Im Krankheitsfall geplante Stunden für Wochenenddienst gestrichen

Danni

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04.02.2009
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Hallo, ich arbeite seit 7Monaten in der häuslichen Intensivpflege. Ich war jetzt das 1.Mal krank. Ich war von Mo-So durchgeplant mit jeweils 7,25 Stunden. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass ich pro Tag nur 5Stunden bekomme, da ich 62% Kraft bin und das auch nur von Mo-Fr!! Die Wochenendstunden verfallen. Ich habe jetzt in diesem Monat durch Krankheit damit fast 30Stunden minus gemacht. Ist das zulässig? Im Krankenhaus war es immer so, das wenn man geplant war und krank wurde, die Stunden zählten. Wurde man im geplanten Frei krank hat man Pech gehabt. Zwischen Wochenende und Wochentag war da kein Unterschied. Über Infos wäre ich dankbar :nurse:
 
Ganz klar ist das Vorgehen Deiner Vorgesetzten nicht zulässig!
Es gilt der Dienstplan der genehmigt aushängt.
Durch Krank darf Dir kein Nachteil entstehen. Also es müssen von Mo-So die 7,25 Stunden bezahlt werden.
 
Also ich stimme Joerg voll und ganz zu, wo gibt es denn sowas?
Das darfst du auf keinen Fall so hin nehmen.
 
Hallo,
Chefin begründet es damit, dass wir eine 5Tage Woche hätten und ich ,wenn ich Urlaub habe bei einer 25Stundenwoche pro Urlaubstag auch 5Stunden gerechnet bekomme und keine Urlaubstage für Woend hergeben muss. Wenn ich an dienstfreien Tagen krank werden würde, würde ich trotzdem 5Stunden bekommen(Mo-Fr). Sie sagt, das wird bei ihrerFirma schon immer so gemacht und es wäre zulässig. Trotzdem muss ich, wenn ich am Wochenende geplant bin und krank werde eine Krankmeldung für Sa und So vorlegen obwohl ich keine Stunden bekomme! Weiß jemand wo ein Gesetz steht das ich ihr ausdrucken kann, das dies alles andere als korrekt ist?:knockin:
 
Hallo,

die rechtliche Grundlage für die Lohnfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt:

§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

(1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
---

Wenn deine Arbeitzeit durch einen Dienstplan bestimmt wird, so steht dir grundsätzlich Fortzahlungsanspruch für alle Stunden zu, in denen du eingeplant warst, unabhängig, ob werktags oder am Sonntag.
Eine abweichende Regelung hiervon kann nur bestehen, wenn sie in einem Tarifvertrag verankert ist.

Im übrigen gelten für Urlaub und Krankheit nicht die gleichen Spielregeln.

Gruß

medsonet.1
 
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Hallo,

mich betrifft genau der gleiche Fall, ich habe allerdings noch eine zusätzliche Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Ich war die letzten 2 Wochen krankgeschrieben (von Montag bis Sonntag) und hätte in der Zeit 13 Dienste gehabt (1 Samstag frei) in der amb. Pflege.
Diese Dienste waren Spät- und Frühdienste, sowie Doppelschichten (kurze Früh- und Spätdienste zusammen) was Arbeitszeiten im Durchschnitt von 8h macht. Ich habe eine Wochenarbeitszeit von 35h.

Meine Chefin hat mir nun genau das Gleiche gesagt wie bei Danni: ich bekomme 35 Wochenarbeitsstunden angerechnet (also 5x7h) und die Wochenenden entfallen. Dadurch bin ich natürlich im Minus und soll dies nacharbeiten.

Wir haben leider keine festen Arbeitszeiten, die Dienste sind immer unterschiedlich, so dass ich mit den 7h/d nicht abgedeckt bin (und schon gar nicht mit den fehlenden WE's), aber auch nicht, wenn ich 7h an meine 3 Wochenenddienste angerechnet bekäme...gibt es dafür auch eine Gesetzesgrundlage wie die tatsächlichen Dienste angerechnet werden?

Ich hoffe, man konnte mir folgen,

Grüsse

Jyklo
 
Hallo,

leider gibt es hierfür keine gesetzliche Grundlage.

Es kann im Krankheitsfall immer nur der festgelegte Solldienstplan herangezogen werden, da man ja gerade im Bereich der ambulanten Dienste nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügt, wie der Istdienstplan ausgesehen hätte, wenn man nicht krank geworden wäre.

Wenn grundsätzlich der Solldienstplan überschritten wird, solltet ihr mal eurer Personalvertretung in den "..." treten, denn die genehmigen ihn mit und haben die Einhaltung der Spielregeln zu überwachen.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo medsonet.1,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider verfügen wir nicht über eine Personalvertretung. Ich arbeite seit Dezember in einem kleinen privaten Pflegedienst mit 7 Leuten, wunderte mich schon, wieso hier so eine hohe Fluktuationsrate herrschte (Ende Dezember hörten 3 Mitarbeiter auf, die auch erst ein paar Monate hier waren). Mittlerweile kann ich es mir erklären, die Arbeitsbedingungen sind einfach schrecklich. Und dabei wollte ich nach 10 Jahren stationärer Pflege mal was anderes ausprobieren...der kurze Ausflug hat mir gereicht und ich bin auf neuer Jobsuche...ich möchte nur nicht noch weiter "ausgenutzt" werden, deshalb hilft mir Dein Rat schon sehr weiter

Grüße

Jyklo
 
Hallo,

jetzt kann ich noch nicht einmal meine Standardempfehlung anbringen (gründet einen Betriebsrat), da ihr einfach zu klein seit.
Ich wünsche dir viel Glück bei der Jobsuche, aber hier kannst du im Vorfeld schon darauf achten, ob es eine Personalvertretung und/oder einen Tarifvertrag gibt, damit du nicht vom "Regen in die Traufe" kommst.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

jetzt kann ich noch nicht einmal meine Standardempfehlung anbringen (gründet einen Betriebsrat), da ihr einfach zu klein seit.

Ich wiederspreche Dir ja nur ungern, zumal Du ja Arbeitsrichter bist, aber §1 BetrVG sagt doch:
In Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständig wahlberechtigten Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

Jyklo sprach von 7 Mitarbeitern, nehmen wir den Chef weg sind es immer noch 6, also ausreichend viele MA's.
Also kannst Du Deine, und auch meine, Standardempfehlung geben, oder übersehe ich da was?
 
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Hallo Joerg,

nun muss ich dir auch widersprechen, medsonet.1 ist ehrenamtlicher Arbeitsrichter. So kleine Wörter machen schon was aus.....
 
Hallo Joerg,

nun muss ich dir auch widersprechen, medsonet.1 ist ehrenamtlicher Arbeitsrichter. So kleine Wörter machen schon was aus.....

Jep das schon, aber das Betriebsverfassungsgesetz sollte er schon kennen. Immerhin ist er ja auch Betriebsrat. :wink:
 
Wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein....

so, und nun wieder zum Thema....:mrgreen:
 
Hallo,

jetzt geht die Diskussion aber in eine Richtung, wo ich mich doch zu Wort melden muß.

Meine "Standardempfehlung" in diesem Fall nicht auszusprechen erfolgte vom "Praktiker" in diesem Bereich, nicht vom "ehrenamtlichen Arbeitsrichter".

Natürlich weiß ich, daß theoretisch es auch in einem solchen Unternehmen möglich ist, einen Betriebsrat zu gründen, aber in der Praxis macht es in den wenigsten Fällen auch einen Sinn (denn die meisten dieser Versuche landen dann doch beim ehrenamtlichen Arbeitsrichter und enden dort mit einem finanziellen Vergleich)

Gruß

medsonet.1
 
Ich hatte heute das Gespräch mit meiner Chefin, sie sieht es nicht ein. Sie hat ihr Steuerbüro angerufen und nachgefragt und bezieht sich hierauf:

EFZG § 4 Absatz 1

Für den in § 3 Abs.1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Dies würde bedeuten, dass ich nur 35h/Woche angerechnet bekomme, da ich ja einen Dienstplan hätte und keinen Schichtplan?!
Ich hatte 10 Jahre lang einen Dienstplan im KH, ich versteh das Argument von ihr nicht.

Ich bin jetzt mit knapp 20h im minus, um weitere Diskussionen zu vermeiden, hatte ich ihr angeboten, dass sie mir 2 Tage Urlaub statt frei einträgt, das möchte sie aber nicht.

Ich habe nicht den Eindruck, dass sie meine Argumente wahrnimmt und bin äusserst frustriert.

Sie sagt auch wieder, wenn ich noch eine weitere Woche krankgeschrieben gewesen wäre (nach den 14 Tagen mit 13 Diensten) und in der 3. Woche hatte ich (theor.) 6 freie Tage, nur Donnerstag 2h Dienst, hätte ich die ganze Woche von Mo-Fr 7h/d angerechnet bekommen (obwohl das ja der Freizeitausgleich von den 2 Wochen vorher war). Womit ich ja dann total im Plus gewesen wäre...

Gruss

Jyklo

Nachtrag: ausserdem kommt von ihr das Argument, ich hätte Gleitzeit und keine Schichten, schon deshalb wird Wochenendarbeit nciht angerechnet.
 
Nachtrag: ausserdem kommt von ihr das Argument, ich hätte Gleitzeit und keine Schichten, schon deshalb wird Wochenendarbeit nciht angerechnet.

Hallo,

dieses Argument mit der Gleitzeit ist schon ein "übler Scherz" . Bei einer Gleitzeitregelung kannst du nämlich, natürlich vorher festgelegten Zeitrahmen, selbst entscheiden, wann und wielange du arbeitest. Dies ist hier, wie eigentlich fast überall in der Pflege, wohl kaum der Fall.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo medsonet.1

Nönö, das galt schon Joerg, denn er hat dich zum hauptamtlichen Arbeitsrichter gemacht, und meines Wissens besteht da schon ein wesentlicher Unterschied zischen hauptamtlichem (denn der hätte es wirklich wissen müssen, weil studiert) und ehrenamtlichem Arbeitsrichter (Laienrichter, den man durchaus mal auf nicht berücksichtigte Rechtsquellen aufmerksam machen darf).
Ich wiederspreche Dir ja nur ungern, zumal Du ja Arbeitsrichter bist,
 
Hallo medsonet.1

Nönö, das galt schon Joerg, denn er hat dich zum hauptamtlichen Arbeitsrichter gemacht, und meines Wissens besteht da schon ein wesentlicher Unterschied zischen hauptamtlichem (denn der hätte es wirklich wissen müssen, weil studiert) und ehrenamtlichem Arbeitsrichter (Laienrichter, den man durchaus mal auf nicht berücksichtigte Rechtsquellen aufmerksam machen darf).

Hallo flexi,

danke für die Klarstellung!

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,komme selber aus dem ambulanten Bereich. Es muß der genehmigte Dienstplan als Grundlage verwendet werden. Das heißt also auch das Wochenende mit den geplanten soll Std. ist auch nachzulesen m BAT und AVR.
Alles andere ist nicht rechtens. Oder habt ihr irgendwelche Sondervereinbarungen unterschrieben?
 

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