Mehrere Anfahrten notwendig

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wolke77

Gast
Hallo,

wie oft fahrt ihr zu euren Patienten, wenn sie zum vereinbarten Termin zu Hause nicht anzutreffen sind?
Wie erfolgt die Abrechnung dieser "Einsätze" (sowohl SGB XI als auch SGB V)?

Viele Grüße
wolke77
 
Zuerst informiere ich die Pflegedienstleitung, das ich den Patienten / Klienten zum vereinbarten Termin nicht angetroffen habe.

Dann versuche ich, wenn möglich, den Patienten / Klienten telefonisch zu kontaktieren und das Problem, des versäumten Termins mit dem Betreffenden zu lösen.

Wenn dieses nicht funktioniert, informiere ich die Pflegedienstleitung erneut. Die kümmern sich dann darum, weiterhin den Betroffenen telefonisch zu erreichen.
Die PDL ruft mich da später an und sagt mir,ob ich an diesem Tag nochmal den
Patient / Klient hinfahren soll.
(Ok. Ich bin in einem großen Pflegedienst tätig, wie es in anderen kleineren Betrieben abläuft, weiß ich nicht).

Von den Abrechnungen habe ich keine Ahnung.
 
Hallo,

falls ich den Pat. beim ersten Mal nicht erreiche, fahre ich ihn nochmal an und buche dementsprechend auch die 2. Anfahrt ein.
Sollte er dann immer noch nicht da sein, rufe ich die Kontaktdaten an die hinterlegt sind und gebe die Info dass niemand zu Hause ist. Jenachdem wird entweder ein 3. Mal angefahren (auch gebucht) oder die Angehörigen melden sich wenn der Pat. wieder da ist und sie Hilfe benötigen. Sollte dies der Fall sein und ich bin noch in der Tour fahre ich nochmal hin.
Bei Patienten die z.b. nur Strümpfe ausgezogen bekommen und ansonsten fit sind bzw. Angehörige zu hause haben fahre ich kein 2. mal an, hinterlasse aber eine Info bzw. rufe am Ende meiner Tour nochmal an ob nun jemand zu Hause ist, falls ja dann fahre ich nochmal hin, buche aber auch diese anfahrt extra ein.
 
Hm..tja..öh..oder wie ?

Ist ja nicht so prickelnd, den Kassen eine Anfahrtspauschale ohne erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. Immerhin stehen die Dingers ja im kausalen Zusammenhang.
Kein Wunder, dass ich die Rechnung kaltlächelnd und unhonoriert (für´s ganze Monat) zurückbekomme.
Also :
Ein- oder zweimal lasse ich mir das bieten und verbuche die "Leerfahrt" als "Spesen".
Gleichzeitig berate ich den Patienten, Angehörigen oder Betreuer, dass er im Wiederholungsfall die Fehlfahrt aus eigener Tasche bezahlen darf.
Merke:
Die Geldbörse ist die empfindlichste Stelle des Menschen.

L.G.
Frieda
 
Die leerfahrt wird natürlich den Patienten in Rechnung gestellt.
 
Wir lassen solche Anfahrten zum Patienten unter Entlastungsleistung -erhöhter Aufwand abrechnen...dieser muss dann privat gezahlt werden vom Patienten , je nach Häufigkeit und extra Aufwandsdauer der angefahrenen Hausbesuche .
 
Glücklicherweise funktioniert unsere Kommunikation in dem Bereich sehr gut.

Sollte es trotzdem zu dem Fall kommen, haben alle Mitarbeiter Visitenkarten im Auto, dass der Patient am XX.XX.XX um XX:XX nicht angetroffen wurde und er im Büro anrufen darf, sobald er zu Hause ist und versorgt werden möchte.

Liebe Grüße,
Sr.Pfleger
 
Glücklicherweise funktioniert unsere Kommunikation in dem Bereich sehr gut.

Sollte es trotzdem zu dem Fall kommen, haben alle Mitarbeiter Visitenkarten im Auto, dass der Patient am XX.XX.XX um XX:XX nicht angetroffen wurde und er im Büro anrufen darf, sobald er zu Hause ist und versorgt werden möchte.

Liebe Grüße,
Sr.Pfleger
Was passiert wenn der Patient dann aber nach Dienstende anruft oder du ggf. schon in einem anderen Stadtteil bist? Fährst du dann nochmal zurück?
 
Wir sind in einer Kleinstadt mit < 50.000 Einwohnern, daher sind die Stadtteile in 5-10 min erreichbar. Das Problem hatten wir bis jetzt nicht und wenn, dann wird nach Einzelfall entschieden.
 
Moin SchiKo !

Du oder der Bereitschaftsdienst fährt. Punkt.
Natürlich auf Privatrechnung.
Ein ambulanter Dienst hat lt. Rahmenvereinbarungen einen 24-Std.-Dienst vorzuhalten.
In aller Regel hast Du auch noch 37/5-Leistungen gem. AVO dabei. Und die musst Du erbringen.- Egal was kommt.

Wir sind ja nicht die Bahn ! ..... Wir fahren immer !

LG, Frieda
 
Moin SchiKo !

Du oder der Bereitschaftsdienst fährt. Punkt.
Natürlich auf Privatrechnung.
Ein ambulanter Dienst hat lt. Rahmenvereinbarungen einen 24-Std.-Dienst vorzuhalten.
In aller Regel hast Du auch noch 37/5-Leistungen gem. AVO dabei. Und die musst Du erbringen.- Egal was kommt.

Wir sind ja nicht die Bahn ! ..... Wir fahren immer !

LG, Frieda

Das ist nicht richtig.
Es gelten die vereinbarten Zeiten und der Patient hat sich min 30. Minuten vorher abzumelden, so steht es in den Rahmenverträgen der PGK und GKV. Diese Leistung musst du nicht erbringen "egal was kommt". Die nicht-erbrachte Leistung muss begründet dokumentiert werden!

Um 1:00 nachts werden halt keine Kompressionsstrümpfe Kl II ausgezogen, um es übertrieben darzustellen ;)
 
Ist der 24h Dienst dafür verrantwortlich, die Leistungen der nicht vor Ort gewesenen Patienten zu gewährleisten?
Es mag sicher Situationen geben, dass Patienten sich nicht abmelden, aber das sollte doch die Ausnahme sein.
Wenn die Pflegedienste einfach so immer wieder ohne Konsequenzen die Patienten anfahren die nicht vor Ort gewesen sind, dann ist das der Wertschätzung für uns Pflegende nicht gerade zuträglich.
 
Um meinen Post zu ergänzen:
Melden sich Patienten nicht ab, kann ihnen natürlich die Kosten in Rechnung gestellt werden.

Des Weiteren muss der Pflegedienst Zeiten mit dem Patienten vereinbaren um individuelle geregelte Pflege zu gewährleisten.

Ein Pflegedienst muss 24h Bereitschaft zeigen, richtig. Dieser darf aber nicht für geplante SGB V Leistung ausgenutzt werden.
 
Dann bin ich ja froh das ich nicht bei Elfriede im PD arbeite, denn so wie Sr. Pfleger schon sagt fahre ich sicherlich nicht nach Dienstende oder in meiner Bereitschaftszeit nochmal zu einem Patienten um ihn die Strümpfe auszuziehen nur weil er es versäumt hat sich vorher abzumelden.
Bei uns werden den Patienten wenn sie die Nachtrufbereitschaft rufen 80€ Aufwandspauschale in Rechnung gestellt wenn das Verschulden beim Patienten liegt.

Wenn die Pflegedienste einfach so immer wieder ohne Konsequenzen die Patienten anfahren die nicht vor Ort gewesen sind, dann ist das der Wertschätzung für uns Pflegende nicht gerade zuträglich.

Dem ist nichts hinzuzufügen.
 
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