Zuzahlung zum Pflegedienst: hat das schon mal jemand gehört - rechtens?

Mariele

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23.08.2011
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Hallo,
folgendes:
Person A hat Pflegestufe II. Der Pflegedienst kommt ins Haus zu Pflegeinsätzen.
Nun hat der Pflegedienst geschrieben, dass er PRO EINSATZ 3,00 EURO Zusatzgebühren nimmt, zu zahlen von dem "Erkrankten", weil die wirtschaftlich Situation derzeit "schlecht" sei. Weiterhin, dass er nicht mehr sicherstellen kann, dass bei Urlaub oder Krankheit keine Gewährleistung übernommen, dass dann Ersatz-Pflegepersonen kommen können.

Person A hat sich erkundigt u.a. bei der Kranken-Pflegekasse. Die Mitarbeiter dort hatten so etwas noch NIE gehört. Aber wenn der Pflegedienst dies erhebe, wäre das eben so - in etwa so, als wenn man in ein Sanitätshaus gehen würde, dort müsse man auch selber zuzahlen pro Besuch/Verordnung.

Nach weiteren tel. Erkundigen vor Ort bei anderen Pflegediensten, hörte Person A, dass andere Pflegedienste in dieser Stadt sogar teilweise aber bis zu 5,00 EURO PRO Einsatz nehmen, also wenn der Pflegedienst 3xtgl. kommen muss 15,00 EUR/tgl. x 30 Tage = 450,00 EURO monatlich die vom "Erkrankten" PRIVAT -neben der Pflegekassen-Leistung- zu zahlen wären. DAS ist wirklich SEHR viel Geld.

Das gilt dann auch für Leute, die "zuzahlungsbefreit" sind bei Rezepten usw.
Erinnert irgendwie an einen Zahnarzt Besuch bezgl. der zu zahlenden "Eigenleistungen"...

Hat jemand davon schon einmal was gehört, oder in welchem Pflegedienst wird auch so eine "private" Zuzahlung PRO Einsatz erhoben?

Ist dieses Vorgehen rechtens und/oder was kann man da machen.

Grüße
 
Meines Wissens können amb. PDs sogenannte "Investitionskosten" mit dem Klienten abrechnen,denn der PD finanziert ja alle Arbeitshilfsmittel,wie Autos,selbst. Von der Pflege-oder Krankenkasse bekommt der PD ja die abrechenbaren Leistungen erstattet und davon können z.T. nichtmal die MA bezahlt werden. Deshalb diese zusätzlichen Kosten beim Klienten.
 
Rechtens ist alles, was im Pflegevertrag steht. Wenn dort eine private Zuzahlung vereinbart wurde, dann ist das rechtens.

Allerdings wundert mich dieses Vorgehen ziemlich. Pflegedienste haben ihre mit der Pflegekasse ausgehandelten Sätze (welche man auf www.pflegelotse.de einsehen kann). Normalerweise werden alle Leistungen nach diesen Sätzen abgerechnet und mit der Sachleistung der Pflegeversicherung verrechnet. Sollte die Leistung der Pflegeversicherungnicht genügen, so ist der Rest privat zu leisten.

Investitionskosten können zusätzlich privat in Rechnung gestellt werden, orientieren sich jedoch an der Gesamtleistung des Pflegedienstes und können nicht über eine Pauschale pro Einsatz abgerechnet werden.

lg
 
Hallo,
bei Pflegestufe 2 hat man in der Regel keine 3 Einsätze am Tag. Wenn doch sollte dringend über eine Höherstufung nachgedacht und diese beantragt werden.
Die Frage ist was ist in dem Betrag enthalten? Fahrkosten, Ausbildungsumlage, Investitionskosten, Sonn- und Feiertagszuschläge etc. müssen von allen Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Jedes Pflegeheim berechnet Investitionskosten, Ausbildungsumlagen etc.siehe dir mal die Homepages der Heime an
Die zuzahlungsbefreiung ist für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
Wie du siehst kann es auch teurer werden. Also seid froh, daß es "nur" 3,00 €uro pro Einsatz sind.
Traurig ist, daß der Pflegedienst schreibt daß er in der Urlaubszeit keine Pflege garantieren kann. Die Frage ist wie lange er sich bei der "Arbeitsweise" noch am Markt hält.
Andrea
 

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