Fachweiterbildung: Nebenabrede mit Verpflichtung für 3 Jahre - Vertragsauflösung?

Chaggi64

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26
Ort
Bremen
Beruf
Krankenschwester, Fachkrankenschwester für OP
Hallo,
habe im März 2005 die Fachweiterbildung zur Fachkrankenschwester in der Op-Pflege begonnen. Mein Haus übernimmt alle Kosten und hat mich einer Nebenabrede verpflichtet. Muss mich also nach der Ausbildung für 3 Jahre dem Hause verpflichten. Die Abschlagszahlungen sind gestaffelt.
Nun möchte ich gerne nach der Fachweiterbildung das Haus verlassen und auf einmal sollen Kosten von 30 000 Euro entstanden sein. Angeblich fließen dort auch die Fehlzeiten von Schule, Außeneinsätzen, Lehrgangsgebühren und Urlaubsgeld mit herein.

Wer hat Erfahrung mit der Vorzeitigen Auflösung eines solchen Vertrages und wer kann mir da mal ein paar Infos zu geben?

Sandra
 
Hallo Sandra,

ich habe zwar nicht die OP-Weiterbildung, aber manchmal übernimmt auch der neue Arbeitgeber die Auslösekosten und du musst dich bei ihm verpflichten.

Oder du schaust mal hier:

Rückzahlung

Schönes WE
Narde
 
Hallo Chaggi64!
Es ist wirklich so, dass so hohe Kosten durch Deinen Ausfall durch Fremdeinsätze, Schulzeit, Rückerstattung von Fahrkosten etc. entstehen.
Aber bei dem heutigen Mangel an qualifiziertem OP- Personal ist es wirklich häufig so, dass der neue Arbeitgeber die Kosten gerne übernimmt, und Du Dich halt dann dort für die nächsten 3 Jahre verpflichten musst.
Ich spreche aus eigener Erfahrung. Hat alles supi geklappt. Und die 3 Jahre bei meinem neuen Arbeitgeber ging in Windeseile vorbei.
Gruß Schnuppi
 
Hallo.
30 000 Euro finde ich schon etwas überzogen. Aber man muss rechnen, dass die Weiterbildung selbst einiges kostet und die Ausfallzeit für die Schule. Wenn man da von einem Stundensatz von 30 Euro ausgeht....

Einfach mal nachrechnen und zeigen lassen, wie so ein Betrag zustande kommt. Du hast schließlich das Recht zu sehen, was du bezahlen müßtest.

Übrigens, wenn es nur eine Nebenabrede ist, ist es fraglich nach der Gültigkeit. Nebenabreden bedürfen meistens der Schriftform

Patrick
 
Hallo Sandra,

allen Antworten kann ich hier nur zustimmen. Mich würde interessieren warum Du deinen Arbeitgeber wechseln möchtest?

Ich habe meinen Arbeitgeber nach der Fachweiterbildung für Psychiatrie auch gewechselt und brauchte nichts zurückzuzahlen.

1998 war die Weiterbildung beendet und 1999 bin ich per Auflösungsvertrag bei meinem neuen Arbeitgeber angefangen. Dieser brauchte auch keine Auslösesumme zu zahlen. Ist aufjedenfall ein Einzelfall und bedarf der genauen Betrachtung.

Liebe Grüße Brady



 
Hallo erst mal
Ich möchte eigentlich schon gerne bei uns im Hause bleiben, aber leider hat sich seit meiner Unterschrift sehr viel zum negativen getan.
Die Personalsituation ist eine einzige Katastrophe und Überstunden werden fast jeden Tag verlangt.
Gespräche mit Leitung oder Vertretung sind nicht möglich und die Ausbildung aller bleibt auf der Strecke. Finanziel sind wir durch den Schichtdienst auch noch mal herabgestuft worden und in der Fachweiterbildung habe ich einfach erfahren, das es auch anders gehen kann.
Mein kleiner Traum ist Österrreich. Und um mir diesen traum zu verwirklichen muss ich halt aus meinem Vertrag raus.
Unterlagen liegen auch der Rechtsabteilung der Angestelltenkammer vor.
Danke für Deine Mail und ich hofe auch ich komme da so raus.
Danke
Gruß Sandra
 
hallo...
also ich habe die fachausbildung gemacht (05/2003-04/2005) und auch so eine nebenabrede unterschrieben. habe dann im februar diesen jahres einen auflösungsvertrag bekommen und natürlich soll ich nun die angefallenen kosten übernehmen...eben wegen der "verpflichtung"
die gesamtkosten dafür belaufen sich aber "lediglich" auf 7200,-
also selbst mit ausfallzeiten habe ich keine erklärung dafür, wie es zu 30000,- kommen soll. wie bereits andere schon gemeint haben, gibt es durch aus häuser die dich übernehmen und die "auslöse" übernehmen.
auch ein gang zu einem fachanwalt für arbeitsrecht könnte sich durchaus lohnen, denn eventuell gibt es da möglichkeiten diese nebenabrede anzufechten...wie dem auch sei...jetzt spreche ich aus erfahrung:angry: ...überlege dir sehr genau was du da machst. es lohnt sich auf alle fälle die zeit abzusitzen...das ist das sicherste. ich habe die erfahrung gemacht, dass ich erst dann das zu schätzen lernte, was ich hatte, als es zu spät war. nur so als tip.
zum schluss: die summe der rückzahlungsverpflichtung reduziert sich auch um jeweils ein drittel nach jedem "abgesessenen" jahr
liebe grüsse
markus
 
aloha,

so wie markus kenne ich das auch.

30000 Eure ist ein ganz schöner happen, wäre mal interressant zu wissen warum.

bei uns im haus hat auch mal ein kollege nach einem 1/2 jahr nach der der FA gekündigt und mußte (allerdings auch nach einem rechtsstreit) anteilsmäßig zurück zahlen.

lg
thommes
 

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