Mehrere Verträge

Ria

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10.04.2006
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Hallo

ich habe jetzt zwei verträge für eine Ausbildung zur Krankenpflegerin unterschrieben und abgegeben

wo werden die gemeldet auch bei der ihk oder woanders

bekommen die krankenhäuser das mit das es mehrere unterzeichnete verträge gibt ???

Bitte des net falsch verstehen ich will die stelle rechtzeitig freigeben aber ich muß vorher in einem der orte ne wohnung gefunden haben

grüße Ria
 
Kasnn man denn einen unterschriebenen Vertrag so einfach rückgängig machen?
 
also ihc kann mir nicht vorstellen dass das eine kh was von dem anderen vertrag mitbekommt.
bei mir war es so,ich hatte einen vertrag unterschrieben, wollte aber lieber in ein anderes haus, die beiden häuser waren aber einer schule angeschlossen. bei mir war es kein problem wegen dem ersten unterschriebenen vertrag, weiß aber nihct wie es läuft wenn es 2 komplett andere häuser sind.wünsch dir aber viel glück dabei!

liebe grüße ermi
 
Kündigung noch vor Ausbildungsbeginn?

Hallo,

ich bin neu hier und überschütte euch gleich mal mit einer wichtigen fragen :lol:

Ich habe eine feste Ausbildungsstelle zur Gesundheuts-/ und Krankenpflegerin die im Oktober beginnt.
Allerdings hab ich jetzt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in einem anderen Krankenhaus bekommen.
Dieses Krankenhaus würde mir um einiges mehr zusagen aber falls ich diese Stelle bekomme:
Was tun? Muss bzw. KANN ich dem anderen Krankenhaus kündigen? Gibt es für die Kündigung eine bestimmte Vorraussetzung oder bin ich verpflichtet die Ausbildung anzutreten?

LG, Fairy :lovelove:
 
Also mir ging das vor dreieinhalb Jahren auch so. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer kann bis zum Ende der Probezeit unbegründet den Vertrag auflösen.
Also da musst du dir keine Gedanken machen. Wichtig ist nur, das die andere Stelle, die dir mehr zusagt, auch schon vertraglich unterschrieben ist. Nicht, dass die sich das dann anders überlegen und du bei der anderen Stelle schon gekündigt hast. Denn da steht man ohne Ausbildungsplatz da.

Und zum Guten Ton gehört es, den nichtgewählten Ausbildungsbetrieb zeitnah nach der Entscheidung zu informieren. Denn für die Ausbilder ist das nicht schön wenn sie am ersten Tag z.B. 28 Schüler begrüßen wollen und es kommen nur 22.... So haben auch andere eine Chance auf den Ausbildungsplatz.
Also viel Glück und frohes Schaffen!
 
Grundsätzlich dürfte es kein Problem sein, einen Ausbildungsvertrag rechtzeitig zu kündigen. In beiden Verträgen müsste auch etwas über die Kündigungsfrist stehen.

Allerdings kann ich nur darauf hinweisen, dies dann auch rechtzeitig zu tun, damit ein Anderer die Möglichkeit hat, die Ausbildung zu beginnen.
Es enstehen den Schulen mittlerweile auch finanzielle Einbußen, wenn sie ihre Ausbildungsplätze nicht komplett besetzen.

Liebe Grüße

Astrid
 
Vielen Dank für eure Antworten! Das erleichtert mich wirklich sehr :-)
Und abgesagt hätte ich auf jedenfall! Aber erst wenn ich 100% in einem anderen Haus genommen wurde. Btw. das werd ich hoffentlich bis Ende Juli wissen, dann hat das andere Krankenhaus noch 2 Monate zeit die stelle neu zu vergeben.

Und wie würd ich den am besten absagen? Einfach nen kurzen Brief schreiben?

Liebe Grüße,
Fairy
 
Ria schrieb:
Hallo

ich habe jetzt zwei verträge für eine Ausbildung zur Krankenpflegerin unterschrieben und abgegeben

wo werden die gemeldet auch bei der ihk oder woanders

bekommen die krankenhäuser das mit das es mehrere unterzeichnete verträge gibt ???

Bitte des net falsch verstehen ich will die stelle rechtzeitig freigeben aber ich muß vorher in einem der orte ne wohnung gefunden haben

grüße Ria

Hi,
auch für Ausbildungsverträge gilt eine 1/2 jährliche Probezeit in der der Dienstnehmer (AZUBI) und der Dienstgeber jederzeit ohne Nennung von Gründen kündigen können ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müßen.:razz1:
Also wird es kein Problem sein einen Vertrag zu kündigen, mach es jedoch zeitnah damit andere die auf der Warteliste stehen, nachrücken können. (Fairness)

Weder die IHK noch eine andere Institution sind mit eingebunden in der Vergabe von Auszubildende -Verträge (Krankenpflege).
 

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