Verpflichtung zum Einspringen in der Freizeit

markus_112

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Sehr geehrte Damen und Herren,

als Personalsachbearbeiter in der öffentlichen Verwaltung bin ich mit dem Arbeitsrecht durchaus vertraut, besonders im Bereich des TVöD-VKA. Nun bin ich allerdings in einem Fall persönlich betroffen und in dem entsprechenden Tarifrecht nicht wirklich sattelfest. Ich hoffe deshalb, dass mir jemand in diesem Forum im konkreten Fall einige Hinweise geben.

Meine Frau ist als Kinderkrankenschwester auf der Entbindungsstation in einem öffentlichen Krankenhaus in der Trägerschaft des Ordens der Barmherzigen Brüder (Caritas Tarifvertrag) in Teilzeit mit 50% unbefristet beschäftigt. Es gibt ein 3-Schicht-System. Neben der Arbeit absolviert sie noch im Auftrag ihres Arbeitgebers eine Zusatzausbildung zur Still- und Laktationsberaterin. Ich selbst bin in Vollzeit in der Kommunalverwaltung beschäftigt. Wir haben zwei Kinder (3 und 5 Jahre alt).

Beim Arbeitgeber meiner Frau hat es sich eingebürgert, dass beim Ausfall der im Dienstplan vorgesehen Arbeitnehmer wahllos Kollegen Zuhause angerufen werden, mit dem Ziel, dass diese zum Dienst einspringen sollen. Dies geschieht aus meiner Sicht rein rechtlich betrachtet auf freiwilliger Basis. Eine Rufbereitschaft oder ein Bereitschaftsdienst ist nicht angeordnet und wird auch nicht bezahlt. Teilzeitkräfte sind beim Einspringen überproportional häufiger betroffen als Vollzeitkräfte, was grundsätzlich ja einleuchtet. Da eine Kinderkrankenschwester gegenüber einer normalen Krankenschwester noch als zusätzlich qualifiziert betrachten wird, ist meine Frau davon nochmals häufiger betroffen. Mittlerweile haben diese Anrufe (bedingt durch eine meiner Meinung nach unausgewogenen Personalpolitik) sehr stark überhandgenommen. Dabei sind ca. 10 Anrufe pro Monat absolut „normal“. Deshalb sind die Mitarbeiter mittlerweile auch nicht mehr bereit, so häufig einzuspringen.

Aus diesem Grund wird jetzt seitens der Personalleitung Druck aufgebaut, wonach die Mitarbeiter trotz Dienstfrei zum Einspringen verpflichtet werden sollen. Außerdem wird mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, wenn die Leute nicht mehr „freiwillig“ einspringen. Dies soll über den Weg der kurzfristengen Anordnung von Überstunden, gekoppelt an einen allgemeinen Passus ("Der Arbeitnehmer ist zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn dies betriebsbedingt erforderlich ist...") zur Überstundenverpflichtung im Arbeitsvertrag erfolgen. Mir ist die Anordnung von Überstunden zwar bekannt, allerdings nur in Ausnahmefällen und nach entsprechender vorheriger Ankündigung. Die Tatsache, dass meine Frau und ich eine Betreuungspflicht gegenüber unseren Kindern haben und dass gerade für Arbeitnehmer im Schichtdienst anderweitige Betreuungsmöglichkeiten nicht beliebig verfügbar sind, interessiert den Arbeitgeber dabei im Übrigen nicht. Nebenbei bemerkt arbeitet meine Frau gerade aus diesem Grund in Teilzeit, weil es für uns immer wieder eine Herausforderung ist, die nahtlose Betreuung der Kinder sicherzustellen. Bei einer frühzeitigen Planung (gemäß Dienstplan) ist dies hingegen dank der Flexibilität meines Arbeitgebers relativ problemlos möglich. Aber bei derart kurzfristigem Einspringen (Vorlaufzeit in der Regel nur wenige Stunden) kennt auch die Flexibilität meines Arbeitgebers Grenzen.

Aus meiner Sicht verstößt die vorgenannte Vorgehensweise grundsätzlich gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen, da es sich bei den angeordneten Überstunden ja nicht um eine Ausnahme, sondern vielmehr um die Regel handelt. In meinem Verantwortungsbereich würde ich eine wechselnde Rufbereitschaft oder einen Springer-Pool einführen. So ist der Fall des Einspringens für die Mitarbeiter planbar und die Bereitschaft wird vor allem auch entsprechend den Vorschriften vergütet. Dazu ist der Arbeitgeber aus Kostengründen aber nicht bereit. Er begnügt sich damit, den Arbeitnehmern solange zu drohen, bis diese nachgeben.

Da ich mich in diesem Bereich jedoch nicht so auskenne, würde ich mich über Hinweise zu der speziellen rechtlichen Situation in Krankenhäusern freuen, da hier Probleme für unsere Familie absehbar sind. Wir hatten bereits den Fall, dass meine Frau zum Einspringen verpflichtet werden sollte, obwohl wir keine Betreuungsmöglichkeit für unsere Kinder hatten und ich aus terminlichen Gründen ebenfalls nicht von der Arbeit zuhause bleiben konnte. Dies war dem Arbeitgeber aber egal. Glücklicherweise ist dann doch noch eine Kollegin für sie eingesprungen, wir hätten sonst wirklich nicht gewusst, was wir hätten tun sollen.

In der Konsequenz wäre meine Frau dann nach vorheriger Ankündigung mit dem Hinweis auf die Führsorgepflicht gegenüber unseren Kindern trotz der Anordnung der Arbeit fern geblieben. Dies hätte dann wiederum wieder rechtliche Konsequenzen, wobei ich bei entsprechender Abwägung der Interessen (Interesse des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgegen der Führsorgepflicht gegenüber unseren Kindern) einer Kündigungsschutzklage und einem Arbeitsgerichtsverfahren eher optimistisch entgegensehen würde.

Selbstverständlich wollen wir aber solch eine Konfrontation von vornherein vermeiden, da meine Frau ihre Arbeit ja grundsätzlich sehr gerne mag. Von daher wäre es gut, wenn wir bereits vor einem entsprechenden Ernstfall genau über die rechtliche Situation Bescheid wissen.

Selbstverständlich benötige ich keine Rechtsberatung. Es wäre für mich nur wichtig, dass ich weiß wo ich im Gesetz nachschlagen kann. Auch wäre ich für andere Erfahrungsberichte zu diesem Thema dankbar.

Schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Meines Erachtens könnt ihr da ganz entspannt sein. Der AG hat mit Herausgabe des Dienstplanes sein Direktionsrecht ausgeschöpft, jegliche Änderung kann nur mit gegenseitigen Einverständnis erfolgen.

Schon gar nicht wenn deine Frau dann die Betreuung eurer Kinder nicht sicherstellen kann.
Solch häufiges zeigt meines Erachtens einen erheblichen Personalmangel auf, dieses Problem zu lösen ist alleinige Aufgabe des AG.
Als erste Maßnahme würde ich nicht mehr ans Telefon gehen wenn die Nummer des AG sichtbar ist, den AB abschalten wenn man dem Druck nicht standhalten kann. Konsequent nein sagen, mit der fehlenden Betreuung eurer Kinder argumentieren.
Eine Dienstverpflichtung gibt es nicht, AG knicken da recht schnell ein, wenn sich der AN deutlich positioniert.

Ich denke, jede Pflegekraft hat solche Situationen schon gehabt. Ich kann mich an eine Situation erinnern in einer großen Uniklinik. Es gab eine temporäre Evakuierung zweier Fachkliniken, weil im Rahmen von Baumassnahmen 2 Kriegsbomben gefunden und entschärft werden mussten. Die übliche "Rettungskette" für den Katastropghenfall wurde eingeleitet, wobei trotz entsprechenden Druck klar war, dass die Mütter unter den Mitarbeitern nicht kommen mussten, wenn die Betreuung ihrer Kinder nicht gewährleistet war. Ich selbst wurde massiv von meinem Team unter Druck gesetzt, aber ich war im Urlaub und konnte nicht zeitnah kommen. Trotz Drohung mich bei den Vorgesetzten zu melden, bin ich da sehr entspannt geblieben und habe auch entsprechend meiner Position verbal Ausdruck verliehen.

Ich hatte lange Jahre ein gutes Telefon, sämtliche Nummern der Station, sowie der PDL waren gesperrt. D.h. bei Anruf hörten die ein Freizeichen, ich haber kein Klingeln. Zudem lösten diese Nummern den AB nicht aus. Damit musste ich mich nicht erklären. Eine Handynummer habe ich nie hinterlegt. Später konnte ich sehr gut nein sagen, es gab einen gewissen Lerneffekt, irgendwann stand ich an letzter Stelle der Kollegen, bei denen angerufen wurde.
Ich hätte auch gar nicht einspringen können, da die Betreuung/Pflege meiner pflegebedürftigen , demenzkranken Eltern nur durch meine Anwesenheit an meinen freien Tagen gewährleistet werden konnte.
Das hat mich auch vom Ableisten angeordneter Überstunden befreit, allerdings musste ich da den Personalrat bemühen dies mit mir durchzusetzen. Kollegen, die die Betreuung ihrer Kinder nicht sicherstellen konnten, wurden ebenfalls befreit. Es ist ja nicht möglich plötzlich Kinder x- beliebig lange in der Kita oder Schule betreuen zu lassen.

Liebe Grüsse
Ludmilla
 
Wie Ludmilla richtig sagte, Ruhe bewahren, Deiner Frau kann nichts passieren.
Der AG hat seine Hausaufgaben in Sachen Personalplanung nicht richtig gemacht, also hat er ein Organisationsverschulden begangen und somit für die Sache allein verantwortlich.
Wenn er mit Dienstverpflichtung zum Einspringen droht, würde ich mir das Ganze schriftlich geben lassen (irgendwas muss man für den Anwalt ja in der Hand haben). Ich gebe Dir Brief und Siegel, spätestens dann knickt der AG komplett ein. KEIN AG wird sowas schriftlich machen.
Der Dienstplan ist geschrieben, damit ist das Direktionsrecht des AG verwirkt, auch das hat Ludmilla ja richtig geschrieben.
Ich kann Dir sagen, das Arbeitsrecht ist in wenigen Punkten im Krankenhaus anders (Ruhezeiten, etc.) als in anderen Bereichen, aber nicht grundlegend.
Ihr habt eine Betreuungsverantwortung für Eure Kinder, diese dürft Ihr nicht vernachlässigen. Auch wenn dem AG das egal ist, mit sind meine Kinder nicht egal, dass würde ich dem AG auch mehr als deutlich machen.
Aber wie gesagt, jede Anweisung zum Einspringen schriftlich geben lassen. Unterschrieben von der PDL oder einem Vertreter der Personalabteilung (mit Weisungsbefugnis, also in der Regel der Personalleiter oder sein Vertreter), oder gar der Geschäftsleitung. Egal, Hauptsache irgendjemand mit Peronalverantwortung. Spätestens da ist der Spuck dann vorbei. Das macht man 2 - 3 Mal und dann sollte man zukünftig seine Ruhe vor solchen Ruhestörungen haben.

Ich sage immer, man kann mal fragen, ob man einspringt (ist im Schichtdienst nun mal nicht unüblich), aber es muss im Rahmen bleiben. Wenn ich dann "nein" sage, muss das Thema auch durch sein und zwar ohne Diskussionen und ohne dass ich am Besten noch begründen muss wieso ich nicht kann oder will!
 
Beim Arbeitgeber meiner Frau
Konkret WER ruft denn da eigentlich an? Ist es die SL, die Abteilungsleitung, die PDL -
weiß also die nächst höhere/ höchste Stelle im KH was da abgeht, die Personalvertretung?
Aus diesem Grund wird jetzt seitens der Personalleitung Druck aufgebaut, wonach die Mitarbeiter trotz Dienstfrei zum Einspringen verpflichtet werden sollen
Wie sieht das die Personalvertretung?
Außerdem wird mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, wenn die Leute nicht mehr „freiwillig“ einspringen
Das bitte schriftlich geben lassen und erst mal sicher aufbewahren, absurd - diese Drohung!
Wir hatten bereits den Fall, dass meine Frau zum Einspringen verpflichtet werden sollte,
Wie wurde das begründet? Notfall?
http://www.schichtplanfibel.de/dat/pocketheft.pdf
Das richtet sich ausdrücklich an sämtliche MA, unabhängig vom TV
s. S.13, der Begriff Nötigung hat sich bereits beim 1.lesen aufgedrängt, wird da bestätigt, wenn die Verpflichtung mit einem Notfall begründet wird, welcher dann doch keiner war
In der Konsequenz wäre meine Frau dann nach vorheriger Ankündigung mit dem Hinweis auf die Führsorgepflicht gegenüber unseren Kindern trotz der Anordnung der Arbeit fern geblieben. Dies hätte dann wiederum wieder rechtliche Konsequenzen,
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht alleine gelassen werden, Punkt.
Sie sind 3 und 5 Jahre, na da wirds noch viel Diskussionsbedarf geben, die nächsten Jahre.
Wenn hier mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht wurde, empfehle ich u.a.
wenn wieder angerufen wird, das Gespräch aufzuzeichnen, vorab unbedingt der Hinweis, dass man dies tun werde zur eigenen Absicherung.
Man kann sich ja nicht jeden einzelnen Wortlaut merken.
Auch wenn ihr keine Rechtsberatung wollt - kann ich gerade doch darin sehr viel Sinn erkennen, mich würd das irre machen was da abläuft.
Selbstverständlich wollen wir aber solch eine Konfrontation von vornherein vermeiden
Ich kann mir gerade nicht vorstellen, dass sich da schnell was ändert und dieses Verhalten eingestellt wird, womit ihr Euch damit noch öfters mit befassen müsst. Rechtssicherheit, fundierte
- wär schon nicht verkehrt.
Ist die Frau in einer Gewerkschaft, Berufsverband?
Als Angebot, möglich: Es wird 1 Tag im Monat vereinbart für 1 Schicht für die man ggfs. zusätzlich zur Verfügung stehen würde. Sowas kann eine Dienstvereinbarung beinhalten, ist mir auch bekannt. Mit diesem Entgegenkommen sehe ich die Pflicht einer 50%Kraft mit 2 kleinen Kindern - erfüllt, ggfs. zusätzlich zu arbeiten.
Es wird auch vereinbart, dass es nur diesen 1 Tag geben wird. Keine weiteren 9, sie verbittet sich ab sofort weitere Anrufe, außer es bezieht sich auf diesen 1 vereinbarten Tag.
Das wär meine Idee, keine Ahnung ob ihr mit der was anfangen könnt, sei es drum.
Wird trotzdem angerufen - KEINE Erklärung abgeben wieso-weshalb-warum, ein einfaches Nein reicht. Auflegen.


Nebenaspekte: Wie hoch war die durchschnittliche Jahresarbeitszeit 2016? Entspricht sie den 50% lt. Arbeitsvertrag oder wurde deutlich mehr gearbeitet, mehr gearbeitet - Mehrarbeit.
Überstunden entstehen erst wenn mehr als eine Vollzeitkraft gearbeitet wurde.
Wird, wenn eingesprungen wird - auch wieder Freizeitausgleich gewährt, oder geht es eher den Weg, dass das Pluskonto nur mehr wird? Arbeitszeitkonto?

Mich irritiert gerade ein Urteil des LAG Frankfurt von 1988, welches
MA die aus persönlichen Gründen (Kinners sind - persönlich, z.B.) in TZ arbeiten, von der Pflicht zur Mehrarbeit befreit
irgendwie ist mir das bisher untergegangen, hm, die leidigen Diskussionen die es zu diesem Thema gibt - eigentlich gibt es da ja ein ganz klares Urteil - welches die Rechte des AG bei durch den AN veranlasster TZ-Tätigkeit eigentlich klar massivst einschränkt, gen 0, interessant, sehr sogar.
Ich weiß allerdings NICHT, ob es danach noch andere Urteile gab, die in eine andere Richtung gehen,
weitere Einschränkung: Volltextsuche - erfolglos, finde immer nur kurze Erklärungen, bzw. sowas: Dokument - Vorschauseite   |   juris Das Rechtsportal
Eine kurze Erläuterung finde ich u.a. da, nehm den 1 Abschnitt von S.2 ganz rein
https://www.akmas.de/fileadmin/media/FAQ_Texte/Arbeitszeitbegriffe_Definitionen.pdf
"....Teilzeitbeschäftigung und Mehrarbeit:
In dem rechtskräftigen Urteil des Landesarbeitsgerichtes Frankfurt vom 28.01.1988-9 Sa Ga1662/87 wird festgestellt, dass gegenüber einer Teilzeitkraft die Anordnung von Mehrarbeitsstunden jedenfalls dann grundsätzlich unzulässig ist, wenn die Teilzeitvereinbarung durch die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers und nicht aus betrieblichen Gründen veranlasst wurde. Aus der Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung folgt grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nur in dem festgelegten Zeitraum zur Verfügung stellen will. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vereinbarung durch die Interessen des Arbeitnehmers veranlasst wurde und nicht etwa aus betrieblichen Gründen - insbesondere fehlender Arbeitsbedarf - einem Wunsch des Arbeitnehmers nach Vollbeschäftigung nicht entsprochen werden konnte. Aus der bloßen Verweisung im Rahmen einer Regelung über die Vergütung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten kann also nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass damit auch die Zulässigkeit der Anordnung von Mehrarbeit geregelt werden sollte.....".
 
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Eine Handynummer habe ich nie hinterlegt. Später konnte ich sehr gut nein sagen, es gab einen gewissen Lerneffekt, irgendwann stand ich an letzter Stelle der Kollegen, bei denen angerufen wurde.

Sind auch wieder die Klassiker.

Zuerst werden die "weichen" Ziele abtelefoniert - die KollegInnen, die das Wort "Nein" bzw. das Konzept der Privatsphäre nicht ausreichend verinnerlicht haben - danach muss man an die "harten Nüsse" 'ran, was natürlich keine Leitung gerne tut.
Und die Sache mit der Handynummer...für den "Katastrophenfall" und "...wenn wir dir 'mal überraschend freigeben wollen oder du verschlafen hast".
Lachhaft.
Die Realität sieht doch so aus, dass man den MA an der kurzen Leine haben möchte - stets erreichbar, quasi in einer unbezahlten, moralisch einforderbaren "permanenten Rufbereitschaft".
 
Lass mal die Kinder außen vor.
Du musst überhaupt keinen Grund angeben, warum du (bzw. deine Partnerin) in der Freizeit nicht einspringen willst.
Wenn du in deiner Freizeit lieber die Füße hochlegen willst, ist das als Begründung also vollkommen ausreichend und muss gar nicht erst erwähnt werden.
Eine Kinderkrankenschwester ist eine bundesweit gesuchte Fachkraft. Macht das dem Arbeitgeber einfach mal klar.

Gruß spflegerle
 
Da muss ich gar nicht bis zum Ende lesen, um dir die Frage beantworten zu können. Unser Arbeitgeber hat neulich die gleiche Nummer versucht und hat sich damit den Unmut des ganzen Teams zugezogen, woraufhin der Arbeitgeber einen Rückzug machte.

Grundsätzlich gilt folgendes:
Mit der Unterschrift eines Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber zwar erstmal weisungsbefugt dir gegenüber, aber jetzt kommt das große Aber: diese Weisungsbefugnis ist mit der Erstellung eines aktuellen gültigen Dienstplans erfüllt. Es gibt definitiv keine Verpflichtung zum Dienst. Alles was über den Dienstplan hinaus erforderlich ist und sogar geleistet wird, beruht auf gegenseitiger Absprache und Einverständnis. Der Arbeitgeber hat darauf keinen pauschalen Anspruch. Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob eure Kinder sonst nicht versorgt wären oder ob du einfach nur auf der faulen Haut liegen möchtest. Du bist deinem Arbeitgeber in diesem Fall nicht zur Rechenschaft verpflichtet. Einfach "Nein", ohne Erläuterungen oder Begründungen.
 
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Hätte dazu mal eine Frage... mein Dienstplan wird ja online gestellt. Ich mach mir meist einen Screenshot, damit ich im Fall eines Falles, sollt es einfach ohne zu fragen, geändert werden was in der Hand habe.
Aber gilt das ebenso wie die Schriftform?
 
Schwierige Frage... da sehe ich halt das Problem der Beweisbarkeit. :gruebel:
Wir kriegen unsere in Papierform aus der Zentrale per Post zugeschickt, mit Stempel und Unterschrift... was die Firma manchmal nicht dran hinderte, entweder
a. den Plan noch zweimal zu ändern (also man erhielt nacheinander 3 Briefe mit unterschiedlichen Dienstplänen :knockin: )
b. oder den Plan erst dann zu schicken, wenn der Monat bereits ein paar Tage begonnen hatte! :schraube:
 
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Die Fibel ist nicht schlecht, aber über eine Sache wäre ich einmal beinahe bös gestolpert:
"Du darfst den Hörer einfach auflegen." (steht auf der letzten Seite).
Genau das habe ich mal gemacht, weil ein Vorgesetzter mich zum Einspringen bewegen wollte (komplizierte Geschichte... ich hätte da ursprünglich arbeiten müssen, hatte dann aber mit meiner Teamleitung getauscht)... er wollte dann wissen, warum ich da nicht arbeiten wolle/könne (geht ihn nichts an)... daher hab ich dann aus lauter Wut einfach aufgelegt. :mad:
Im Nachhinein erklärte mir eine Bekannte (Fachanwältin für Arbeitsrecht), daß das nicht so ohne sei... zum Glück ist die Sache im Sand verlaufen.
 
Hallo,
genehmigter Dienstplan ist für beide Seiten verpflichtend. Einfacher Weg, Telefonnummern sperren. so daß mich die Arbeit nicht mehr erreicht. Schwierigerer Weg, am Telefon NEIN sagen. Ich bin Teilzeitkraft und haben mich jahrelang als billiges Einspringsel verheizen lassen. Seit längerem hat meine Arbeitsstelle meine Telefonnummer nicht mehr, da ich nicht gewillt bin das nicht vorhandene Ausfallmanagement meiner PDL zu unterstützen. Was hindert den AG daran eine bezahlt Rufbereitschaft für Krankheitsausfälle einzurichten. Nur die Dummheit der Arbeitnehmer die sich auch in ihrer Freizeit noch gängeln lassen. Wenn mich mein AG in meiner Freizeit belästigt, kann ich wann immer ich will den Hörer auflegen. Ist vielleicht unhöflich aber nicht ungesetzlich. Die Belästigung und verbale Nötigung hingegen schon. Was er dann macht wenn ich wieder arbeiten bin, sich aufregen, was von kollegialität schwafeln und eine Abmahnung androhen sollte ich wieder einfach auflegen und nicht einspringen. Dass ich ihn dass ausgelacht habe war für unsere Arbeitsbeziehung nicht wirklich hilfreich, aber ich hatte wenigstens eine Zeit Ruhe vor unliebsamen Anrufen. Und bis heute noch keine Abmahnung. Obwohl mir die auch angedroht wurde, als ich meine Telefonnumer von der Liste gelöscht hatte.
 
Wenn mich mein AG in meiner Freizeit belästigt, kann ich wann immer ich will den Hörer auflegen. Ist vielleicht unhöflich aber nicht ungesetzlich.
Hmm... wie schon gesagt, meine Bekannte (die ja vom Fach ist) äußerte da schon Bedenken.
Die Belästigung und verbale Nötigung hingegen schon.
Naja... anrufen und fragen, ob man einspringen wolle, darf er ja. Man muß weder "ja" sagen, noch muß man erklären, warum nicht.
 
Ja, der AG darf anrufen, aber ich bin nicht verpflichtet, in meinem Frei dienstliche Gespräche zu führen.

Die rechtliche Situation ist ganz klar. Das Problem immer wieder die Unwissenheit der Kollegen, das ethische Dilemma, in das einen der AG absichtlich bringt (weil es so viel billiger ist als ein Springerpool), und leider auch der soziale Druck der unwissenden Kollegen.

Und so wird es noch lange möglich sein, ganz viel Profit aus den Krankenhäusern heraus zu holen.

Gruselig...
 
Genau das habe ich mal gemacht, weil ein Vorgesetzter mich zum Einspringen bewegen wollte (komplizierte Geschichte... ich hätte da ursprünglich arbeiten müssen, hatte dann aber mit meiner Teamleitung getauscht)... er wollte dann wissen, warum ich da nicht arbeiten wolle/könne (geht ihn nichts an)... daher hab ich dann aus lauter Wut einfach aufgelegt. Im Nachhinein erklärte mir eine Bekannte (Fachanwältin für Arbeitsrecht), daß das nicht so ohne sei... zum Glück ist die Sache im Sand verlaufen.

Wo ist der Unterschied zwischen einem ursprünglich genehmigten DP und einem abgeänderten (unabhängig weswegen eine Änderung zustande kam)?
Ein autorisierter Vorgesetzter ändert bei Bedarf (den es i.d.R. ständig gibt) den Plan und dann ist dieser SO rechtsgültig.
Versteh ich grad (noch) nicht, worin das Glück bestand, dass das im Sand verlaufen ist?
Gerne auch als PN falls das irgendwie zu konkret wird, für die Allgemeinheit wäre es aber schon auch von Interesse WO denn der Haken sein soll, aus arbeitsrechtlicher Sicht.
 
Hätte dazu mal eine Frage... mein Dienstplan wird ja online gestellt. Ich mach mir meist einen Screenshot, damit ich im Fall eines Falles, sollt es einfach ohne zu fragen, geändert werden was in der Hand habe.
Aber gilt das ebenso wie die Schriftform?
Ich denke, die elektronischen Dienstpläne sind heute weit verbreitet. Selbstverständlich gelten sie auch ohne Ausdruck als verbindlich, sobald der Zuständige sie genehmigt hat.
 
Natürlich muss ich in meiner Freizeit nicht einspringen, ist ja schon ausreichend beschrieben.

Deshalb immer wieder mein Tipp:
Trenne die dienstlichen von der privaten Telefonnummer.
Wenn ich keine Lust habe ist mein Prepaidhandy aus, das auch keinen AB hat.
 
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Habe mir nur den Eingangspost durchgelesen:

1. Dem AG untersagen in der Freizeit kontaktiert zu werden.
2. Anrufe protokollieren.
3. Organisatiosnversagen vorwerfen.
4. Ggf. Rechtsstreit.

@markus_112 Ich glaube Sie wissen besser als viele andere hier wie es um die hervorragende rechtliche Stellung ihrer Frau steht.

Grüße,
Tom
 
Wo ist der Unterschied zwischen einem ursprünglich genehmigten DP und einem abgeänderten (unabhängig weswegen eine Änderung zustande kam)?
Ein autorisierter Vorgesetzter ändert bei Bedarf (den es i.d.R. ständig gibt) den Plan und dann ist dieser SO rechtsgültig.
Da kenne ich mich nicht gut aus; aber es war so, daß meine Teamleitung auf meinen Wunsch hin mit mir getauscht hatte, ein paar Tage vorher. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das dann genauso fest verbindlich ist, wie der ursprüngliche DP? Vom Gefühl her hätte ich gesagt, ja. Bin mir aber nicht sicher.
Versteh ich grad (noch) nicht, worin das Glück bestand, dass das im Sand verlaufen ist?
Das Glück bestand darin, daß der Vorgesetzte es nicht weiter verfolgt hatte, daß ich einfach aufgelegt hatte.
Hätte er da allerdings drauf rumgehackt, dann hätte ich auch zur Sprache gebracht, daß es nicht statthaft war, mich nach meinen Gründen fürs Nicht-Einspringen zu fragen. Möglicherweise war ihm das schon bewußt, und er hat deshalb dann Ruhe gegeben.
 
habe beim lesen des threads mal wieder den gleichen gedanken, den ich immer habe, wenn gerade mal wieder dieses thema aktuell ist ( was es ja eigentlich immer ist ! zumindest gewinnt man den eindruck, dass eine gehörige anzahl forumsteilnehmer sich mit dieser problematik konfrontiert sieht. immer und immer wieder....)

die gesetzliche grundlage ist eigentlich klar und deutlich ( auch, wenn der eindruck ensteht, dass viele pflegekräfte sich derer nicht bewust sind oder sie wirklich nicht kennen )

das problem ist doch oft eher die mangelnde bereitschaft, konfliktsituationen zu erleben und auch durchzustehen.

"man möchte gerne keinen ärger mit dem chef haben"
" man will sich nicht bei den kollegen ( die vermeintlich mehr einspringen ) unbeliebt machen"

...denn man macht den jobb ja eigentlich gerne!


das schwere an dieser situation ist nämlich nicht, den gesetzstext, verdi-statements und personalrats-äusserungen zu kennen und zu verstehen, sondern sie in der praxis anzuwenden und unbeirrt in seinen berufsalltag zu integrieren !

der rat " die telefonnummer nicht rauszurücken " oder generell nicht ans telefon zu gehen, wenn der arbeitgeber ( vertreten durch wen auch immer ) anruft sind sicher gute und praktische tips wenn die situation völlig unerträglich erscheint ( als nächstes kommt dann heimliche adresse alá zeugenschutzprogramm 8-) )
allerdings widerspiegeln diese massnahmen doch auch nur klassische vermeidungs-strategie-haltungen.

nicht dass ich diese per se kritisiere, aber diese gehen am kern des problems vorbei !

das selbstbewusstsein, mit stolzerhobenen hauptes " nein " -sage zu können und dies sowohl vor chef,
wie auch vor kollegen ehrlich und überzeugt zu begründen, sollte ziel der persönlichen entwicklung
sein !
 

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