Kündigung in der Probezeit

Tiffy1970

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01.06.2007
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58
Ort
Schleswig-Holstein
Beruf
Krankenschwester
Hallo,ich bin in einem ambul.Pflegedienst seit 01.09. angestellt.Jetzt kann ich aber wahrscheinlich zum 01.11. wieder stationär arbeiten und möchte das auch gerne. In meinem Arbeitsvertrag steht: Kündigung in der Probezeit 2 Wochen zum Wochenschluß . Heißt das,zum Freitag oder zum Sonntag? Im Vertrag steht nichts von einer 5-Tage-Woche oder ähnlichen. Laut BGB gilt ja 14 Tage (jeden Tag), es sei denn im Vertrag ist etwas anderes vereinbart. Der Wortlaut ist nur,finde ich,irritierend.

Tiffy1970:nurse:
 
Meistens ist zum 1 oder 15 eines Monats gemeint...so ist es in mein Vertrag geregelt!
 
Ja, so kenn ich das auch.Aber ich habe meine Chefin in der kurzen Zeit so kennen gelernt, dass nur zählt,was auch schriftlich steht. Beim Vorstellungsgespräch wurden mir auch Dinge gesagt, die überhaupt nicht stimmen,aber davon weiß sie jetzt nichts mehr." Haben Sie das schriftlich?" ist alles,was dann zurück kommt.Von daher muß ich den Wortlaut sehr genau nehmen und weiß jetzt nicht so recht,wie ich mich verhalten soll.
 
Hallo Tiffy,

wenn du zum 31.10. dort kündigen willst, solltest du deine Kündigung egal mit welchem Wortlaut, zügig abschicken.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo Tiffy,
in der Tat nicht ganz einfach...
Wenn keine x-Tage-Woche vereinbart ist, kann man sicher eine Arbeitswoche zu Grunde legen. Diese zählt von Montag bis Samstag, so das der Wochenschluss der Arbeitswoche ein Samstag ist.
Ich würde in deiner Stelle die Kündigung spätestens am 10.Oktober 2008 auf den Tisch legen, dann bist du auf alle Fälle auf der sicheren Seite.
 
Hallo,

eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Wochenschluß bedeutet immer der letzte Werktag in der Woche, also der Samstag.
Ist eine reguläre 5-Tage Woche vereinbart, ist es bereits der Freitag.

Bitte beachte, daß nicht unbedingt das Datum zählt, was du oben auf die Kündigung draufschreibst, sondern das Datum, wann dein Arbeitgeber die Kündigung empfangen hat (also lieber etwas eher kündigen, damit keine Probleme entstehen).
 
Also es steht im Vertrag: 30 Stunden pro Woche.Wenn alles klappt, kann ich zum 15.11. stationär anfangen,müßte aber zum 14.( Freitag) kündigen.Würde ich zum 15.kündigen,würde es sich um einen Tag überschneiden.Kündige ich zum 08.wäre ich 6 Tage ohne Arbeitsverhältnis.Egal wie ich es drehe,irgendwie hat das nichts mit einer 14-täg.Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit zu tun,weil ich irgendwie immer im Nachteil bin.Sollte ich die Chance bekommen,gehe ich wahrscheinlich das Risiko ein,dass es sich um 1 Tag überschneidet.Die Entscheidung fällt wohl am Mittwoch,dann hab ich das Vorstellungsgespräch bei der Klinikdirektorin.
 
Hallo,

da hast Du etwas falsch verstanden mit der Kündigungsfrist. 14 Tage Kündigungsfrist zum Wochenschluß bedeutet nur, daß mindestens dieser Zeitraum eingehalten werden muß. Du kannst jederzeit zu einem anderen späteren Termin oder zu einem anderen Wochentag kündigen.

In deinem Fall kannst du durchaus zum 14.11.2008 kündigen, wenn du am 15.11.2008 einen neuen Arbeitsplatz beginnen möchtest. Du musst nur darauf achten, daß dein jetziger Arbeitgeber die Kündigung vor Ablauf der Frist erhält. Damit es keinerlei Diskussionen gibt, solltest du die Kündigung bis zum 24.10.2008 deinem Arbeitgeber zugestellt haben. Üblicherweise gibt es auch keine Probleme bei Kündigungen innerhalb der Probezeit.


Da der 15.11.2008 ein Samstag ist, könnte ich mir auch vorstellen, daß dein erster Arbeitstag erst der 17.11.2008 ist. Wir reden in deinem Fall daher von einem Arbeitsplatzwechsel zur Monatsmitte, sowohl der alte wie auch der neue Arbeitgeber müssen dir jeweils einen halben Monat vergüten. (Vergiss auch nicht, daß dir beim alten Arbeitgeber evt. noch Resturlaub zusteht!)

Viel Glück bei deinem Vorstellungsgespräch!
 
Hallo, Du hast mir die Augen geöffnet.Ich war so auf diesen Samstag als letzten Tag fixiert,dass ich irgendwie auf der Leitung stand.Wenn alles klappt, wären es ja sogar 2,5 Wochen etwa,und somit die Kündigungsfrist auf jeden Fall eingehalten.Danke!
 
hallo,

auch ich habe eine frage:
wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit (avr-caritas), wenn nichts im Vertrag vermerkt ist, außer Kündigung siehe §14. gilt dann dieser § (Anstellung bis 12 Monate, kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende)oder gibt es für die Probezeit eine andere Frist?
Bin für jede Hilfe dankbar!

viele Grüße
 
wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit (avr-caritas), wenn nichts im Vertrag vermerkt ist, außer Kündigung siehe §14. gilt dann dieser § (Anstellung bis 12 Monate, kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende)oder gibt es für die Probezeit eine andere Frist?
Wenn das so im Vertrag steht, dann gilt das auch, immerhin haben den beide Partner unterschrieben!
In deinem Arbeitsvertrag wird auf den AVR Bezug genommen, genauso stehts im § 14, was ist daran unverständlich?
Im AVR § 7 Abs. 4 stehts noch deutlicher:
Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
 
danke Flexi, hatte es schon verstanden dachte aber das vielleicht irgendwas explizit zur Probzeit steht...
 
siehe mein Post:

Im AVR § 7 Abs. 4 stehts noch deutlicher: Zitat:
Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
 

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