Alte Verträge gültig?

diamondice

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16.11.2006
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42
Ort
NRW
Beruf
Fachpfleger Psychiatrie
Akt. Einsatzbereich
GKV
Funktion
Case Manager für Psychiatrie
Hallo zusammen,

ich habe da mal eine etwas merkwürdige Frage. Der Fall liegt so:

Ich habe bis '99 als Nicht-Examinierte Kraft in neben meinem Studium in einem Krankenhaus gearbeitet. Dabei hatte (oder habe) ich 2 Arbeitsverträge, einmal 28Std/Monat und einmal Aushilfe für den Nachtdienst ohne Stundenangabe.

Die Krankenpflege gefiel mir so gut, dass ich ab '99 dann die Ausbildung in diesem Krankenhaus gemacht habe und inzwischen lange in einem anderen Krankenhaus arbeite.

Im damaligen Ausbildungsvertrag stand nichts davon, dass andere Verträge ungültig werden und gekündigt hat auch keine der beiden Seiten.

Habe ich da theoretisch noch 2 gültige Verträge oder wird so was nach irgendwelchen Fristen ungültig?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.
 
Hallo Diamondice,

de jure hast Du noch 2 weiterhin gültige Arbeitsverträge, jedoch keine Beschäftigungsverhältnisse, da Du ja Deinen Tätigkeiten mit dem Beginn der Ausbildung nicht mehr nachgekommen bist. Wann ein Arbeitsvertrag endet, steht immer im Vertrag selbst drin, eine "Automatische Frist´", nachdem ein Vertrag ungültig wird, gibt es nicht. Theoretisch könntest Du also auf Weiterbeschäftigung bestehen, basierend auf den noch gültigen Verträgen... Da Du aber seit 7 Jahren den Vertrag nicht mehr erfüllt hast, liegt es sehr nahe, dass der Arbeitgeber eben so argumentieren wird und die Weiterbeschäftigung ablehnt, bzw. ausserordentlich kündigt.

Die AvR (Arbeitsvertragsrichtlinien) der EKD-RWL z.B. regeln ganz genau, wann erst ein Vertrag ungültig wird, nämlich lt. § 33 mit einem expliziten Schreiben.

Liebe Grüße,
Polamidon
 

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