Schwangerschaft

Ritikulum

Newbie
Registriert
09.03.2009
Beiträge
2
Beruf
Pflegekraft
Akt. Einsatzbereich
Senioren WG
Funktion
GP/BP Dienst
Hallo,bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Bin seid August 2007 wieder in der Pflege tätig.Habe ein jahr Dauernachtwache gemacht und bin seid August 2008 wieder im Tagdienst.
Ich bin auf 400€ Basis für 47,08 Stunden angestellt,arbeite Planmäßig aber meist 60Std.und mehr.Im allgeimen ist die Stimmung schlecht und die Anrufe nach noch mehr arbeit steigen stätig.
Nun würde ich gerne wieder zurück in die Nachtwache.
Ich bin NICHT schwanger,wir denken aber über ein drittes Kind nach.
Da wir aber noch gar nicht wissen ab wann (Wirtschaftslage und CO) und ich eben auch Zyklusprobleme habe,weiß ich nicht mal ob ich wieder schwanger werden kann.
Ich fühle mich am Tag aber sehr unwohl und schlichtweg ausgenutzt.Ausserdem passt der Nachtdienst besser zum Schulstart meiner großen.
Was mache ich nun?Zurück in die Nacht? dann werde ich schwanger und mein Chef bringt mich um...das heisst zurück in den Tagdienst der bei uns mit Kugel schwer wird.Chemopat. MRSA etc.Beschäftigungsverbot/Freistellung?
Ach herje...so oder so wird er nicht begeistert sein.

Wie ist es im allgemeinen bei einer 400€ Beschäftigung und SS.ich weiß das ich unkündbar bin und auch bei mir die MuSchug regeln gelten.Aber was ist mit Elternezeit danach? 4Monate nach der Entbindung darf man wohl auch nicht gekündigt werden....
Man liest so viel im Netz....

Ich will einfach nur zurück in die Nacht..da alles andere ja noch so weit weg ist.

Danke für eventuelle Antworten

LG
 
Hallo!

Du bist ja noch nicht schwanger, und wenn es für euch besser ist, wechsel doch wieder in den Nachtdienst.
 
Hallo,

für Arbeitnehmer, die geringfügig auf Basis 400,- EUR angestellt sind, gelten arbeitrechtlich grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten, wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch (der Begriff 400,- EUR Job ist lediglich eine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Sonderregelung). Im Falle einer Schwangerschaft gilt daher das Mutterschutzgesetz im vollen Umfang und wenn du danach 3 Jahre Erziehungsurlaub machen möchtest, kannst du dies tun.

Was mir allerdings bei deinem Bericht auffällt:
Du sagst, du hast einen Arbeitsvertrag über 47 Stunden und wirst regelmäßig 60 Stunden eingesetzt. Ein Arbeitnehmer auf Basis 400,- darf grundsätzlich nicht mehr als 400,- EUR verdienen. Dies gilt nicht nur für die monatliche Vergütung, sondern auch für die Berechnung der Stunden. Dein Arbeitgeber kann sich sogar strafbar machen, wenn er diese Regelungen verstößt.

Gruß

medsonet.1
 

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