Gründungsvoraussetzungen für einen ambulanten Pflegedienst

DiePflegerin

Newbie
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03.10.2025
Beiträge
1
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie
Funktion
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo, ich bin Gesundheits- und Krankenpflegerin mit 5 Jähriger Erfahrung auf einer chirurgischen Station. Zusätzlich habe ich meinen Bachelor im Pflegemanagement.
Ich möchte einen ambulanten Pflegedienst gründen und habe nun gelesen, dass ich auch eine einjährige Berufserfahrung im ambulanten Pflegedienst benötige, um nach dem SGB V arbeiten zu dürfen. Hat jemand Erfahrungen zu weiteren Möglichkeiten wie beispielsweise einem Härtefallantrag oder ähnliches?
 
Eine Zulassung erhält nur ein Pflegedienst, der von einer examinierten Pflegefachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in geleitet wird. Diese muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre hauptberufliche Praxiserfahrung (mind. 19,25 Std./Woche) nachweisen können. Zusätzlich ist eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Pflegedienstleitung mit mindestens 460 Unterrichtsstunden notwendig. (§ 71 SGB 11 - Einzelnorm)
Im SGB XI selbst steht nicht ausdrücklich, dass die Berufserfahrung im ambulanten Bereich erfolgen muss.
Diese Anforderung ergibt sich ggf. aus den Landesrahmenverträgen bzw. den Landesrahmenverträgen.
Soviel ich weiß, ob ein Härtefallantrag möglich ist, hängt vom jeweiligen Landesverband der Pflegekassen ab. In manchen Bundesländern kann bei einschlägiger stationärer Erfahrung und entsprechender Zusatzqualifikation (z. B. Pflegedienstleitungskurs, Bachelor Pflegemanagement) eine Einzelfallprüfung erfolgen. Eine pauschale Ausnahme gibt es aber nicht, das muss individuell beantragt und begründet werden.
 

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