Befristete Verträge

AFi

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06.06.2004
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82
Beruf
Kinderkrankenschwester
Hallo zusammen,

wie oft kann der AG eigentlich bei befristeten Verträgen zwischen "sachlichem Grund" und "ohne sachlichen Grund" hin und herspringen, bebor er mir einen unbefristeten geben muss?
 
Hallo,


nach Aussage unseres Betriebsrates, ist eine Verlängerung von maximal 3x möglich und danach würde es in einen Festvertrag übergehen. Ich war anfangs befristet beschäftigt und habe mich bei unserem Vorsitzenden informiert, glücklicherweise habe ich nach 2x Verlängerung einen festen bekommen. Dies ist wohl im BAT geregelt und im TVöD gibt es dort wohl noch keine exakte Regelung, nach dessen Aussage. Jedenfalls wurde mir das so erklärt. Den Festvertrag muss man nach meiner Information , sollte der AG nicht von selbst reagieren, einklagen, da dies wohl nicht automatisch in eine Festanstellung übergeht.
In wie weit sachliche und nicht sachliche Gründe dabei eine Rolle spielen kann ich leider nicht beantworten.

Gruß
Dennis
 
Hallo,
wenn Dein AG immer wieder zwischen den verschiedenen Vertragsarten hin und her springt hast Du schon einen unbefristeten Vertrag.
Denn es darf nur jemand einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund bekommen, der noch nie in dem Unternehmen tätig war! Da Du aber schon tätig bist (ist unabhängig ob befristetet oder nicht), ist Dein Arbeitsvertrag unbefristet!
Haben wir so in unserem Unterricht bei einem Anwalt gelernt (Weiterbildung zur SL). Steht auch im Teilzeitbefristungsgesetz, dass ich gerade vor mir liegen habe
TzBfG §14, Absatz 2, Satz1 und 2.
Also kann er Dich nicht entlassen!

Gruß
Bruder Joe
 

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