Nachtdienste in der Ausbildung

Cedella

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09.11.2006
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Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Innere
Funktion
Praxisanleiter
Hallo!
Ich bin jetzt im zweiten jahr und würde mal gerne wissen ,ab wann man generell nachtdienste schieben darf bzw. kann? wie ist das bei euch geregelt?
 
Der Nachtdienst ist vorgesehen in der 2. Hälfte der Ausbildung.
Nach dem Jugendschutzgesetz muss man dazu natürlich auch noch 18 Jahre alt sein.

Grüße
Michl
 
Hey, uns wurde auch gesagt, das wir ab der zweiten Hälfte Nachtdienste machen können,wenn wir 18 Jahre sind. Es müssen mindestens 80h gemacht werden und es dürfen die 120 h nicht überschritten werden während der Ausbildung.
 
hallo

bin auch grad im zweiten jahr und fange nächste woche mit meinen nachtwachen an....hab schon nin bissl bammel davor aber ich bin ja zum glück auf einer station wo nicht so schwiriege fälle vorhanden sind...

lg:flowerpower:
 
Hallo,

also unsere Ausbildung war in Semester gegliedert!! Also hatten wir 6 Semester. Da man als ich gelernt habe durfte man die Ausbildung erst mit 17 beginnen!!! Und da ich grad erst 17 Jahr war durfte ich erst ende 2Semster meine Nächte machen, also mit 18.
Bei uns war es auch so geregelt min. 80h aber nicht mehr wie 120h.

GrußTinaG.
 
Also mir ist auch nur bekannt, das man frühestens Ende des 2. Lehrjahres Nachtwachen machen soll und kann. Die Vorraussetzung das man 18 ist sollte ja nun gegeben sein, da ein Zugang zur Ausbildung ja mindestens 17 ist. Vor allem sollte auch nicht vorher mit den Nachtwachen begonnen werden, da meiner Meinung nach schon ein recht umfassendes Wissen gegeben sein sollte...
 
Dazu hab ich auch nochmal eine Frage:) muss man in der zweiten hälfte von der Ausbildung die Nachtschicht alleine machen oder ist jemand dabei?
Viele Grüße Jaimi
 
Also soweit mir bekannt ist ist eine examinierte Kraft mit im Dienst, jedoch habe ich es in meiner Ausbildung so erlebt, das die examinierte Kraft und der Schüler jeweils für 2 Stationen statt für 1 zuständig waren, was in der Konsequenz heißt das du dann zwar eine Kraft an deiner Seite hast aber dennoch irgendwie alleine arbeiten musst. Aber... So soll es nicht sein.
 
...ich kenn es so, das man ab dem anfang des zweiten lehrjahres nachtdienste machen darf, minium sind 80 stunden und maximum 120!
naturlich darf man als schüler nicht allein sein,heißt also das ne schwester bei dir ist...wer hat denn auch sonst die verantwortung für dich???

hm, ich find nächte recht nett...kommt halt nur auf die station an wo du bist...
 
Hallo Zusammen ! :wavey:

Wir dürfen auch ab der 2. Häfte der Ausbildung N8schichten machen.
Ich beginne im Mai mit den ersten 3 ... bin schon tierisch gespannt.

Ich brauche immer meinen Schlaf und bin nach dem Frühdienst immer zeimlich müde ... bin gespannt wie es in der N8schicht wird ... dassind ja dann auch 10 Stunden ...

Mir wurde aber gesagt, dass N8schichten eine echte Erfahrun wert sind und man viel Spaß haben kann.

Liebe Grüße Sonnenblume :flowerpower:
 
Also, wir haben jetzt unseren 6. Lernbereich (Block) fast hinter uns und bei uns geht die Nachtwache im September los, dann sind wir schon am Ende des 2. Ausbildungsjahres. Und wir müssen auch min. 80 Std. machen, max. 120 Std. Ich muss dann von 21.00 - 06.00 Uhr arbeiten, bin ma gespannt wie das wird, da die Stationen jetzt auch zusammengelegt worden sind (also kein A und B mehr, nur noch eine Ebene). Ende August hab ich dann auch noch praktisches Zwischenexamen... Und die Station liegt mir überhaupt nicht, weil die Schwestern da so eingebildet und arrogant sind...
 
Hab eine Frage von einer Kollegin, vielleicht könnt ihr mir kurz helfen.

Unsere Schule sieht für jeden von uns 80h (2x 5) ND vor. Nun war sie im ersten ND Turnus von 5 Tagen 4 krank. Die Lehrkraft meint "das passt schon" - sie müsse die Stunden nicht reinarbeiten.
Stimmt das so oder gelten die Stunden - da krank - als nicht geleistet?

Ich hoffe ihr versteht was ich mein :emba::gruebel:

lg
 
Hallo,ich habe mal eine Frage ich habe mich in der Krankenpflegeschule beworben u auch alles abgegeben ausser rein geschrieben das ich kein Praktikum habe u diesen nach holen werde,kannst du mir sage ob ein 3 wöchiges aus reicht??

Lg Ivonne
 
Hab eine Frage von einer Kollegin, vielleicht könnt ihr mir kurz helfen.

Unsere Schule sieht für jeden von uns 80h (2x 5) ND vor. Nun war sie im ersten ND Turnus von 5 Tagen 4 krank. Die Lehrkraft meint "das passt schon" - sie müsse die Stunden nicht reinarbeiten.
Stimmt das so oder gelten die Stunden - da krank - als nicht geleistet?

Ich hoffe ihr versteht was ich mein :emba::gruebel:

lg

Vielleicht ist die Schule kulant und rechent alle Stunden nach 20 Uhr zusammen, so daß es für deine Kollegin trotzdem reicht?
 
Hm, die Idee ist gut - aber kaum vorstellbar bei unsrem AG :mrgreen:
Aber vielleicht ist es so.
Wenn der AG nicht kulant wäre, müsste man die ND nacharbeiten oder?
 
Hallo,

ND müssen tatsächlich abgeleistet sein...dieses wird dem Prüfungsvorsitzenden auch am Examenstag vorgelegt.
Kann es sein, dass die Lehrkraft und der Schüler aneinander vorbei gesprochen haben?

  • Kann es ein, das die ND-Stunden bereits vorher abgeleistet wurden?
  • Oder in einem anderen Einsatz gemacht werden?
Wichtig ist nur, dass bis zum letzen Tag der Ausbildung der Nachweis dieser Stunden vorliegt.
 
Danke Lillebrit :)

Nein, die Schülerin hat tatsächlich in der gesamten Ausbildung bisher nun 5 + 1 Nacht abgeleistet, 4 davon war sie krankgeschrieben und hat somit die 80 Stunden nicht erreicht (tatsächlich).

Wär sinnvoll wenn sie da nochmal nach hakt oder?
 
Dazu hab ich auch nochmal eine Frage:) muss man in der zweiten hälfte von der Ausbildung die Nachtschicht alleine machen oder ist jemand dabei?
Viele Grüße Jaimi

Sicherlich sollte es so geregelt sein, dass du NICHT alleine im Nachtdienst bist. Sondern immer mit einer examinierten Kraft zusammen. Sollte dies nicht der Fall sein, wende dich an deine Ausbildungsleitung, denn das ist absolut nicht im Sinne der Ausbildung, dass du alleine Nächte machst und rechtlich auch sehr bedenklich.

Bei mir war das während der Ausbildung so, dass wir uns in den Nächten immer in der ersten Nacht die Station zusammen gemacht haben und dann "geteilt" haben. Was aber nur für die Rundgänge usw. galt.
 

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