Was gehört zur Arbeitszeit?

Rosi2

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21.08.2007
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Ich arbeite im ambulanten Pflegedienst und hätte gerne gewußt, wie es in anderen Pflegediensten gehandhabt wird.Also bei uns gibt es für Pflegeplanung,Pflegedokumentation,für Autowäsche,für die Auftankung,für das Anlegen von Pflegemappen,für Arbeitsschutzbelehrung und für 12 Stunden im Jahr Fort- oder Weiterbildung keine Arbeitszeit geschrieben.Für Wege zum Patienten,egal wie weit, 2 Minuten.Für Team- oder Dienstberatung,egal wie lange, 30 Minuten.Wie ist das bei Euch?
LG.Rosi
 
Ihr macht Pflegeplanung,Pflegedokumentation,für Autowäsche,für die Auftankung,für das Anlegen von Pflegemappen,für Arbeitsschutzbelehrung etc. in Eurer Freizeit? Die Ausbeutung von Pflegekräften in Ambulanten Diensten nimmt auch immer abstraktere Formen an!
Das diese Dinge eindeutig Arbeitszeit sind und somit zwingend zu vergüten sind, versteht sich doch wohl von selbst, oder?
Also was tun? Ein anonymer Hinweis ans Gewerbeaufsichtsamt, die interessiert sowas immer! Weiterhin würde ich, wenn organisiert, die Gewerkschaft einschalten. Die helfen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen!
 
Hallo!

Also, ich arbeite auch bei einem ambulanten Pflegedienst und bei uns gehört die Autowäsche (AW), das Tanken usw. definitiv zur Arbeitszeit, egal wieviel Zeit dafür benötigt wird!
Wenn dies nicht so wäre, würde ich mir schnellstmöglich etwas anderes suchen und mich heftig beschweren! :kloppen:

Gruß
 
Danke,

für die Antworten.Dass bei uns was nicht mit rechten Dingen zugeht, dachten wir uns alle schon. Nur traut sich keiner aufzubegehren. Alle haben Angst vor Kündigung. Bei der kleinsten Kritik bekommt man von der PDL zur Antwort, dass man sich doch auch eine andere Arbeit suchen könnte, wenn uns hier was nicht gefällt.:angryfire:
 
für die Antworten.Dass bei uns was nicht mit rechten Dingen zugeht, dachten wir uns alle schon. Nur traut sich keiner aufzubegehren. Alle haben Angst vor Kündigung. Bei der kleinsten Kritik bekommt man von der PDL zur Antwort, dass man sich doch auch eine andere Arbeit suchen könnte, wenn uns hier was nicht gefällt.:angryfire:


Wenn Ihr alle zusammen was sagt, was soll Euch denn passieren? Meint Ihr ernsthaft, dass Euch Eure PDL dann alle vor die Tür setzt? Das geht net, weil dann der Laden still steht. Also nur Mut, aber alle zusammen!
Wenn ihr den Mut net aufbringt, dann eben einen anonymen Hinweis ans Gewerbeaufsichtamt oder Einschalten der Gewerkschaft. Da hat nämlich die PDL die A-Karte und wird mit ihren Drohungen ziemlich lächerlich aussehen.
 
übergaben, tanken, büroarbeiten werden alles nicht als arbeitszeit geltend gemacht bei uns. frechheit hoch 6!bin ja bald weg. aber wer eine rechtschutzversicherung hat könnte doch da was machen.oder?
 
Jo sicher kann man mit einer Rechtsschutzversicherung was machen. Mitglied in einer Gewerkschaft sein würde auch viel nützen. In der Regel hat man damit nämlich auch einen Arbeitsrechtschutz und vor allem auch Ansprechpartner mit denen man das Thema erst einmal erörtern kann. Bei den niedrigen Gehältern in der Pflege ist die Gewerkschaft auch nicht teurer als eine gute Arbeitsrechtschutzversicherung.
 
Hallo,

also arbeitsrechtlich ist die Antwort relativ eindeutig:

Jede Tätigkeit, die der Arbeitgeber von mir verlangt, ist Arbeitszeit.
Die einzige Ausnahme können nur Tätigkeiten sein, die als sogenannte Arbeitsvorbereitungszeiten anerkannt sind (z.B. Umziehzeiten).

Wenn es in der "Realität" leider oft anders aussieht, hat man als Einzelner oft nur die Möglichkeit, sich einen anderen Job zu suchen, daher:

- mit den Kolleginnen/Kollegen zusammenschließen
- Betriebsrat gründen
- Mitglied einer Gewerkschaft werden

Gruß

medsonet.1
 

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