Macht von Stationsleitungen?

Uschi 06

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26.06.2006
Beiträge
18
Ort
NRW
Beruf
Krankenschwester
Hallo zusammen,
ich bin 45 J. alt und seit meinem 17.Lebensjahr in der Pflege tätig.
Ich möchte euch fragen, ob ihr das wohl wisst :
In unserem Haus stehen leider durch eine neue Leitung betriebsbedingte Kündigungen an, die neue Leitung kennt keinen von uns, ist also in keiner Art und Weise befangen.
Nach einem Sozial-und Punkteplan wurden jetzt die Kündigungen ausgesprochen-für uns nicht ganz nachvollziehbar, denn es betrifft z.B. Kolleginnen mit gleichen Vorraussetzungen wie andere, nur das sie z.B. schon länger da sind.
Schlimm natürlich für alle Betroffenen.
Wir haben ein recht kleines Haus und " Gerüchte " verbreiten sich superschnell.
Jetzt kamen Fragen auf, in wie weit unsere Leitungen wohl an den Kündigungen mitmischen konnten-natürlich nicht in dem Sinne : den schmeißen wir jetzt raus, sondern eher nach dem Motto : auf den oder den kann ich auf keinen Fall verzichten, zumal ihnen bekannt war, wieviele Stellen auf den Stationen auf jeden Fall gestrichen werden sollen.
Da in letzter Zeit außerordentliche Stationsleitersitzungen stattfanden, natürlich mit PDL und BR, in dem nur getagt und uns aber nix erzählt wurde, fragen wir uns das wirklich.
Ein Betriebsratsangehöriger mußte dabei sein, allerdings können wir uns nicht an den wenden und nachfragen, denn das ist unsere Stationsschwester. Pflegedienstleitung hält sich bedeckt und sagt nichts.
Vielleicht kann mir ja jemand etwas dazu sagen , könnte an so einem Gerücht etwas dran sein ?
Unsere Leitung direkt darauf ansprechen, trauen wir uns nicht, da wir eh leider den Kürzeren ziehen. Hintergründig brodelt es natürlich.
Kann es sein, das sie doch so viel Macht hat ?
Oder kennt jemand von euch etwas ähnliches ?

LG Uschi 06
 
Hallo Uschi,

der Arbeitgeber hat die Pflicht ein angemessene Sozialauswahl zu treffen. Faktoren, die zu berücksichtigen sind umfassen:

1. Qualifikation
2. Beschäftigungsdauer
3. Unterhaltsverpflichtungen

Das sind die drei wichtigsten, wenn die nicht berücksichtigt wurden, wird im Kündigungsschutzverfahren jedes Arbeitsgericht die Kündigung für Rechtsungültig erklären.

Also auf jeden Fall Klage einreichen - ansonsten kann es auch vom Arbeitsamt eine Sperre bei AG geben, da man nicht alles zum erhalt seines Arbeitsplatzes getan hat.

Der Arbeitgeber kann erst einmal vieles machen - macht er Mist bei der Kündigung, ist es unwirksam oder er muss sehr hohe Abfindungen zahlen.

Cheers

Ingo :mrgreen:
 
Hallo Uschi,
jer BR besteht aus mehr als einer Person. Also habt ihr die Möglichkeit euch an andere BR-Mitglieder zu wenden, wenn ihr zu der einen kein Vertrauen habt.
Macht davon Gebrauch, wenn schon im Vorfeld der von Ingo skizzierte Sozialplan eingehalten wird, ist es für alle Beteiligten einfacher mit der Situation umzugehen.
Als Stationsleitung muß ich sagen, dass ich natürlich auch zunächst die "schlechteren " Mitarbeiter freisetzen würde auch wenn der Sozialplan anderes vorsehen würde. Das ist aber die Sicht des Arbeitgebers. Nun ist es die Aufgabe von Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung beides zu berücksichtigen. Zum einen das qualifiziertes Personal im Haus bleibt, aber auch das Personal welches sozial geschützt werden muß nicht sofort gekündigt wird.
Das ist eine verantwortungsvolle und nicht immer leichte Aufgabe.

Was im Vorfeld aber noch einmal geprüft werden sollte ist ob wirklich Personal abgebaut werden muß? Auch hier ist der BR gefordert.
Viel Glück und Erfolg.
Grüsse
Axel
 
Hallo zusammen,
die Gerüchteküche hat gut funktioniert und unsere Leitung hat die von den Kündigungen betroffenen Mitarbeiter schon angesprochen und mit geredet,- im Beisein von den anderen BR-Mitgliedern und konnte GsD diese Gerüchte entkräften-sonst hätte das aufgekeimte Misstrauen bei uns übriggebliebenen Kollegen doch arg die Fassade verkratzt.
@Axel / Ingo, der BR hat Klage eingereicht, also gibt es irgendwelche Begründungen.
@Ingo,-Qualifikation ? Meinst du damit die Kollegen mit Zusatzausbildung ?
Und was ist mit den exam. Kräften, die zwar keine Zusatzausbildung haben, aber nachweislich mehrere Jahre in einer Funktionsabteilung arbeiten ? Sind die eventuell benachteiligt ?
Gruß Uschi 06
 
Warten bis zum letzten Punkt und an die Abfindung denken! Andere Stellen gibt es in NRW auch zu Genüge.
 
Ähm, der Beitrag ist aus dem Jahr 2006 - die Abfindung, sollte es eine gegeben haben ist sicher schon verprasst.
 

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