Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Spekulation richtig liege:
1. Du hast in diesem OP-Bereich mit angeschlossener Ambulanz schon gearbeitet und im Rahmen deiner Tätigkeit diese Anwesenheitsdienste gemacht?
Jetzt machst du in deiner Klinik die OTA-Ausbildung und sollst ebenfalls diese Anwesenheitsdienste leisten?
Was ändert sich nun, nur weil du in der Ausbildung bist?
Eigentlich nichts, denn du kennst dich in deinem Bereich aus und hast diese Dienste schon gemacht. Der diensthabende Arzt ist keine Aufsichtsperson, die du ja auch nicht benötigst, weil du diese Anwesenheitsdienste auch vor deiner Ausbildung schon geleistet hast.
2. Wenn du nun ein Auszubildender bist, der sich nicht in dem Bereich/Klinik auskennt, der aber dort seinen Einsatz hat, sieht die Lage anders aus. Dann ist es nicht okay, den Dienst vom Auszubildenden machen zu lassen. Der Arzt ist in dem Fall auch nicht die Aufsichtsperson, sondern die OP-Leitung ist in der Verantwortung. Diese hat dafür Sorge zu tragen, dass in diesem Bereich jemand Anwesenheitsdienst macht, der auch in diesem Bereich tätig ist. Ein OTA-Auszubildender kann in einem fachfremden Bereich nicht alleine Dienst machen. Der Auszubildende kann als 2. Dienst eingesetzt werden, damit er mal sieht, wie es läuft.
Allerdings muss dann geregelt sein, wie der Auszubildende für den Dienst entlohnt wird.
Der Arzt ist keine Aufsichtsperson, weil er ganz andere Aufgaben und Verantwortungsbereiche hat, zu denen nicht die Kontrolle und Überwachung der diensthabenden OP-Pflegekraft gehört.
LG opjutti