Zusage zurückziehen

moonlight

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Hallo!
Ich habe eine Frage, auf die ich noch nirgends eine Antwort gefunden habe. Ich habe in dem Haus in dem ich gerade meine Ausbildung mache eine Stelle angeboten bekommen und hab diese auch schriftlich zugesagt. Habe aber bis jetzt noch keinen Vertrag unterschrieben. Jetzt habe ich aber kurzfristig in einem anderen Haus eine bessere Stelle bekommen. Kann ich meine Zusage jetzt ohne Folgen (Strafen etc.) zurückziehen?

Danke
 
also soweit ich weiß müsste das kein problem sein... in der probezeit können beide seiten ja auch ohne angaben von gründen kündigen...warum solltest du dann nicht deine zusage zurückziehen können...außerdem ist ja noch nix schriftlich...

so seh ich das zumindest....nen rechtlichen rückhalt hab ich jedoch nicht dafür
 
Hallo !!!

Also ich denke auch es dürfte kein Problem sein. Solange du den Vertrag noch nicht unterschrieben hast ist es glaub ich nicht schlimm. Also ich würde es versuchen.

Gruß Katja
 
Nein, das ist überhaupt kein Problem. Eine schriftliche Zusage ist kein Vertrag. Ich würde der Leitung in Eurem Haus, wenn Du die andere Stelle sicher hast, aber bald schriftlich informieren, damit sie die Stelle anderweitig besetzen kann.
Alles Gute und guten Start!
 
Hallo,

dem Unternehmen, dem du die Zusage gemacht hast, sofort, am besten schriftlich, Bescheid geben, dann kann dir keiner einen Vorwurf machen oder evt. sogar Schadenersatz fordern.

Meinem Vorredner muß ich allerdings widersprechen:

Ein Arbeitsvertrag ist nicht zwingend an die Schriftform gebunden, daher kann rein rechtlich auch vor einer schriftlichen Vereinbarung bereits ein Vertragsverhältnis entstanden sein.
 
Für mich ist die Zusage ist bindend, da die groben Vertragsinhalte besprochen und vereinarbt wurden.

Willst du wieder abspringen, musst du den (noch mündlichen) Vertrag ordentlich kündigen, soweit vor Arbeitsaufnahme diese Möglichkeit nicht im Vorfeld ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
 
Hallo,

dem Unternehmen, dem du die Zusage gemacht hast, sofort, am besten schriftlich, Bescheid geben, dann kann dir keiner einen Vorwurf machen oder evt. sogar Schadenersatz fordern.

Meinem Vorredner muß ich allerdings widersprechen:

Ein Arbeitsvertrag ist nicht zwingend an die Schriftform gebunden, daher kann rein rechtlich auch vor einer schriftlichen Vereinbarung bereits ein Vertragsverhältnis entstanden sein.

Stimmt. Ganz streng rechtlich gesehen hat der AG ein Recht darauf, dass Du wenigstens 4 Wochen zum Arbeiten kommst, wenn Du denn das Arbeitsverhältnis dann zum Ablauf des ersten Monats wieder kündigst.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er auf Biegen und Brechen darauf bestehen wird. Ich würde mal anrufen und das erklären und dann schriftlich mitteilen, da wird doch kaum jemand auf die Idee kommen, deswegen womöglich noch zu klagen.
 
Hallo Moonlight,
wenn Du Deine Zusage zurück ziehen willst, solltest Du ganz sicher sein, dass Du nicht in ein paar Jahren wieder in dem Haus arbeiten möchtest. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Dich noch mal nehmen ist unter solchen Voraussetzungen mehr als gering.
Gruß
Sr. S.
 
Hallo zusammen,

hatte heute mein erstes VSG für die 3jährige Ausbildung zur GuKp und bekam überraschend auch sofort eine vorbehaltliche Zusage von der Schule.
Ich soll nun bis 16.3. sämtliche notwendigen Unterlagen wie Geburtsurkunde, ärztliches Attest, Personalfragebogen, usw. einreichen und damit meinerseits die Zusage annehmen. Ausbildungsbeginn ist der 01.10.2010.
Ich freue mich natürlich total darüber, dass das so schnell geklappt hat, aber ich habe demnächst noch 2 weitere Termine zu einem VSG (Ende März und im April). Gerade letzteres ist mein persönlicher Favorit, bei dem ich sehr gerne die Ausbildung machen möchte.
Mir stellt sich nun die Frage, ob ich später immer noch ohne rechtliche Konsequenzen abspringen kann, wenn ich von der anderen Krankenpflegeschule ebenfalls eine Zusage erhalten würde?

Liebe Grüße

Cherity
 
Hallo,

solange man noch keine Verträge unterschrieben hat, kann grundsätzlich garnichts passieren, wenn man mündlich zugesagt hat und sich dann doch für ein anderes Angebot entscheidet.

Wenn man bereits einen Vertrag hat, möchte aber lieber ein anderes Angebot annehmen, unverzüglich diesen ersten Vertrag widerrufen/kündigen. In der Regel passiert einem dann nichts.
Im schlimmsten Fall hätte der erste Vertragsnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz, den er allerdings nachweisen muß. Bei einem Ausbildungsvertrag halte ich es daher grundsätzlich für fraglich, ob überhaupt dem Vertragspartner ein Schaden entstehen kann außer geringfügigen Bearbeitungsgebühren.

Gruß

medsonet.1
 
du kannst jederzeit deine Zusage zurückziehen. Auch wenn du schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast.

Das weis ich aus eingener Erfahrung. Habe trotz unterschriebenen Vertrag mich dann doch für eine andere Stelle entschieden und diese angenommen.
Ganz ohne rechtliche Folgen.
 
solange man noch keine Verträge unterschrieben hat, kann grundsätzlich garnichts passieren, wenn man mündlich zugesagt hat und sich dann doch für ein anderes Angebot entscheidet.

Seit wann sind mündliche (Arbeits-)Verträge nicht bindend???

Ist dies unter Zeugen geschehen, ist ein rechtsgültiger Vetrag zustande gekommen!
Ist die Zusage schriftlich getätigt worden, ist dies ein Vertragsabschluss. Nur die näheren Arbeitsbedingungen werden im eigentlichen Arbeitsvertrag für beide Vetragsparteien festgelegt und zwar laut Nachweisgesetz von 1995 spätenstens 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme.




@ Moonlight:
Theoretisch könnte der AG dir also Steine in den Weg legen, aber wird er dies machen? Stehen noch hunderte andere potentielle Bewerber vor der Tür, wird es ihm schnurz sein...
 
Seit wann sind mündliche (Arbeits-)Verträge nicht bindend???

Ist dies unter Zeugen geschehen, ist ein rechtsgültiger Vetrag zustande gekommen!
Ist die Zusage schriftlich getätigt worden, ist dies ein Vertragsabschluss. Nur die näheren Arbeitsbedingungen werden im eigentlichen Arbeitsvertrag für beide Vetragsparteien festgelegt und zwar laut Nachweisgesetz von 1995 spätenstens 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme.

Hallo,

selbstverständlich hast du formal recht, auch ein mündlicher Vertrag ist bindend, wenn beide Seiten eine entsprechende Willenserklärung abgegeben haben, wie es so schön im BGB formuliert ist.
Hier ging es aber um die Frage der Auswirkungen, wenn man seine Zusage zurückziehen möchte. Aus der Praxis kann ich dir bestätigen, daß dann in
99,9 % der Fälle nichts passiert, darauf stützte sich mein Beitrag!

Mit deinen Ausführungen zum Nachweisgesetz liegst du allerdings nicht ganz richtig. Das Nachweisgesetz tritt ein, wenn wirklich nur ein mündlicher und kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Dann ist nämlich der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens nach einem Monat schriftlich die wesentlichen Vertragsinhalte mitzuteilen.
Formal bleibt es daher dann beim "mündlichen" Arbeitsvertrag, denn der Arbeitnehmer unterschreibt zu keinem Zeitpunkt ein Dokument.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo Hallo!
Also darf man jetzt einen Ausbildungsvertrag unterschreiben ??Und dann wieder absagen,wegen einer anderen Stelle??Ohne das man irgendwie ärger bekommt???
 
Rein theoretisch könnte die Ausbildungsstelle Ärger machen. Wird sie aber nicht. Es springen immer einige ab, weil sich eine andere Stelle auftut oder weil man doch noch einen Studienplatz ergattert. Die Schulen wissen das und rechnen damit.

Welche Art Ärger befürchtest Du? Mehr als meckern kann keiner.

Und nach Ausbildungsbeginn hast Du immer noch ein halbes Jahr Probezeit, in dem Du jederzeit kündigen kannst - dann allerdings meist mit einer kurzen Frist.
 
Hallo Hallo!
Also darf man jetzt einen Ausbildungsvertrag unterschreiben ??Und dann wieder absagen,wegen einer anderen Stelle??Ohne das man irgendwie ärger bekommt???

Hallo,

ist zwar nicht die feine Art, aber in vielen Bereichen gängige Praxis, in der Regel passiert nichts.

Gruß

medsonet.1
 
Man bekommt keinen Ärger, denn du hast ein halbes Jahr Probezeit. In diesem halben Jahr können beide Seiten ohne Angaben von Gründen jederzeit kündigen. Es ist gängige Praxis sich an mehreren Schulen zu bewerben, um seine Chance zu erhöhen einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Nur sage jetzt so schell wie möglich ab, um vielleicht noch jemanden nachrücken zu lassen.
 
Sorry, sehe jetzt grade, das du dich nicht für einen Ausbildungsplatz, sondern für eine Ausbildungsstelle beworben hattest. Gilt aber dasselbe.
 
:knockin: :fidee:Oh Mann, manchmal ist es besser andere schreiben zu lassen...Ich geh jetzt ins Bett und schäm mich ne Runde:emba: Sorry, logisch meine ich Arbeitsplatz.
 

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