Änderung des Arbeitsvertrages = muss zusätzliche Bereitschaftsdienste ableisten

Karbolmaus63

Newbie
Registriert
26.05.2006
Beiträge
12
Ort
41334 Nettetal
Beruf
Arzthelferin, Krankenschwester, Agrarbürofachfrau
Hallo .
arbeite seit 23 Jahren als Krankenschwester in einer psychiatrischen Klinik des LVR. Seit 1990 arbeite ich jedoch als Teilzeitkraft mit 30 Wochenstunden, seit 10 Jahren auf einer Forensischen Station. Wollte nun gerne, da die Kinder aus dem Haus sind , meine wöchentiche Arbeitzeit auf 34 Stunden erhöhen.Auf meinen Antrag, erhielt ich am folgenden Tag direkt eine mail von unserem Pflegedirektor, das er auf Grund des Urlaubes, meiner Abteilungsleitung, die Entscheidung etwas verschieben muss, ich solle doch etwas Gedult haben, nun sind schon 3 Monate verstrichen und ich habe immer noch keinen Bescheid bekommen..........habe aber mittlerweile 145 Überstunden angesammelt.Habe ihm gestern eine mail geschickt und die PDL gebeten, mir innerhalb der kommenden 2 Wochen zu antworten, da ich mich ansonsten auf eine zusätzliche Teilzeitstelle an meinem Wohnort bewerben möchte.

Heute habe ich dann von Kollegen erfahren, das bei jeder Änderung des Arbeitsvertrages ( in meinem Fall halt die Stundenerhöhung) die Kollegen unterschreiben müssen, das sie zusätzliche Bereitschaftsdienste leisten werden. Auf Grund meiner langjährigen Tätigkeit, war ich davon befreit und habe im Moment " Bestandsschutz". Ist es denn rechtens, das man genötigt wird, wenn man seinen Arbeitsvertrag ändern möchte, solche Bereitschaftsdienste zu leisten? Falls das der Fall sein sollte, werde ich auf gar keinem Fall meinen derzeitigen Arbeitsvertrag ändern wollen.Ist das in euren Häusern auch so der Fall?
 
Hallo
War in einer ähnlichen Situation, bin seit 22 Jahren im selben Haus tätig.. Wollte meinen 50% Vertrag auf 75% aufstocken lassen. Mir wurde ein Vertrag vorgelegt in dem unter anderem drin stand, daß ich ,michfür
- Rufebereitschaft, Bereitschaftsdienst und Mehrarbeit-
bereit erkläre.Habe dann bei meiner Gewerkschaft angerufen was das für mich bedeutet. Es wurde mir erklärt daß ich mit dem bereit erklären von Mehrarbeit meinen Teilzeitstatus aufgebe und jederezit mit so vie Mehrarbeitsstunden eingedeckt werden kann wie es das Arbeitzeitgesetz vorsieht.
Ich habe in meinem Vertrag die Zusätze - Rufebereitschaft, Bereitschaftsdienst und Mehrarbeit-gestrichen und ihn unterschrieben an die Geschäftsleitung gegeben. Ich arbeite immer noch 50 %, da der Vertrag so nicht angenommen wurde.Für mich hat das bedeutet, daß ich meinem Arbeitgeber meine 50 % Arbeitszeit zur Verfügung stelle, nicht mehr und nicht weniger. Dienstpläne die mich schon mit 20-30 Plusstunden einplanen wurden von mir dem Betriebsrat vorgelegt, der diesen dann so nicht genehmigen konnte. Ich hatte in den letzten Monaten so viele Mehrarbeitsstunden angesammelt, daß ich locker den Rest des Jahres zu Hause bleiben könnte, da bei uns Personal Mangeware ist, deshalb hab ich auch absolut kein schlechtes Gewissen.
alesig
 
@alesig
Mich würde mal interessieren,was die Kollegen zu so einer "bestimmten" Art sagen. Ich meine gut,jeder muß selbst wissen,ob er Teilzeit oder Vollzeit arbeitet,aber m.E. sind Teilzeitkräfte ebenso bei Mehrarbeit miteinzubeziehen,wie Vollzeitkräfte,denn auch Vollzeitkräfte sind nicht von Hause aus zur Mehrarbeit prädestiniert,nur weil sie Vollzeit arbeiten. Mehrarbeit kann angeordnet werden und dabei ist es völlig egal,ob der Kollege nun Voll-oder Teilzeit arbeitet,denn Teilzeit bedeutet ja nicht,daß die Vollzeitkollegen nun die Mehrarbeit der Teilzeitkollegen mitmachen.
 
...... Falls das der Fall sein sollte, werde ich auf gar keinem Fall meinen derzeitigen Arbeitsvertrag ändern wollen.Ist das in euren Häusern auch so der Fall?


Hab ich noch nie was von gehört, ganz schön frech, so was zu machen.
Vermutlich habt ihr auch einen Personalrat, was sagen die dazu?
Was raten sie Dir?
Wenn Du das überhaupt nicht willst, dann bleibt wohl nix anderes übrig als auf die Mehrstunden zu verzichten, um den "alten" AV zu behalten, mit den besseren Konditionen, den kann Dir ja keiner nehmen.
Die Idee, das zu streichen, was man nicht möchte, wie alesig es schreibt, wäre aber ein Versuch wert.
Der Personalrat sagt dazu immer wieder, was man unterschreibt gilt.
In der Regel weiß man in der Personalabteilung nur allzugut was gerade noch erlaubt ist.

Bekommt ihr die Bereitschaftsstunden auch als solche vergütet????
 
Zuletzt bearbeitet:
@alesig
Mich würde mal interessieren,was die Kollegen zu so einer "bestimmten" Art sagen. Ich meine gut,jeder muß selbst wissen,ob er Teilzeit oder Vollzeit arbeitet,aber m.E. sind Teilzeitkräfte ebenso bei Mehrarbeit miteinzubeziehen,wie Vollzeitkräfte,denn auch Vollzeitkräfte sind nicht von Hause aus zur Mehrarbeit prädestiniert,nur weil sie Vollzeit arbeiten.
Es schaut in der Regel aber immer so aus, dass hauptsächlich die Teilzeitkräfte zur Mehrarbeit herangezogen werden und das in einem Maße, welches nicht mehr mit dem Einbeziehen der Vollzeitkräfte zu vergleichen ist.

Teilzeitkräfte arbeiten in der Regel nicht Teilzeit weil sie zu faul sind, sondern weil sie aus bestimmten Gründen nicht mehr Zeit für die Arbeitswelt erübrigen können. Leider versuchen die AG genau dies immer wieder zu unterwandern. Oft genug arbeiten Teilzeitkräfte nahezu dieselbe Stundenzahl wie Vollzeitkräfte, obwohl sie dies so nicht wollen.

Begründet wird das Einspringen der Teilzeitkräfte gerne damit, dass die Teilzeitkräfte ja sowieso schon so viele Stunden arbeiten würden. Völlig indiskutabel für mich. Das hat für mich auch nichts mit Unkollegialität zu tun, sollen sich die Kollegen doch auf eine Teilzeitstelle reduzieren anstatt herumzujammern.

Zudem ist das Geschäft mit der Mehrarbeit im Rahmen eines teiolzeitjobs auch noch sehr lukrativ für den AG. Er muß nämlich erst dann Überstunden zahlen wenn die Vollzeit überschritten wird. Also kein Wunder, dass Zeilzeitkräfte immer wieder mit Mehrarbeit gequält werden. Ich letztendlich ein kostenloses Mittel die Personaldecke zu gewährleisten.

Würde man die Gesetzgebung ändern und jede Stunde über der Teilzeitarbeit schon als Überstunde ansetzen können, dann sähe es mit Sicherheit anders aus.
 
nicht grad witzig

..... m.E. sind Teilzeitkräfte ebenso bei Mehrarbeit miteinzubeziehen,wie Vollzeitkräfte,denn auch Vollzeitkräfte sind nicht von Hause aus zur Mehrarbeit prädestiniert,nur weil sie Vollzeit arbeiten..... Teilzeit bedeutet ja nicht,daß die Vollzeitkollegen nun die Mehrarbeit der Teilzeitkollegen mitmachen.

Was meinste warum es so viele Teilzeiten gibt?
Aus Spaß? Langeweile? Du bist echt - nicht witzig.
Ich bin nicht Teilzeit um letztendlich doch wieder Vollzeit zu arbeiten.
Als Teilzeit kriegste zwar die Zuschläge während der Mehrarbeit (Sa, So, FT, Nacht) aber weder die Stunden, noch die höhere Einmalzahlung, das MACHT schon einen Unterschied.
In der Regel werden sowieso die Teilzeiten IMMER zuerst gefragt ob sie einspringen können, die Teilzeiten haben fast alle 3-stellige Überstunden, Vollzeiten meist weniger, 2-stellig, manche sogar Minusstunden, so steht es jedenfalls auf unseren Dienstplänen, schwarz auf weiß. Je weniger Sollstunden desto mehr Überstunden.
Ja ich hab Verständnis für Vollkräfte, die eh schon voll arbeiten, aber die Teilzeiten können nicht das auffangen was an Personal fehlt, eigentlich ist es das eigentliche Problem, zu weniger Aushilfen, zu wenige Springer. Wenn es dann so schön läuft wie Du es Dir denkst: Na dieeee können doch eher, dann hat der AG es wieder mal geschafft, die Kollegen gegeneinander aufzubringen, das ist vielleicht nicht ungewollt?????
Mehrarbeit kann angeordnet werden, o.k. da werden auch alle mit einbezogen, die werden im Voraus festgelegt. Es geht hier aber um Bereitschaftsdienste, so mal g'schwind, wenn's grad brennt, verpflichtend + nicht auf freiwilliger Basis, wenn mal wieder jemand ausfällt.
Siehst Du da keinen Unterschied?
 
Hallo
Liebe(r) PflegeagenturWest, daß ich bei Mehrarbeit miteinbezogen werde ist dadurch bewiesen,daß ich über 400 Plusstunden habe. Ich habe einen 50 % Vertrag und Schulde meinem Arbeitgeber 50%, dafür werde ich bezahlt.
Wenn meine Vollzeitkolleginnen über ihre 100% arbeiten bekommen sie dies als Überstunden vergütet, ich bekomme nichts vergütet. Mein Krankengeld,Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld,Arbeitslosengeld,die Rente, alles wird nach den 50% berechnet für die ich unterschrieben habe, nicht nach meiner tatsächlichen Stundenleistung.
Ich lasse mich nicht mehr als billigen Springer mißbrauchen nur weil mein Arbeitgeber (absichtlich ?) unbesetzte Stellen erst mal eine Zeit lang unbesetzt läßt. Viele meiner Kolleginnen sind meiner Meinung, nur haben leider viel zu wenige genügend Mumm auch mal NEIN zu sagen, dafür haben die ständigen JAsager dann die meisten Kranktage.
Außerdem machen die Vollzeitkollegen nicht die Mehrarbeit der Teilzeitkollegen mit. Ich verursache keine Mehrarbeit, ich leiste sie.
Ich habe ein Leben und eine Familie neben der Arbeit und ich weigere mich dies hinten an zu stellen nur wegen der Fehl-und Mangelplanung einiger Sesselpu..ser.
Da ich ein Dinosaurier in der Pflege bin habe ich einen dieser alten Verträge die mich weder zu Mehrarbeit noch zu Bereitschaftsdienst noch zu Rufbereitschaft verdonnern.
Nach TVÖD kann Mehrarbeit angeordnet werden, nach TVÖD muss aber das Stundenkonto nach einer gewissen Zeit auf Plus/Minus Null stehen. Wenn ich danach handeln würde könnte ich bis Ende des Jahres zu Hause bleiben und keiner könnte mir irgendeine Arbeit anordnen.
Alesig
 
@alesig
Mich würde mal interessieren,was die Kollegen zu so einer "bestimmten" Art sagen. Ich meine gut,jeder muß selbst wissen,ob er Teilzeit oder Vollzeit arbeitet,aber m.E. sind Teilzeitkräfte ebenso bei Mehrarbeit miteinzubeziehen,wie Vollzeitkräfte,denn auch Vollzeitkräfte sind nicht von Hause aus zur Mehrarbeit prädestiniert,nur weil sie Vollzeit arbeiten. Mehrarbeit kann angeordnet werden und dabei ist es völlig egal,ob der Kollege nun Voll-oder Teilzeit arbeitet,denn Teilzeit bedeutet ja nicht,daß die Vollzeitkollegen nun die Mehrarbeit der Teilzeitkollegen mitmachen.

Mehrarbeit kann ausschließlich von Teilzeitkollegen geleistet werden, Vollzeitkräfte machen Überstunden.
Das sollte man mal klarstellen, ehe es zu Missverständnissen kommt.
Existiert ein Betriebsrat, so sind Mehrarbeit und Überstunden in der Mitbestimmung, also auch alles nicht so leicht, solange sich jemand dagegen wehrt und das macht alesig.
Schon dumm, wenn es Kollegen gibt die sich nicht alles gefallen lassen, oder.
Außerdem, alesig wollte ja mehr arbeiten, statt 50% 75%, nur der AG hat Klauseln in der Vertrag geschrieben die net abgesprochen waren. Der Vertrag kam deshalb nicht zu stande. Der AG hat also gezeigt, dass er keinen Bedarf an mehr Personal hat, dieses jetzt über Mehrarbeit zu erzwingen ist unfair und ich kann alesig gut verstehen! Kollegialität hin oder her, der schwarze Peter liegt hier beim AG nicht beim MA!
 
.....Existiert ein Betriebsrat, so sind Mehrarbeit und Überstunden in der Mitbestimmung, also auch alles nicht so leicht, solange sich jemand dagegen wehrt und das macht alesig.
Schon dumm, wenn es Kollegen gibt die sich nicht alles gefallen lassen, oder.....

so schwierig ist es aber nicht, in der Praxis. Es wurde gesagt, nächsten Monat (für Mai war's so) Mehrarbeit, fertig. Es gibt auch keine Überstundenbezahlung mehr für Vollkräfte, dann ist es ja eigentlich doch "nur" Mehrarbeit. Als Teilzeit gibt es die Überstundenbezahlung sowieso schon lang nimmer, aber - noch kann ich mich daran erinnern.
Nach TVöD müssen Überstunden innerhalb der nächsten 12 Monaten ausgeglichen werden.
Das ist aber nicht umsetzbar, nicht wirklich. Da baut man einerseits Ü-stunden ab (theoretisch geplant für nächsten Monat) aber es kommen wieder neue dazu (weil diesen Monat jemand krank ist) und keinmal einspringen, wer macht das schon, 1x im Monat, o.k.-das ist ja fast keinmal.
Kann man sich überhaupt gegen die geplante Überplanung verwehren, wenn man diese nicht will?? Darüber bin ich mir noch nicht im klaren. Der AG ist ja, theoretisch, dazu verpflichtet diese Mehrarbeit wieder abzubauen, ist also praktisch wieder fein raus. Wer unterscheidet denn in der Praxis zwischen den alten und den neu geleisteten Zusatzstunden?
Früher gab es im Dienstplan auch das XÜ - frei für Überstunden, damit es für jeden klar war, dass man nicht nur, einfach so, mal frei hatte. Aus (AG-sicht)nachvollziehbaren Gründen gibt es das nicht mehr.
 
so schwierig ist es aber nicht, in der Praxis. Es wurde gesagt, nächsten Monat (für Mai war's so) Mehrarbeit, fertig. Es gibt auch keine Überstundenbezahlung mehr für Vollkräfte, dann ist es ja eigentlich doch "nur" Mehrarbeit.

Alles was über die 100%ige Stundenzahl hinausgeht sind Überstunden. Da Vollzeitkräfte schon 100% arbeiten leisten sie automatisch Überstunden und keine Mehrarbeit!

Das es so einfach für den AG ist, Überstunden/Mehrarbeit anzuordnen liegt am Naturell der Pflege. Es wehrt sich doch niemand dagegen und wenn, wird er schief angeschaut und als Kollegenschwein hingestellt.
Pflege macht sich halt selbst kaputt und darin ist sie richtig gut!
 
Och Jörg- unsere AG sind da sehr erfinderisch. Kennst du schon das Stundenkonto? Das kann man je nach Bedarf (unter Einhaltung bestimmter Grenzen zwar) belasten. Da gibts dann keine Überstunden sondern ein flexibles Stundenkontingent.

Der AG will ja den "Kredit zurückzahlen" ... das es nun manchmal durch "Katastrophen" nicht klappt liegt nun nicht am guten Willen des AG.

Besonders nett wirds übrigens immer zum Zeitpunkt der jahresabrechnung. Da kann es schon mal vorkommen, dass das Konto noch ganz schnell gesenkt werden muss um möglichst nichts zahlen zu müssen. Da ist dann die Personaldecke mehr als dünn. Aber was macht man nicht alles um eine ausgeglichene Bilanz zu erreichen?

Der TVöD macht solche Machenschaften übrigens möglich, wenn er einen Stundenausgleich innerhalb von 12 Monaten fordert.

Elisabeth
 

Ähnliche Themen