 3 Monate vor Ende der Ausbildung liegen soll und die Schule in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuß bzw. dessen Vorsitzenden bei der Festlegung eines genauen Termins freie Hand hat.
Es werden dabei aber sicherlich praktische Erwägungen eine Rolle spielen, z. B. die Anzahl der zu prüfenden SchülerInnen, die Anzahl der vom Prüfungsausschuß betreuten Schulen usw., das Ganze muß ja schließlich irgendwie praktisch umsetzbar sein, da können nicht alle SchülerInnen am gleichen Tag ihre mündliche Prüfung haben.

Schönen Gruß, Gego.
 
also 29.9+30.9 ist schon ziemlich krass, unsere examen fangen ende juli an 28-30 schriftlich dann im august praktisch und vom 10-12.9 mündlich, haben danach auch noch urlaub...
 
Also, so wie ich das ganze verstehe, ist es ein arbeitsrechtliches Problem!
Die Ausbildung endet mit dem letzten Tag der mündlichen Prüfung, ausser es sind in der Praxis noch Ausbildungsanteile nachzuholen, die nach den gesetzlichen Vorgaben fehlen.
Das bedeutet:
Wer am 10.9. das Examen macht, ist ab 11.9. Examinierte Pflegefachkraft und als solche zu bezahlen! Auch die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung muss!! auf dieses Datum ausgestellt sein, auf keinen Fall 1. Oktober!
Urlaub in dieser Zeit nach dem Examen muss also wie bei einer Examinierten Pflegefachkraft bezahlt werden.
Es ist sogar möglich, was im Einzelfall zu prüfen wäre, dass mit der Weiterbechäftigung nach dem Examen automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen wird!!
Deswegen ist wahrscheinlich das Examen auf den 29./30. gelegt worden.
Urlaub vor dem Examen, ein Brief an die Schüler, dass nach dem Gesetz die Ausbildung mit dem letzten Tag der mündlichen Prüfung endet und der Arbeitgeber ist auf der sicheren Seite. Danach muss sich sich allerdings der Schüler als arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur melden.
Bin gespannt, wann der erste Schüler, der nach dem Examen nicht übernommen wurde und dann aber noch Urlaub hat, Geld und Arbeitsplatz einklagt. Ein guter Anwalt wird das sicher schaffen!
oldie
 
Hallo,

das mit der Bezahlung als Examinierte direkt nach dem Prüfungstermin glaube ich nicht wirklich.
Die Ausbildung geht ja nach Ausbilungsordnung 3 Jahre, solange ist man dann wohl Schüler und wird als selbiger bezahlt, egal ob Prüfung abgelegt, oder nicht.

Viele grüße
Tamara
 
Steht aber so in den Verträgen (zumindest bei mir), dass die Ausbildung mit dem Ablegen der Prüfung endet.

Bei uns gabs dort letztens auch bissel Ärger. Letztendlich wurde es aber so geregelt:
Haben am 8.9. unsere mündlichen Prüfungen, bekommen an dem Tag noch gesagt, ob wir bestanden haben oder nicht, und sind ab 9.9. sozusagen "vogelfrei" bzw. arbeitslos.
Das heißt, dass wir ab 9.9. nicht für irgendwelches Schülergehalt oder sonstiges arbeiten gehen müssen.

Ich freu mich - sofern ich die Prüfungen bestehen sollte. ;)
 
und sind ab 9.9. sozusagen "vogelfrei" bzw. arbeitslos.
Das heißt, dass wir ab 9.9. nicht für irgendwelches Schülergehalt oder sonstiges arbeiten gehen müssen.
und wenn du vergisst, dich spätestens 3 Monate vor diesem Termin arbeitssuchend zu melden, kriegste noch nicht mal Arbeitslosengeld.
 
Hallo an alle,

der Ausbildungsvertrag endet eigentlich zum 30.9. das heißt auch wenn Ihr euer Examen bestanden habt z.B zum 10.9. und danach noch Urlaub - ist es euer Resturlaub von der Ausbildung! Und ein Arbeitsverhältnis beginnt dann am 01.10. sowie die Arbeitslosigkeit.
Keiner wird euch eher als zum 01.10. einstellen, da ihr den ganzen September noch das Ausbildungsverhältnis habt auch mit Examen.
War bei uns genau so, wir waren am 12.09. fertig und ich durfte auch erst am 01.10. anfangen.

Und den September bekommt Ihr alle noch die Ausbildungsvergütung!!!

Grüße drea

Und Manu 87 rede mit deinen neuen Arbeitgeber ob du paar Tage später anfängst, erkläre und zeige Ihm den Zettel von der Schule - vielleicht hast du Glück und Sie haben Verständnis.
 

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