Verpflichtung und Fachweiterbildung

klywalda

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Fachkrankenschwester
Hallo, habe im Oktober meine A und I Fachweiterbildung abgeschlossen und mich bei meinem Arbeitgeber auf drei Jahre verpflichtet:knockin: nun habe ich die Chance meinen Arbeitsplatz zu wechseln. Keine Ahnung wie ich mit der Nummer der Weiterverpflichtung rauskomme, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass mein neuer Arbeitgeber mich auslöst.

Man hört ja immer wieder das diese Verpflichtungen nicht rechtens sind. Hat schon jemand von Euch Erfahrungen damit gemacht?

Auf Eure Antworten freue ich mich schon !
 
sorry, aber meiner Meinung sind die rechtens (und das ist auch ok so).
Warum will dich dein neuer AG nicht ablösen?
 
Dein Arbeitgeber zahlt für Dich eine Fachweiterbildung, die mehr als 3,50 Euro kostet, wieso soll er nicht darauf bestehen, dass Du mindestens ein paar Jahre bei ihm bleibst? Er hat ja ein heiden Geld bezahlt um einen Mitarbeiter mit einer Fachweiterbildung zu haben. Er hat Dich ja nicht (auch wenn es jetzt böse klingt) für seine Konkurenz auf diese FB geschickt.
Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass Dein AG und Du das Ganze auch schriftlich fixiert haben. In sofern ist es doch O.K.. Du hättest ja in dem Fall durch Deine Unterschrift Dein Einverständis gegeben, mindestens 3 Jahre bei dem AG zu bleiben.
Wenn Dein neuer AG Dich haben will, wird er Dich wohl auslösen müssen, oder Du zahlst Deinem AG die entstandenen Kosten für die FB.

Es ist schön komisch mit der Pflege. Sobald was nicht nach Muster A geht und so läuft wie man es sich denkt und vorstellt ist der AG böse und handelt nicht rechtens! Wobei ich keine Lanze für die AG's brechen möchte, doch auch diese machen nicht von vorherein alles zum Lasten der Arbeitnehmer und wenn nun mal was richtig viel Geld kostet, möchten sie sich auch absichern, wie jeder andere auch.
 
Hallo klywalda,

ich nehme an, dass Du einen schriftlichen Vertrag mit Deinem AG bezüglich der FWB hast.

Dieser gilt dann für beide:
Dein AG hat in Dich investiert; hatte 2 Jahre lang Kosten für den Lehrgang, für Freistellung etc.
Alleine die Bildungskosten belaufen sich - je nach Anbieter- auf eine Summe zwischen 11 und 17 Tausend Euro!
Jede Stunde, die Du an dieser Schulung teilgenommen hast, war bezahlte Arbeitszeit.
Rechne Dir doch mal zum Spaß diese Kosten (Bruttolohn x Anzahl der Stunden) aus.

Ohne jetzt den Taschenrechner zu zücken wird Dein AG also summa summarum etwa 30 TSD in Dich investiert haben.

Warum soll es nicht rechtens sein, wenn er Deine Arbeitskraft dafür auf 3 Jahre an sich bindet?
Er möchte nun den "return of invest"...der steht dem AG nun mal zu.
 
Also, ich arbeite bereits 15 Jahre in der Klinik und ich finde meinen AG überhaupt nicht böse. Was ich gerne wissen möchte, wie es generell aussieht, beim Wechsel mit der Ablöse.
Irgendeiner von Euch wird ja wohl auch so " unfleetig "gewesen sein und nach der Fachweiterbildung seinen Job gewechselt zu haben, oder?
Was ich jetzt typisch finde das alle auf dieses geschriebene Wort " rechtens" rum reiten, falsch ausgedrückt , sorry. Will niemanden be*******en und auch weiterhin in den Spiegel schauen
 
Hallo,

WENN ein neuer AG Dich unbedingt haben will und bereit ist, die Kosten für FWB und Freistellung zu zahlen (könnten wie gesagt etwa 30 TSD sein), dann geht das.
Allerdings bist Du dann ne "teure Bewerberin" und der andere AG wird sich gut überlegen, ob er nicht jemanden einstellt, den er "billiger" haben kann.
Alternativ kannst Du diese Summe auch privat aufbringen und bist somit raus aus der Verpflichtung.

Wenn das Geld nicht gezahlt werden kann oder will, dann musst Du halt bleiben.
 
Hat dein jetziger AG die Freistellung finanziert? Hat dein jetziger AG die Fortbildung finanziert? Ist beides der Fall, hast du schlechte Karten. Die Vertragsklausel ist rechtens.
Soweit mir bekannt ist, wird die volle Summe im ersten Jahr fällig, zwei Drittel der Summe im 2. Jahr, im letzten Jahr sind ein Drittel zu zahlen.

Elisabeth
 
Hallo,

vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, daß man sich für eine gewisse Zeit verpflichten muß, wenn der Arbeitgeber teure Fortbildungen bezahlt hat, sind grundsätzlich zulässig.

Wichtig ist für dich zu wissen:

1.) eine solche Vereinbarung muß einzelvertraglich vereinbart werden. Wenn diese Verpflichtung nur allgemein, z.B. über eine Betriebsvereinbarung geregelt ist, hast du durchaus ein gewisse Chance, aus der Nummer herauszukommen.

2.) die Rückzahlungverpflichtung muß zeitanteilig verrechnet werden.
bei 3 Jahren Verpflichtung muß die Summe pro Jahr um 1/3 gesenkt werden.

Die Chance, daß dein neuer Arbeitgeber diese Kosten übernimmt, sind leider in der Regel sehr gering, aber grundsätzlich nicht unmöglich.

Gruß

medsonet.1
 
Hey...

also das Probleme habe ich auch, ich mache gerade eine WB zum STL. Ich habe einen WB Vertrag unterschrieben, das ich mich auch verpflichte nach der WB im jetzigen Unternehmen zubleiben, sollte ich früher gehen, müsste ich die Lehrgangsgebühren sowie 2 Bruttomonatsgehälter zurückzahlen.

Wenn der neuer AG dich unbedingt haben möchte dann soll er dich doch auslösen und für die Kosten aufkommen, wenn er es kann!

Ahoi :flowerpower:
 

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