Pushead1st
Newbie
- Registriert
- 24.06.2009
- Beiträge
- 8
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Psychiatrie
- Funktion
- Praxisanleiter
hi habe ne dringende frage.
ich bin zum examen zugelassen und habe die praktische und schriftliche schon hinter mir, es fehlt nur noch die mündliche die bald folgen wird.
ich bin nun krank. habe praktische fehlzeiten die ganz knapp am 10% limit kratzen.
nun meine frage.
wenn ich nun die 10% überschreite kann mir dann die teilnahme an der mündlichen prüfung verweigert werden?
ich bin zum examen zugelassen und habe die praktische und schriftliche schon hinter mir, es fehlt nur noch die mündliche die bald folgen wird.
ich bin nun krank. habe praktische fehlzeiten die ganz knapp am 10% limit kratzen.
nun meine frage.
wenn ich nun die 10% überschreite kann mir dann die teilnahme an der mündlichen prüfung verweigert werden?
und examinierten
, und eine frage bezueglich urlaubszeit und fehlzeiten.
Ich habe mir den ganzen thread schon durchgelesen und das mit der prozentregelung in praxis und theorie auch verstanden. ich habe nur die frage inwieweit sich die zeit der fehlzeiten und des urlaubsanspruches erhoeht, wenn man ein kind zu hause hat. heute meinte man das man mehr als 26 tage im jahr hat und sich auch die prozentzahl der fehlzeiten erhoeht wenn man auch mal auf dem kind krank geschrieben sein muss, was ja mal vorkommen kann. 
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