Hallo,
nach Aussage unseres Betriebsrates, ist eine Verlängerung von maximal 3x möglich und danach würde es in einen Festvertrag übergehen. Ich war anfangs befristet beschäftigt und habe mich bei unserem Vorsitzenden informiert, glücklicherweise habe ich nach 2x Verlängerung einen festen bekommen. Dies ist wohl im BAT geregelt und im TVöD gibt es dort wohl noch keine exakte Regelung, nach dessen Aussage. Jedenfalls wurde mir das so erklärt. Den Festvertrag muss man nach meiner Information , sollte der AG nicht von selbst reagieren, einklagen, da dies wohl nicht automatisch in eine Festanstellung übergeht.
In wie weit sachliche und nicht sachliche Gründe dabei eine Rolle spielen kann ich leider nicht beantworten.
Gruß
Dennis