Guten Tag, ich schreibe hier für meine Freundin die in der Altenpflege tätig ist. Da ich selber nicht in der Pflege arbeite kenne ich mich da auch nicht so im Arbeitsschutzgesetz aus und möchte hier einige Experten von euch fragen. Ist es gesetzlich erlaubt, nach mehreren Tagen Spätdienst am darauf folgenden Tag Frühdienst machen zu müssen? Meine Freundin arbeitet Spät von 13:00 Uhr - 21:30 Uhr und Früh von 6:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Dazu kommt das sie noch etwa eine Stunde unterwegs ist bis sie zu Hause ist. So könnt ihr euch denken, das sie nach dem Spätdienst erst um 22:30 Uhr zu Hause ist und um 4:45 Uhr schon wieder zum Frühdienst fahren muß. Vielen Dank für eine Antwort.
Ist dieses der Fall kann und muß er/sie dann, nach geltendem Recht, aktiv werden.
und dann euch bescheid sagen ob das für jedes KH gilt oder ob jedes KH andere Ruhezeiten hat.

Ist jedenfalls meine Meinung. Wir sollten uns nicht alles bieten lassen.