Befristete Arbeitsverträge - wie oft hintereinander?

AFi

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06.06.2004
Beiträge
82
Beruf
Kinderkrankenschwester
Hallo ihr Lieben,

wie oft darf der Arbeitgeber eigentlich Arbeitsverträge befristen, bevor er sie in unbefristete umwandeln muss?
Meines Wissens nach 2 Jahre, oder???:weissnix:
 
Hallo Afi,

meines Wissens nach hängt es nicht mit der Laufzeit, sondern mit der Anzahl der Verträge zusammen.
Das war er darf theoretisch 2 mal verlägern, kann mich aber auch irren.

Wobei ich auch schon erlebt habe, dass jemand mehr als 2 Verlängerungen erhalten hat. Er hatte die Wahl zwischen aufhören, oder wieder befristeter Vertrag.

CU
Narde
 
Hi, also ich bin auch der meinung, dass der AG 2x verlängern darf und dann entweder kündigen oder unbefristeten vertrag anbieten.
Gruß, janina
 
Moin,
ich kenne einen Kollegen, der hatte mind. 6 befristete Verträge über 8 Jahre.
:kloppen:
Wenn jemand ein Gestz findet, das das regelt: her damit! Ich habe noch nix gefunden!

LG Tobias
 
Also...
laut Teilzeit- und Befristungsgesetz muss ein sachlicher Grund zur Befristung vorliegen, z.B. Vertretung für einen anderen Arbeitnehmer.:besserwisser:
Muss mir dieser sachliche Grund mitgeteilt werden? Beziehungsweise im Vertrag vermerkt werden?
Wie oft kann mit sachlichem Grund befristet werden? unbegrenzt?
Diese Fragen beantwortet das Gesetz leider nicht!:dudu:
 
Hallo,
mit einem Befristungsgrund, z.B. Elternzeitvertretung, kann dein Arbeitgeber dich bis zur Rente mit diversen befristeten Verträgen beschäftigen.
Die MAV sollte aber im Interesse der Zufriedenheit der Belegschaft auf den AG einwirken, dass Kollegen die schon lange befristet sind bei der nächsten Möglichkeit entfristet werden.
Befristungen ohne das ein anderer Beschäftigter der Grund für die Befristung ist wird wie schon oben beschrieben durch das Teilzeit und Befristungsgesetz geregelt.
Grüsse
Axel
 
Befristete Vertraege

Ohne Grundangabe kann ein AG nach dem TzBfG § 14 innerhalb von 2 Jahren bis zu 3 x deinen Arbeitsvertrag verlängern. Wenn die zwei Jahre überschritten sind muss er dich in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernehmen.
Wenn der AG allerdings einen sachlichen Grund angeben kann (z.B. Krankheits- oder Elternzeitvertretung) kann er dich immer wieder befristen und ist an nichts gebunden - wie schon im Beitrag vorher beschrieben, theoretisch sogar bis zur Rente.

Viel Glück wünscht Smogmog
 
Hallo Axel und Smogmog,

danke für eure Antworten, aber meine Frage sehe ich damit noch nicht beantwortet, hier also nochmal:
Muss mir der AG den Grund für die Befristung mitteilen, bzw. im Vertrag vermerken?
 
Grund für die Befristung

Wenn der AG einen sachlichen Grund für die Befristung angeben muss (bei befristeter Beschäftigung über die zwei Jahre hinaus) kann der Betriebsrat oder Personalrat (ich hoffe ihr habt einen) diesen sachlichen Grund prüfen.

Jede Einstellung oder Verängerung eines Beschäftigungsverhältnisses ist durch eure Personalvertretung mitbestimmungspflichtig. Falls ihr keine Personalvertretung habt (steht euch ab 5 Beschäftigten zu), solltet ihr schnellstens eine wählen. Informationen dazu gibt die Gewerkschaft verdi gerne und ist auch bei der Wahl behilflich.
 

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