medsonet.1
Poweruser
- Registriert
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- Beruf
- Buchhalter
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- Leiter Rechnungswesen - ehrenamtlicher Arbeitsrichter - Betriebsrat
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Oh Mann, manchmal ist es besser andere schreiben zu lassen...Ich geh jetzt ins Bett und schäm mich ne Runde
Sorry, logisch meine ich Arbeitsplatz.
Hallo,
bei einer Rücknahme einer Zusage wäre ich bei einen "Arbeitsverhältnis" etwas vorsichtiger, denn hier kann es schon einmal vorkommen, daß der Arbeitgeber sich den "Schaden" ersetzen lassen möchte.
Deshalb sollte hier der Grundsatz gelten, wenn man unterschrieben hat und möchte wieder aus dem Vertrag raus, ordentlich im Rahmen der Probezeit schriftlich kündigen. Wenn man diese Kündigung bereits vor dem ersten Arbeitstag ausspricht, wird kein Arbeitgeber auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen und dich für 1 Monat beschäftigen.
Gruß
medsonet.1