G
Gelöschter User 2798
Gast
Hallo,
ich werde zum Ende meiner Probezeit (31.12.14) kündigen. Ich bin jetzt an den TdöVD-K mit ZVK gebunden und werde an der neuen Stelle die ich gleich am 01.01.15 beginne auch einen Vertrag mit TDöVD-K allerdings ohne ZVK haben. Meine Probezeit beginnt von dort leider wieder von neuem (also 6 Monate). Ich habe noch 9 Tage Resturlaub und würde diesen gerne noch nehmen. Da aber im Dezember eh schon Unterbesetzung herrscht wird das wohl schwierig werden. Habe ich einen rechtlichen Anspruch den Urlaub (wenigstens zum Teil) dennoch nehmen zu können oder bleibt mir nur das Ausbezahlen und somit das nahtlose übergehen ohne Urlaub?
ich werde zum Ende meiner Probezeit (31.12.14) kündigen. Ich bin jetzt an den TdöVD-K mit ZVK gebunden und werde an der neuen Stelle die ich gleich am 01.01.15 beginne auch einen Vertrag mit TDöVD-K allerdings ohne ZVK haben. Meine Probezeit beginnt von dort leider wieder von neuem (also 6 Monate). Ich habe noch 9 Tage Resturlaub und würde diesen gerne noch nehmen. Da aber im Dezember eh schon Unterbesetzung herrscht wird das wohl schwierig werden. Habe ich einen rechtlichen Anspruch den Urlaub (wenigstens zum Teil) dennoch nehmen zu können oder bleibt mir nur das Ausbezahlen und somit das nahtlose übergehen ohne Urlaub?