Verpflichtung nach der OP-Fachweiterbildung

Leila88

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03.04.2007
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Hallo ihr Lieben,
ich werde ab Mai die Fachweiterbildung für den OP machen. Ich freue mich auch schon.
Nach der Fachweiterbildung muss ich mich für 3 Jahre verpflichten da zu bleiben. Ist ja auch kein Problem.
Mein Freund und ich würden uns allerdings nach der Zeit der Fwb gerne eine Auszeit und einige Monate reisen.
Der eigentliche Plan war dies zu machen wenn ein Jobwechsel ansteht. Jetzt habe ich aber die Möglichkeit bekommen die Fachweiterbildung zu machen und würde diese auch gerne nutzen.
Solange das Geld für die Weiterbildung nicht abbezahlt ist kann ich ja nicht einfach ohne Arbeitgeber sein oder?
Habt ihr vielleicht Tipps oder Vorschläge für mich das wir unseren Traum trotzdem ermöglichen können?
Die Chance auf unbezahlten Urlaub ist glaube ich eher gering. Eine Kollegin hatte das bereits versucht.

Danke im voraus.
 
Hallo Leila!

Wenn du ein Arbeitszeitkonto hast, kannst du dort in den nächsten 2 Jahren deine Über- oder Mehrarbeitsstunden an"sparen". Sofern das bei euch geht.

Dann hättest du nach deiner Fachweiterbildung die Möglichkeit bei deinem AG zu bleiben und trotzdem deinen Auszeittraum zu verwirklichen.
Du musst dir halt darüber bewusst sein, dass du während deiner FwB mehr arbeitest, dafür beim Ausgleich deines AZK´s weiter Gehalt beziehst.

Denn ich denke, Auszeit ohne Verdienst und Rückzahlung der FwB-Kosten wird nicht miteinander vereinbar sein.

Ist nur ein Vorschlag von mir, weil bei uns im Hause auf dem AZK Zeit angespart werden kann und wir nicht, wie in vielen Häusern, nach einer bestimmten Zeit das AZK wieder ausgeglichen haben müssen.

LG opjutti
 
Guter Vorschlag.
Da müsste ich mal nachfragen.
Mein Ag hat mich diese Woche quasi zu Zwangsfrei verdonnert, weil ich noch so viele Überstunden von 2012 hatte.
Aber wenn man ausmacht für eine Auszeit zu sammeln vielleicht ist er dann etwas toleranter.
Danke für die schnelle Antwort
 

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