Spät-Frühdienst-Wechsel

DJCoci

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Guten Tag, ich schreibe hier für meine Freundin die in der Altenpflege tätig ist. Da ich selber nicht in der Pflege arbeite kenne ich mich da auch nicht so im Arbeitsschutzgesetz aus und möchte hier einige Experten von euch fragen. Ist es gesetzlich erlaubt, nach mehreren Tagen Spätdienst am darauf folgenden Tag Frühdienst machen zu müssen? Meine Freundin arbeitet Spät von 13:00 Uhr - 21:30 Uhr und Früh von 6:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Dazu kommt das sie noch etwa eine Stunde unterwegs ist bis sie zu Hause ist. So könnt ihr euch denken, das sie nach dem Spätdienst erst um 22:30 Uhr zu Hause ist und um 4:45 Uhr schon wieder zum Frühdienst fahren muß. Vielen Dank für eine Antwort.
 

Elisabeth Dinse

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Die Länge des Heimweges dürfte den AG nicht interessieren.

Elisabeth
 

DJCoci

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Ok,von der Fahrt nach Hause und wieder zur Arbeitsstätte mal abgesehen. Es geht mir ja nur darum, ob dieser Wechsel gesetzlich erlaubt ist. Diese Frage bleibt damit leider unbeantwortet.
 

narde2003

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Hallo DJCoci,
wie schon Elisabeth geschrieben hat, ist der Heimweg egal.
Gesetzlich vorgegeben ist eine Zeitpause von 10,5 Stunden zwischen den Schichten.
Also wenn der Spätdienst um 21.30 Uhr beendet ist, darf sie um 7.30 Uhr wieder arbeiten.
Diese Regelung wird aber nicht immer eingehalten.

Schönen Tag
Narde
 

DJCoci

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narde2003 schrieb:
Diese Regelung wird aber nicht immer eingehalten.

Vielen Dank für die Antwort, da die Regelung hier aber scheinbar nicht ganz eingehalten wird und in diesem Hause noch zig ander Mißstände aufzuzählen wären,würde ich noch ganz gerne wissen wie wir am besten dagegen vorgehen können.
 

narde2003

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Hallo,
ich würde mich in diesem Fall dann an die MAV/Betriebsrat wenden, oder schriftlich an die Pflegedirektion.

Viele Grüsse
Narde
 

flexi

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Hallo zusammen, hier der entsprechende Gesetzestext:

Arbeitszeitgesetz schrieb:
§ 5
Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
 

markus

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Hallo DJCoci,
für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sind die Gewerbeaufsichtsämter ( in manchen Bundesländern heissen sie staaliches Amt für Arbeitsschutz ) zuständig. Ein anonymer Hinweis darauf das gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen wird reicht, da braucht sich keiner so weit aus dem Fenster lehnen, wegen der Gefahr evtl. Repressionen. Glaub mir,- die Heim und Pflegedienstleitungen wissen schon ziemlich genau was erlaubt und was verboten ist. Wo kein Kläger da kein Richter !!
Viel Erfolg
 

Mellimaus

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Bei uns ist das auch Gang und Gebe, ich hab auch übernächste Woche wieder den Wechsel von Spätdienst auf Frühdienst - Spät muss ich von 15-22.15 und dann von 7-14.15. Na ja was solls, auch das werden wir überleben.
 

neo57

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Hi,
den Betriebsrat / MAV sollte man informieren, da auch er/sie Ärger bekommt (Gewerbeaufsichtsamt). Sehr häufig wurde er/sie überhaupt nicht über Arbeitszeitänderungen informiert (Pflichtverschulden Dienstgeber).:angry: Ist dieses der Fall kann und muß er/sie dann, nach geltendem Recht, aktiv werden.
Wegezeiten sind irrelevant.
Tschöö mit ö
 

Joerg

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Bei uns hat sich das Thema durch Einführung von Zwischendiensten erledigt. So hat man vor einem Wechsel Spät-Früh einen Spätdienst von 11.48 Uhr bis 20.00 Uhr und am Folgetag dann offiziell einen Frühdienst von 7.00 Uhr bis 15.12 Uhr. Nur macht diesen Frühdienst kaum jemand, da dann einfach die Übergabe fehlt. In der Regel wird dann freiwillig von 5.48 Uhr bis 14.00 Uhr geschafft.
 

obärschwester

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Die wiederholte Unterschreitung der 11h-Ruhevorschrift interessiert im Falle eines Arbeits-oder Wegeunfalles leider auch die BG, also nicht einfach hinnehmen, sondern kritisch hinterfragen, ob im Ernstfall die Leitung den Wechsel als unumgänglich deklariert. Ansonsten können die medizinischen Folgen eines solchen Unfalles erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringen.
 

Zwergal

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Hallo @ll

bei uns muss eine Ruhepause von 9h sein. -die wird auch eingehalten-
unser frühdienst ist normal von 6.00 - 14.00 Uhr
spätdienst von 13.30 - 21.30 Uhr
wenn spät-früh wechsel dann Frühdienst von 6.30 - 14.30 Uhr

hab damit überhaupt kein problem, ich hab lieber mehrere wechsel als z.B. 10 Tage Frühdienst.

Lg Zwergal
 

sunshine812

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Hallo zusammen!
Bei uns ist es auch so ein Problem,aber ich werde noch mal am Donnerstag nächste Woche fragen wie bei uns die Ruhezeit ist,weil diese mindestens 11 Stunden Ruhe zeit oder 10 wird bei uns auch nicht eingehalten.Ich komme auf eine Ruhe zeit von 9 1/2 Stunden.Aber ich werde mich nochmal informieren :thinker:und dann euch bescheid sagen ob das für jedes KH gilt oder ob jedes KH andere Ruhezeiten hat.:megaphon:

Bis dann und schönen Tag noch allen



Gruß Sunshine :flowerpower:
 

jones

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Das man sagt, dass diese Regelung oft nicht beachtet wird, bringt mich zum lachen!
Ich habe nächste woche früh spät früh spät früh früh spät!!!!!!!!!!!!!!!!
 

sisterNic

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Hallihallo..

bei uns dürfen Wechsel von spät auf Früh lediglich an darauffolgenden Feiertagen (also,z.B. jetzt Do Spät, Fr früh, so mein Plan), an Wochenenden, an denen die Schichten so gelagert sind wie oben (Fr in dem Fall Spät, Sa früh), dann von So auf Mo erfolgen.

Unter der Woche sollen derartige Wechsel aufgrund der Beachtung und Einhaltung der Ruhezeit unterbleiben.
Wird jedoch ein solcher Wechsel von einer Pflegekraft aus welchen Gründen auch immer nötig, hat dieser eigene Wunsch in Form einer kurzen Doku auf der Rückseite des Dienstplanes durch den Jeweiligen zu erfolgen.

So kürzlich bei mir geschehen, und ich finde es ok so.

War auch nicht immer so, haben wir seit etwa einem halben bis dreiviertel Jahr.

LG, Nicole
 

spielemann

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Hallo,
denkt bei jeder Aktivität die ihr unternehmt an die Folgen.
Auf der einen Seite gibt es das Arbeitszeitgesetz in dem unter anderem die Ruhezeiten, die zwischen zwei Diensten liegen müssen ganz klar geregelt sind.
Wie schon beschrieben spll die Ruhezeit 11 Stunden zwischen Zwei Schichten betragen, in Ausnahmen kann die Ruhezeit auf 10 Stunden reduziert werden.
Dies ist ein Gesetz und kein Arbeitgeber kann sich über dies hinwegsetzen. Selbst kurzfristige Dienstplanänderungen weil Ausfall eingetreten ist, berechtigen den Arbeitgeber nicht die Ruhezeit zu unterschreiten.

Auf der anderen Seite sind unsere eigenen Interessen. Man hat eigentlich Spätdienstwoche und möchte am Mittwochabend was unternehmen. Zur Zeit wird mit einem Kollegen getauscht und alles ist in Ordnung.
Wenn man jetzt aber dem Arbeitgeber mitteilt, dass man die verkürzten Ruhezeiten nicht mehr akzeptiert, dann wird der Arbeitgeber solchen Tauschaktionen auch nicht mehr zustimmen.

Man sollte also immer überlegen wie man mit dem Anspruch an Richtlinienen und Gestze umgeht.
Meistens kann man durch Gespräche einen guten Kompromiss mit dem Arbeitgeber bzw. dem Vorgesetzten erreichen.
Manchmal muß man aber auch mit knallharten Bandagen kämpfen, auch wenn man sich dann selber einschränken muß.
Grüsse
Axel
 

narde2003

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sisterNic schrieb:
bei uns dürfen Wechsel von spät auf Früh lediglich an darauffolgenden Feiertagen (also,z.B. jetzt Do Spät, Fr früh, so mein Plan), an Wochenenden, an denen die Schichten so gelagert sind wie oben (Fr in dem Fall Spät, Sa früh), dann von So auf Mo erfolgen.

Unter der Woche sollen derartige Wechsel aufgrund der Beachtung und Einhaltung der Ruhezeit unterbleiben.

Hallo Nic,

wieso gilt das Arbeitszeitgesetz nicht an Wochenende und Feiertagen?

Ist mir nicht ganz verständlich.

Schönen Sonntag
Narde
 

Patmuc

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Auch hier gilt das Arbeitszeitgesetz. Oder hast du schon irgendwann mal gehört dass Gesetze nur für Werktage gelten. Es muss auf jeden Fall 11 Stunden zwischen den Diensten sein. Der Arbeitgeber der das nicht einhält, sollte man vielleicht mal ansprechen.
Und wenn ich zwei Artikel vorher lese, dass es nur 9 Stunden sein müssen, muss ich lachen. Ein Arbeitgeber kann sich nicht über ein Bundesgesetz hinweg seine Ruhezeiten festlegen. Lächerlich.
Also 11 Stunden einfordern. Wir werden eh schon zuviel ausgebeutet.

Patrick aus München
 

Janina

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Dem kann ich nur zustimmen. Gibt man dem Arbeitgeber den kleinen Finger, greift er gleich nach der ganzen Hand. Hab da leider schon schlechte Erfahrungen gemacht. War damals aber im ambulanten Bereich tätig. Bin mitlerweile in einem Altenheim und da wird auf jedenfall darauf geachtet, daß die Ruhezeiten eingehalten werden. Selten wird diese unterschritten wegen Krankheitsvertretung oder weil eine Kollegin tauschen will. Aber in einem solchen Fall kann ja ein Auge zugedrückt werden. Solange es die Ausnahme bleibt. Wird es allerdings zur Regel sollte auf jedenfall dagegen vorgegangen werden.:sbaseballs: Ist jedenfalls meine Meinung. Wir sollten uns nicht alles bieten lassen.

Lieben Gruß

Janina
 

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