Kündigung zum Ende der Probezeit: Anspruch auf Urlaub nehmen?

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Gelöschter User 2798

Gast
Hallo,

ich werde zum Ende meiner Probezeit (31.12.14) kündigen. Ich bin jetzt an den TdöVD-K mit ZVK gebunden und werde an der neuen Stelle die ich gleich am 01.01.15 beginne auch einen Vertrag mit TDöVD-K allerdings ohne ZVK haben. Meine Probezeit beginnt von dort leider wieder von neuem (also 6 Monate). Ich habe noch 9 Tage Resturlaub und würde diesen gerne noch nehmen. Da aber im Dezember eh schon Unterbesetzung herrscht wird das wohl schwierig werden. Habe ich einen rechtlichen Anspruch den Urlaub (wenigstens zum Teil) dennoch nehmen zu können oder bleibt mir nur das Ausbezahlen und somit das nahtlose übergehen ohne Urlaub?
 
Das du in deinem neuem Job wieder eine 6-monatige Probezeit hast, ist ganz normal.
Ich gehe jetzt mal von einer 5-Tage-Woche aus, dann wäre mit 9 Tagen Resturlaub am 11.12.2014 dort dein letzter Arbeitstag. Vergiss nicht deine evtl. angefallenen Ü-Stunden abzufeiern.
Wie dein AG personell aufgestellt ist, kann dir doch egal sein. Du hast das Recht deinen an diesem Arbeitsplatz zustehenden Urlaub zu nehmen.
Beim Auszahlen freut sich das Finanzamt.
LG
 
Vielen Dank schonmal!
Dadurch das ich jetzt schon mehrmals gelesen habe das der Arbeitgeber einem den Resturlaub aus betriebsbedingten Gründen nur zum ausbezahlen geben kann bin ich mir unsicher ob chronische Unterbesetzung dazu gehört? Ich kann ja letztlich nichts dazu und mal ehrlich ein Grund mir eine andere Stelle gesucht zu haben ist unter anderm auch diese chronische Unterbestzung und dadurch bedingte schlechte Arbeitsathmosphäre. Letztlich kostet es dem Haus mehr mir den Urlaub auszubezahlen als ihn mir zu geben, aber ich glaube das scheint dem Haus sicherlich nichts aus zu machen. Was für Nachteile entsetehen mir denn finaziell durchs ausbezahlen und darf ich überhaupt, wenn sie mir den Urlaub genehmigen davon ausgehen das ich meine Urlaubstage frei wählen kann, denn geplant ist er ja nicht?
 
Ich kenne und mache es so, dass der jeweilige AN am Ende seiner Dienstzeit (bei dir ist das der 31.12.) seinen Resturlaub und seine angefallenen Ü-Stunden bekommt. Wenn der U noch nicht geplant ist, dann spreche ich den AN an und plane mit ihm den U. Meistens nehmen die AN den Resturlaub zum Ende des Monats, in dem sie ausscheiden.
Was das genau ausmacht, wenn der U ausbezahlt wird, kann ich dir nicht sagen, aber wahrscheinlich steigt dadurch deine Progression und du musst das "Mehr"Geld höher versteuern, so dass unterm Strich wenig bis nix übrig bleibt. Also lass es und geniesse deinen U, bevor du deine neue Stelle antrittst.
Viel Glück im neuen Job!
LG
 
Vielen Dank nochmals. Ja ich möchte ihn gerne auch nehmen und ihn möglichst nicht ausbezahlen lassen, vor allem wenn ich dadurch auch noch finanzielle Nachteile habe. Aber dennoch kann ich darauf bestehen ihn zu nehmen (gibt es eine gesetzliche Grundlage auf die ich mich stützen könnte) oder kann der Arbeitgeber sagen, nee geht nur Ausbezahlen? Ich möchte einfach vorbereitet sein wenn ich ins Gespräch komme.
 
BR? MAV? Gewerkschaft? Arbeitsrechtler?
 
BR? MAV? Gewerkschaft? Arbeitsrechtler?

Danke, da werde ich mich mal schlau machen. Bisher bin ich zwar noch keiner Gewerkschaft beigetreten (empfielt sich verdi?), aber das was ich so im Netz bisher gefunden habe siehts wohl eher schlecht aus den Urlaub nehmen zu können. Zudem haben wir eigentlich im Haus im Dezember Urlaubssperre und es gibt schon genügend andere Mitarbeiter die aus diversen Gründen schon Resturlaub im Dezember nehmen müssen. Scheinbar kommt in dem Fall der Arbeitgeber besser bei weg......wieder ein Grund mehr möglichst schnell dort weg zu kommen :-(
 
Scheinbar kommt in dem Fall der Arbeitgeber besser bei weg......wieder ein Grund mehr möglichst schnell dort weg zu kommen :-(
Die Rechtslage ist bei einem anderen Arbeitgeber auch nicht anders.
Man muß die andere Seite (vielleicht) auch betrachten: welche Folgen hat es für ein Unternehmen, wenn die Organisation nicht mehr aufrecht erhalten werden kann? Das hat auch direkte Folgen für die anderen Beschäftigten.
Festgeschrieben Urlaubspläne für den Folgemonat können da schon ein Argument sein, daß es organisatorisch eben nicht mehr möglich ist.
 
ja stimmt da hast du Recht.
Allerdings haben andere Arbeitgeber den Personalstand und somit die Abdeckung (auch im Notfall)(häufig) besser im Griff. Hier ist ja die Abdeckung schon im Normalstand nicht wirklich gegeben und ich sehe ehrlich gesagt nicht das dagegen (obwohls gesagt wird) etwas unternommen wird. Zumindest öffentliche Stellensusschreibungen sind nirgends ersichtlich.
Für die Station und den Kolleginnen tuts mir auch leid. Soll ich jetzt aber aus Rücksicht auf die ohnehin schon schlechte Organisation auch noch auf mein Recht verzichten? Die Folgen spüre ich ja ebenfalls.
 
Ich bin bisher leider noch nicht schlauer geeworden. Und dadurch das auch in der letzten Woche weder PDL noch Stationsleitung anwesend waren (es waren wohl Vertretungen dort die kannte ich aber nicht und die haben mir einen Eindruck gemacht das die selbst nicht ganz wissen was sie tun) habe ich bisher meine Kündigung noch nicht abgeben können. Länger abwarten will und werde ich jetzt aber nicht mehr. Wenn die Stationsleitung und die PDL am Montag noch immer nicht anzutreffen sind werde ich die Kündigung schriftlich hinterlassen und mir ein Exemplar von der Personalbteilung über den Eingang abstempeln lassen.
Kann man mich trotzdem verpflichten Überstunden zu machen wenn ich meine Kündigung abgegeben habe? Die Personalsituation sieht sowas von Sche......aus......... Ich habe leider auch keine Hoffnung das mir der zustehende Urlaub gegeben wird. Ich mache drei Kreuze wenn ich hier weg bin :-(
 
Ich bin bisher leider noch nicht schlauer geeworden. Und dadurch das auch in der letzten Woche weder PDL noch Stationsleitung anwesend waren (es waren wohl Vertretungen dort die kannte ich aber nicht und die haben mir einen Eindruck gemacht das die selbst nicht ganz wissen was sie tun) habe ich bisher meine Kündigung noch nicht abgeben können. Länger abwarten will und werde ich jetzt aber nicht mehr. Wenn die Stationsleitung und die PDL am Montag noch immer nicht anzutreffen sind werde ich die Kündigung schriftlich hinterlassen und mir ein Exemplar von der Personalbteilung über den Eingang abstempeln lassen.
Kann man mich trotzdem verpflichten Überstunden zu machen wenn ich meine Kündigung abgegeben habe? Die Personalsituation sieht sowas von Sche......aus......... Ich habe leider auch keine Hoffnung das mir der zustehende Urlaub gegeben wird. Ich mache drei Kreuze wenn ich hier weg bin :-(

Zum warnehmen des bestehenden Dienstplanes kann bzw. hat man dich bereits verpflichtet.
Dir stattdessen frei zu geben sollte zwar so sein, kann aber bei besthendem Plan (gerade aich in diesem Monat) schwierig bis nicht möglich sein. Und wenn es eben aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, dann MUSS er dir auch nicht trotzdem frei geben.
Damit wird ausgezahlt.

Die Kündigung kannst du aber dennoch abgeben, das ist ja nicht persönlich gebunden.
 
Zum warnehmen des bestehenden Dienstplanes kann bzw. hat man dich bereits verpflichtet.
Dir stattdessen frei zu geben sollte zwar so sein, kann aber bei besthendem Plan (gerade aich in diesem Monat) schwierig bis nicht möglich sein. Und wenn es eben aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, dann MUSS er dir auch nicht trotzdem frei geben.
Damit wird ausgezahlt.

Die Kündigung kannst du aber dennoch abgeben, das ist ja nicht persönlich gebunden.

Danke, so habe ichs gedacht und auch befürchtet :-( Wie ist es denn dann aber wenn ich jetzt noch einspringen und somit Überstunden machen müsste? Ich werde ohnhin auch mit Überstunden aus diesem Monat schon gehen. Darf mich der Arbeitgeber dazu noch verpflichten, wenn ich meine Kündigung abgegeben habe?
 
Natürlich mußt du nicht einspringen - wie bluestar sagt einfach nein sagen.
Der Urlaub muss dir gegeben werden, denn dieser steht nicht in der Verfügungsmasse des AG bei schlechter Orga, sondern dient deiner Erholung.

Urlaub darf nur ausbezahlt werden, wenn die faktische Unmöglichkeit besteht diesen nicht mehr bis zum Vertragsende nehmen zu können.

Keiner kann mir Erzählen, dass wegen 9Tage Urlaubs eines MA, mit dessen Ausscheiden ich potentiell rechnen muss/kann, der Betrieb zusammenbricht.

Ach so und nicht lang warten - eine Kündigung kann man immer abgeben.
In die Persstelle gehen und die Kündigung abgeben - Eingangsstempel - Abdruck an SL/PDL, die leiten deine Kündigung auch nur weiter, also abgeben.
SL ist sowieso die falsche Adresse dafür.

Urlaubsanspruch: Wichtige Fragen zum Recht auf Erholungsurlaub | Kanzlei Hasselbach


Ich kündige hiermit zum ...
Ich habe noch ... Tage Urlaub und beabsichtige diesen von ... bis zu nehmen
desweiteren ...Mehrarbeitsstunden die ich beabsichtige von bis zu nehmen
mit einer Ausbezahlung bin ich nicht einverstanden.

Gruß
 
Keiner kann mir Erzählen, dass wegen 9Tage Urlaubs eines MA, mit dessen Ausscheiden ich potentiell rechnen muss/kann, der Betrieb zusammenbricht.



Hast du schonmal auf den Kalender geguckt? Wir haben den 6.12. gekündigt wird nächste Woche zu Ende Dezember

9 tage Urlaub und Überstunden sind da fast oder komplett den ganzen Bereich über die Feiertage, die der MA dann auch "ausfällt". Das ist nicht einfach so zu machen, vor Allem nicht im Hinblick auf die Tatsache, dass in vielen Betrieben noch Zusatzurlaub anfällt zum Ende des jahres der vielfach nicht genommen werden kann. Jetzt darauf on top noch 9 Tage Urlaub+ X - das kann ich dir gern erzählen, kann durchaus unmöglich sein.


Edit: Einspringen natürlich nicht, davon bin ich ausgegangen :D
Warum solltest du das machen?!
 
Hallo Maniac,

Das ist nicht einfach so zu machen,
da hast du sicher Recht, aber das ist das Risiko des AN und kann nicht zu Lasten des Erholungsanspruchs des AN gehen.

Da bin ich schmerzfrei, da der AG die Kündigungsfristen kennt, den Urlaubsanspruch und die Mehrarbeitsstunden und dies berücksichtigen muss.

Man kann ja eine Vereinbarung mit dem AN treffen zur beidseitigen Zufriedenheit.

Jetzt darauf on top noch 9 Tage Urlaub+ X - das kann ich dir gern erzählen, kann durchaus unmöglich sein.
dann muss der AG Vorsorge treffen mit Aushilfen, Zeitarbeit, Aufnahmestopp u.ä. genauso dafür, dass immer die Möglichkeit besteht, dass nicht nur evtl. ein MA erkranken könnte.
Das ist Betriebsrisiko und nicht das des AN.

Der Rechtsanpruch auf meinen erworbenen Erholungsurlaub bleibt auch bei Organisationsmängel des AG bestehen.
 
Hallo Maniac,

da hast du sicher Recht, aber das ist das Risiko des AN und kann nicht zu Lasten des Erholungsanspruchs des AN gehen.

Da bin ich schmerzfrei, da der AG die Kündigungsfristen kennt, den Urlaubsanspruch und die Mehrarbeitsstunden und dies berücksichtigen muss.

Man kann ja eine Vereinbarung mit dem AN treffen zur beidseitigen Zufriedenheit.

dann muss der AG Vorsorge treffen mit Aushilfen, Zeitarbeit, Aufnahmestopp u.ä. genauso dafür, dass immer die Möglichkeit besteht, dass nicht nur evtl. ein MA erkranken könnte.
Das ist Betriebsrisiko und nicht das des AN.

Der Rechtsanpruch auf meinen erworbenen Erholungsurlaub bleibt auch bei Organisationsmängel des AG bestehen.

Ich sehe es genauso, jedoch wie beweise ich das die Organsiation so schlecht ist? Natürlich ist es durch die Feiertage diesen Monat noch extremer als sonst, aber die Personalsituation ist ja auch ohne die Feiertage schon schlecht genug und Bereitschaft Aushilfen, Zeitarbeiter oder Aufnahmestopp(zumindest auf unserer Station) ist nicht da. Als ich im Juli dort angefangen habe, hatte die Station schon einen Monat auf mich gewartet weil die PDL mich schon für Juni geplant hat obwohl mein Arbeitsbeginn erst im Juli war und der Station nicht bescheid gegeben hat. Schon da fing es schlecht an und hat (auch wenns ja nicht wirklich meine Schuld war) ein schlechtes Bild auf mich geworfen weil die Station natürlich dachte ich hätte ohne abzusagen die Stelle nicht angetreten. Schon ein super Einstieg als ich dann tatsächlich am 1.Juli angefangen habe.
 
@sachertorte:
Ich sehe es genauso, jedoch wie beweise ich das die Organsiation so schlecht ist?
wieso solltest du das Beweisen müssen?
Das wird von alleine deutlich, wenn dein Erholungsanspruch nicht gewährt würde,
Denn der AG müsste ja begründen, warum du deinen dir erworbenen und zustehenden Urlaub angeblich nicht nehmen könntest.

aber die Personalsituation ist ja auch ohne die Feiertage schon schlecht genug und Bereitschaft Aushilfen, Zeitarbeiter oder Aufnahmestopp(zumindest auf unserer Station) ist nicht da.
über was du dir als AN alles Gedanken machst. Wer wird dafür bezahlt sich über Einstellung und Persbesetzung Gedanken zu machen und ist dafür Verantwortlich?

Wenn du so schreibst wie ich es oben kurz Skizziert habe müsste der AG ja eine Begründung abliefern, warum das nicht ginge.

Geh in Urlaub und lass es darauf ankommen. Der AG wird die Füsse still halten, der weiß auch, dass ihn ein Arbeitsrichter rund machen würde.
Mit den Mehrarbeitsstunden wird der AG wahrscheinlich eine Klausel haben, die es ihm freistellt ob er bezahlt oder in Freizeit gibt, schau mal in deinen Vertrag.

Aber wie gesagt, mit der Formulierung s.o. setzt du den AG unter Zugzwang, er muss aktiv werden, wenn er was dagegen hätte und dies begründen.
 
@sachertorte:
wieso solltest du das Beweisen müssen?
Das wird von alleine deutlich, wenn dein Erholungsanspruch nicht gewährt würde,
Denn der AG müsste ja begründen, warum du deinen dir erworbenen und zustehenden Urlaub angeblich nicht nehmen könntest.

über was du dir als AN alles Gedanken machst. Wer wird dafür bezahlt sich über Einstellung und Persbesetzung Gedanken zu machen und ist dafür Verantwortlich?

Wenn du so schreibst wie ich es oben kurz Skizziert habe müsste der AG ja eine Begründung abliefern, warum das nicht ginge.

Geh in Urlaub und lass es darauf ankommen. Der AG wird die Füsse still halten, der weiß auch, dass ihn ein Arbeitsrichter rund machen würde.
Mit den Mehrarbeitsstunden wird der AG wahrscheinlich eine Klausel haben, die es ihm freistellt ob er bezahlt oder in Freizeit gibt, schau mal in deinen Vertrag.

Aber wie gesagt, mit der Formulierung s.o. setzt du den AG unter Zugzwang, er muss aktiv werden, wenn er was dagegen hätte und dies begründen.

Vielen Dank, ja du hast hoffentlich Recht. Mein Kündigungsschreiben werde ich jetzt nochmal umformulieren.

Wenn die Stationsleitung am Montag wieder da sein sollte werde ich ihr die Kündigung als erstes vorlegen ansonsten gehe ich gleich in die Personalstelle und werde es mir abstempeln lassen.
 
Du hast mit der SL keinen Vertrag, deshalb ist die SL für die Abgabe der Kündigung unmaßgeblich.

Der Vetreter des AG in Vertragsangelegenheiten ist die Persst. in Person des Personalleiters/in.

Gebe deine Kündigung in der Persstelle mit Eingangsstempel ab und setze die PDL und SL mit einer Kopie davon in Kenntnis.
 
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