Änderung der Ausbildungverordnung?

mama4ever

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04.07.2009
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Hallo zusammen


habe gehört bzw auch gelesen das es eine Änderung im Krankenpflegegesetz am 6.12.11 gemacht worden ist.

Es geht um den Nachweis der Praxisanleitungstunden. Anscheinend soll es auch drin stehen nur leidfer finde ich zwardas es eine Änderung gab aber ich erkenne sonst nichts.

Unsere Schüler haben den Nachweis den ich unterschreibe aber das mit den Sollstunden????

Könnt ihr mir helfen? Wo steht es drin? Gilt es auch für BW?

Vielen Grüße und vielen Dank
Mama4ever
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Änderung vom 6.12.11 bezieht sich, wenn ich das richtig verstehe, auf die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Mit den Praxisanleiterstunden hat das nichts zu tun.

Guckst Du hier: Artikel 36 BQFGEG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Ein Bundesgesetz samt seiner Änderungen gilt selbstverständlich auch im "Ländle"! :D
 
hmm komisch

auch die von der Schule haben gesagt es gibt wohl neue Verordnung eben von dieses Stunden die nachgewiesen werden müssen. Leider sind die Leherer im Urlaub und der wo da ist nimmt Prüfungen ab.

Ich muss am Montag schon eine kleine Präsentation darüber halten :/

Es hieß das der Schüler bis zu 14 std / Einatz PA haben soll.......ABER WO STEHT DAS????

danke trotzdem für deine Antwort ;)
 
Wo hieß es das denn? Wer hat das gesagt?

Hast Du schon mal bei Deiner PDL oder beim Betriebsrat gefragt? Die müssten sowas wissen.
 
Es geht dabei um die praktischen Anleitungen die auf Station abgeleistet werden müssen. Diese müssen bei uns im Lernbegleitbuch dokumentiert werden.
 
Das wäre aber gut. Hier läuft das grad noch nach dem Prinzip, daß der Schüler im Praxiseinsatz war, also hat er auch Anleitung gehabt. Und wir wissen ja alle daß das nicht unbedingt immer so ist. Anleitungsstunden dokumentieren und abzeichnen lassen ist da wichtig und gut. Auch für die Station, die sich dann hinterher nicht anhören muß, die Bewertung wäre schlecht, weil der arme Schüler nie was gezeigt bekommen hat.
 
Es geht dabei um die praktischen Anleitungen die auf Station abgeleistet werden müssen. Diese müssen bei uns im Lernbegleitbuch dokumentiert werden.

Mit Zeiten?

Wir dokumentieren die Zeit für die Praxisanleiter-Tätigkeit auf einem Extra-Bogen. Dazu gehören auch die Zeiten für die Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche (und die Fortbildungen für PAs und Mentoren).
 
Die Schüler müssen in ihrem Lernbegleitbuch die Anleitungen dokumentieren: Datum, Thema, Dauer, Reflexion - Unterschrift des Anleiters.
Bei komplexen Anleitungen - Dauer mehr als 2 Stunden habe auch ich das Vergnügen dies zu Dokumentieren auf einigen Seiten.
Die Seiten verbleiben im Lernbegleitbuch und wandern mit dem Schüler durch die Ausbildung.

Das ist unabhängig von der Zeitdokumentation auf Station des Praxisanleiters.
 
^ So war das bei mir auch, vermisse ich hier...
 
Ach so, ja, das hab ich hier auch. Bayerisches Curriculum oder woran liegt das? Denn die Lernzielkataloge entwirft die Schule, und für die hat jedes Bundesland seinen eigenen Landeslehrplan...
 
Könnte das Bundesland sein, ja. Ich hab in RLP gelernt, jetzt arbeite ich in BaWü...
 
Im vorläufigen Rahmenlehrplan von Ba-Wü hat's aber keine kürzliche Änderung gegeben. Der ist Stand 2005.
 
Ich habe 2008 meine Ausbildung abgeschlossen und meine Schule besaß schon einen Lernzielkatalog. Dieser Katalog wird regelmäßig wird regelmäßig überarbeitet.
Die Tätigkeiten der PA´s wurde so dokumentiert. :besserwisser:So einen Katalog haben meine Kollegen und ich schon für unsere Station entwickelt:besserwisser:
Ist ein riesiger Arbeitsaufwand aber es lohnt sich...............
 

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