- Registriert
- 18.04.2006
- Beiträge
- 109
- Ort
- Freiburg
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Kardiologische Intensivstation
Hi,
kann mir jemand sagen wie es rechtlich bei folgender Situation aussieht?!
Es ist ein Autounfall und es kommt ein Passant zum Unfallort.
Die verunfallte Person muß reanimiert werden.
Der Passant ruft den Notarzt und sichert die Unfallstelle und macht sonst aber weiter nichts. Er wartet auf den Arzt.
Der Verletzte stirbt noch am Unfallort.
Können die Angehörigen nun den Passanten verklagen auf unterlassene Hilfeleistung??
Anderer Fall:
Es ist die gleiche Ausgangssituation.
Allerdings bin ich jetzt der Passant.
nachdem ich den Notarzt gerufen hab fang ich an zu reanimieren.
Trotz Reanimation stirbt der Verunfallte.
Können mich die Angehörigen jetzt auch verklagen, weil er trotzdem gestorben ist, oder nicht??
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
graógramán
kann mir jemand sagen wie es rechtlich bei folgender Situation aussieht?!
Es ist ein Autounfall und es kommt ein Passant zum Unfallort.
Die verunfallte Person muß reanimiert werden.
Der Passant ruft den Notarzt und sichert die Unfallstelle und macht sonst aber weiter nichts. Er wartet auf den Arzt.
Der Verletzte stirbt noch am Unfallort.
Können die Angehörigen nun den Passanten verklagen auf unterlassene Hilfeleistung??
Anderer Fall:
Es ist die gleiche Ausgangssituation.
Allerdings bin ich jetzt der Passant.
nachdem ich den Notarzt gerufen hab fang ich an zu reanimieren.
Trotz Reanimation stirbt der Verunfallte.
Können mich die Angehörigen jetzt auch verklagen, weil er trotzdem gestorben ist, oder nicht??
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
graógramán

, aber mit Garantenstellung- wie sieht es da aus? Kann ich mich da auch auf den Eigenschutz berufen in dem Bsp nachts im Wald und so?