Muss man im Arbeitsfrei einspringen?

Hallo
....
Teilzeitkräfte kommen so nie in den Genuss von Überstunden außer sie arbeiten in einem Monat mehr als 100%.
Wir haben auf unserer Station zusammen an die 2000 Mehrarbeitstunden. Es ist keine einzige Überstunden dabei.
alesig

So scheint´s also bei uns zu laufen...von Überstunden spricht keiner trotzdem TZ-Kräfte ständig einspringen.
Natürlich ohne weitere Vergütung.

Danke jedenfalls für die Erklärung.
 
das liegt nicht an einzelnen Arbeitgebern, das ist im TVÖD verankert, bedanke dich, wenn du bei Ver.di bist, bei denen.

Mehrarbeit ist im TVÖD so verankert.
Danke, das habe ich nicht gewußt. Und ich nehme an, das das mit dem neuen Tarifvertrag auch gebleiben ist. So langsam wird es für mich sicher, das ich meinen Ausstieg aus der Pflege plane! :x :cry:
 
So scheint´s also bei uns zu laufen...von Überstunden spricht keiner trotzdem TZ-Kräfte ständig einspringen.
Das ist das schöne an Teilzeitkräften: Bei denen sind Überstunden erst dann Überstunden, wenn sie auch über 100 % kommen. Hat also jemand eine 50 Prozentstelle mit 19,25 Stunden pro Woche müsste er mehr als 38,5 Stunden arbeiten, bevor das Überstunden sind...

Ansonsten sind doch Mehrstunden eine geplante Sollstundenüberschreitung und Überstunden eine ungeplante/kurzfristig angeordnete Überschreitung!?

Ulrich Fürst
 
Hallo,
dieser Beitrag ist zwar schon etwas älter, passt jedoch perfekt zu einer kürlich erlebten Situation.
Über einen langen Zeitraum war im Dienstplan eingetragen, dass ich zwei Wochenenden hintereinander frei haben sollte. Darauf freut man sich natürlich. Ganz kurzfristig wurde dort aufeinmal "Dienst" eingetragen, ohne mich zu fragen oder mir überhaupt einmal davon zu erzählen. Nachdem ich mitteilte, dass ich an dem Wochenende gar nicht arbeiten kann, gab es eine große Diskussion, die darin endete, dass man der Meinung war, Auszubildende müsste man nicht fragen, wenn es um Änderungen im Dienstplan geht. Ist natürlich völliger quatsch, also habe ich das konsequent zurückgewiesen.
Jetzt habe ich auch von anderen Seiten gehört, das der Dienstplan ab dem 15. des Vormonats stehen muss und danach ohne meine Genehmigung nicht mehr geändert werden darf. Stimmt das oder gibt es dafür kein bestimmtes Datum? :weissnix:
 
Schutzbrief​

Mein Dienstplan ist verbindlich

1. Unbillige Änderungen am Dienstplan sind nach §315 BGB unverbindlich.
Zwar hat der Arbeitgeber den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten
Arbeit gemäß §106 GewO zu bestimmen. Doch mit der rechtzeitigen
Herausgabe eines Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht.

2. Die gewährten Ersatzruhetage für Sonn- und Feiertage nach §11 Abs. 3
Arbeitszeitgesetz sind unverrückbar wie die Sonntage selbst.

3. Keine der tariflichen Regelungen sieht Arbeit an freien Tagen vor.
Das gilt für TVöD, BAT, BAT-O, BMT-G, DRK-TV, BMT-AW II,
BAT-KF und AVR Caritas bzw. Diakonie.
Nicht-dienstplanmäßige Arbeit ist dort einzig für den Fall der
Verlängerung der dienstplanmäßigen Schicht geregelt.

4. Ohne Mitbestimmung sind Änderungen des Dienstplanes rechtsunwirksam.
Denn die Festlegung von Arbeitszeit unterliegt der Kontrolle durch die
Interessensvertretung. Der Betriebsrat, der Personalrat oder die
Mitarbeitervertretung überprüft dabei zunächst, ob die Anordnung
überhaupt zulässig wäre.

Es bleibt dabei: Mein Frei ist frei. Und wir ver.di-Mitglieder können unsere
Freizeit gegen Übergriffe verteidigen.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf

Hab ich vor kurzem gefunden. Ist schon interessant, wie man sein Recht begründen kann.

"Arbeitsverweigerung" ist eine kribbelige Sache. Da hilft es, sich aus einigen Urteilen Rückendeckung zu holen.
...
ver.di: Zu einigen interessanten Urteilen

Elisabeth
 
War vor kurzem auch noch in der Situation. Hatte nach meinen Nächten geplante freie Tage, im Anschluss daran Urlaub. An dem Wochenende (lag noch in meinem Frei) rief man mich an, ob ich eine Nacht machen könne. Ich hab nein gesagt, zum einen auf mein Frei hingewiesen und zum anderen hatte ich eine Feier, seit längerem geplant, die ich nicht absagen konnte. Zwar war man auf Station etwas angefressen über meine Absage, aber letzendlich können sie nicht machen. Geplant ist geplant, und ich bin ja nicht verpflichtet, zuhause neben dem Telefon zu sitzen... die Station könnte ja anrufen. :knockin:
 
Ein Problem, welches auch 1/2 Jahr nach dem 1. Posting sicherlich überall immer aktueller wird.

Auch ich habe massig "Mehrarbeitsstunden" - genau 182,9 !
Als Teilzeitkraft mit 50% der regulären Arbeitszeit könnte ich somit mehr als 2 Monate zu Hause bleiben :mrgreen:

Trotzdem werde ich wöchentlich gefragt, ob ich einspringen kann.
Bei einem nein meinerseits, habe ich ein schlechtes Gewissen den Kollegen gegenüber - logisch.

Allerdings reicht es mir inzwischen!

Es besteht keinerlei Aussicht auf Freizeitausgleich :cry:
Ich habe mir mal 50 Std ausbezahlen lassen.
In LSK 5 kam dabei ein ausgerechneter Stundenlohn von unter 6.-Euro heraus!
Hallo ??? da bekommt manche Putzfrau ohne Verantwortung mehr!

Bei uns haben alle Teilzeitkräfte 130-190 Stunden zu viel, die Vollzeitkräfte 30-80 Stunden.

Nun wird schon wieder Druck gemacht: entweder in Teilen ausbezahlen lassen oder die Stunden verfallen :gruebel:

Wie kann ich mich dagegen wehren ?? :wut:

Liebe Grüsschen
Allaja
 
Nun wird schon wieder Druck gemacht: entweder in Teilen ausbezahlen lassen oder die Stunden verfallen :gruebel:

Wie kann ich mich dagegen wehren ?? :wut:


Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Gewerkschaft einschalten
 
Nein-sagen habe ich inzwischen schon gelernt, aber ab und an lasse ich mich mich doch überreden :knockin:

Der Betriebsrat weiss um das Problem, aber ausser Sprüchen kommt da nüscht :streit:
 
"Ab und an" bei 180 Stunden ??? :mrgreen:

Meist wird man ja von vorneherein zu 110% geplant, da ist nichts mit NEIN sagen ;)

Übrigens möchte ich mal aufmunternd erwähnen: Ich hab heute meinen 6. Tag in Folge(!) Überstundenfrei :))

War auf 110 Stunden und feiere jetzt ab.
Wie das geht? 2 Stationen (von 7,5) wurden für 2-3 Monate geschlossen, da nicht genug Personal da ist um die Urlaubszeit zu überbrücken...
 
Richtig: von vornherein schon mal 10 Std mehr - 1 Nachtdienst zusätzlich - schon sind 20 Std zusammen :-(

Ich will auch abfeiern mennoooooooooooo :eek1:
 
Richtig: von vornherein schon mal 10 Std mehr - 1 Nachtdienst zusätzlich - schon sind 20 Std zusammen :-(

'nen Tipp: Der Dienstplan unterliegt der zwingenden Mitbestimmung des BR. Die sollen da einfach mal ihre Rechte ausreizen.
Klar ist, dass kaum ein BR diese Rechte ständig wahrnimmt, da es einfach zu viel Arbeit wäre, aber wenn sich ein MA über den DP beschwert, sollte der BR schon handeln.
Der AG darf nämlich eigentlich net ins Plus planen. Wenn das mal vorkommt, hat sicher niemand was dagegen, aber wenn es ständig vorkommt, was 180 Plusstunden vermuten lassen, ist das schon ein Fall für den BR.
 
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
vom 13. September 2005

Arbeitszeit
§ 6​
Regelmäßige Arbeitszeit
(5)Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher
Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher
Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft,
Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/service/documents/tarifvertrag_tvoed.pdf

Hört sich für mich fast wie ein Freifahrstschein an für den AG. Der kann stets begründen, dass er bei der knappen Personaldecke die er gerade mal so bezahlen kann, auf diese Notwendigkeit zurück greifen muss. Bereits in den Arbeitsverträgen wird ein Passus eingearbeitet der dies ermöglicht, der oft unbeachtet mit unterschrieben wird- gestrichen wird da nix, wer nicht unteschreibt, bekommt den Job nicht.

Und wie immer hat verdi an der Realität vorbei versucht dies einzuschränken mit dem Arbeitszeitkonto. Das ist genauso unsinnig, wie die Propaganda: Mein Frei gehört mir. Es gibt m.E. keine rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen diese angeordneten Überstunden zu wehren.
Sollte dies anders sein, würde mich die genaue Rechtssituation interessieren inklusive Paragraphen und ggf. Urteilen.


Elisabeth
 
Hopala, Überstunden und Mehrarbeit fallen, genau wie der DP im Allgemeinen, unter die zwingende Mitstimmung des BR. Genau wie der BR an der Personalplanung zu beteiligen ist.
Wenn man da einen guten BR hat, kann man vieles auf ein Minimum reduzieren.

Ach so: Propaganda von ver.di, sag mal Elisabeth, Du hattest net zufällig erst ein Treffen mit meiner PDL. Die ist vor kurzem auch wütend, wegen der bösen ver.di über die Stationen gegangen und hat Kollegen angeschnauzt, weil sie auf den "Propagandeverein ver.di hereingefallen seien".
Letztendlich hat sie aber trotzdem den kürzeren gezogen und eingesehen, dass der ver.di-Standpunkt was das Frei angeht korrekt ist.
 
In dem Tarifvertrag steht kein Wort davon, dass der BR zustimmen muss. Da steht, dass der AN verpflichtet ist den Anweisungen des AG Folge zu leisten.

Och, man muss nicht PDL sein um verdi als, sagen wir mal freundlich Möchtegernveränderer, zu benennen.

Wie gesagt: Paragraphen und Gesetzesurteile wären für Kollegen wie Allaja wahrscheinlich wichtiger, als das oft empfohlene NEIN sagen. Das machen die meisten mittlerweile schon... um dann vom AG auf die Pflichten (siehe Tarifvertrag) hingewesen zu werden.

Elisabeth
 
Ich habe jetzt 1 Std damit verbracht im www nach einer genauen Regelung zu suchen was die Überstd bzw Mehrarbeit betrifft

-> Abfeiern bzw wenn das nicht möglich ist muss ausgezahlt werden ...

Ich habe nichts gefunden, insbesondere nichts genaues über die "Spartenregelung" die die Krankenhäuser betrifft.

Montag kommt der Dienstplan für nächsten Monat, bin gespannt wie der aussieht!

Liebe Grüsschen
Allaja
 

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