Ja aber können sie nicht per Dienstanweisung mich zum Dienst zwingen? Die kriegen nirgends Kinderkrankenschwestern her, ich lebe auf ner Insel. Die Versorgung der Neugeborenen scheint nicht gwährleistet zu sein, außer die Pflegekräfte machen Doppelschichten ???
Im keinem Gesetz steht das es nicht auf irgendwelchen Inseln von Deutschland gilt. Also kann man Dich auch net zwingen.
In Deutschland konnte man das letzte mal zwischen 1933 und 1945 durch Gesetz zur Arbeit gezwungen werden.
Narde hat es schon richtig gesagt, es besteht keine Katastrophe sondern ein Organisationsverschulden, auch wenn dies einer Katastrophe gleich kommt. (@ Narde: genial ausgedrückt, muss ich mir unbedingt merken!

).
Dein AG muss bei seiner Personalplanung solche Fälle mit einrechnen. Klar werden Kollegen krank wenn andere im Urlaub sind, oder frei haben. Dieses Risiko muss aber er tragen und net die AN.
Wenn Du den Dienst übernimmst, kommst Du dem AG entgegen und hilft ihm kurzfristig, nur bedenke dabei, wenn alle immer wieder bereit sind und immer wieder einspringen, hat der AG dann den Druck den Personalschlüssel zu ändern und mehr Personal einzustellen?
Ich weiß, ich vertrete da eine Meinung, die der gemeinen Krankenschwester schwer verständlich zu machen ist, da man ja immer an die Pat. denken muss. Nur denkt der AG an die Pat. oder denkt der AG an seine AN? Nein, denn sonst würde er mehr Personal einstellen (das Argument Geld zählt erst mal net, Stichwort: Krankenhausreformfinanzierungsgesetz.).
Der AG hat dem AN gegenüber eine Fürsorgepflicht, die wird in der Pflege mit großer Regelmäßigkeit mit Füßen getreten, schon deswegen muss man lernen sich klare Grenzen zu setzen, sonst geht man kaputt und mit einem die Beziehung, ich weiß wovon ich rede.
Also überdenke genau was Du willst und was Du nicht willst.
Einspringen ist sicher, mal, O.K., nur die Grenzen setzt der AN, net der AG!