- Registriert
- 16.11.2006
- Beiträge
- 42
- Ort
- NRW
- Beruf
- Fachpfleger Psychiatrie
- Akt. Einsatzbereich
- GKV
- Funktion
- Case Manager für Psychiatrie
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine etwas merkwürdige Frage. Der Fall liegt so:
Ich habe bis '99 als Nicht-Examinierte Kraft in neben meinem Studium in einem Krankenhaus gearbeitet. Dabei hatte (oder habe) ich 2 Arbeitsverträge, einmal 28Std/Monat und einmal Aushilfe für den Nachtdienst ohne Stundenangabe.
Die Krankenpflege gefiel mir so gut, dass ich ab '99 dann die Ausbildung in diesem Krankenhaus gemacht habe und inzwischen lange in einem anderen Krankenhaus arbeite.
Im damaligen Ausbildungsvertrag stand nichts davon, dass andere Verträge ungültig werden und gekündigt hat auch keine der beiden Seiten.
Habe ich da theoretisch noch 2 gültige Verträge oder wird so was nach irgendwelchen Fristen ungültig?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten.
ich habe da mal eine etwas merkwürdige Frage. Der Fall liegt so:
Ich habe bis '99 als Nicht-Examinierte Kraft in neben meinem Studium in einem Krankenhaus gearbeitet. Dabei hatte (oder habe) ich 2 Arbeitsverträge, einmal 28Std/Monat und einmal Aushilfe für den Nachtdienst ohne Stundenangabe.
Die Krankenpflege gefiel mir so gut, dass ich ab '99 dann die Ausbildung in diesem Krankenhaus gemacht habe und inzwischen lange in einem anderen Krankenhaus arbeite.
Im damaligen Ausbildungsvertrag stand nichts davon, dass andere Verträge ungültig werden und gekündigt hat auch keine der beiden Seiten.
Habe ich da theoretisch noch 2 gültige Verträge oder wird so was nach irgendwelchen Fristen ungültig?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten.