Muss man im Arbeitsfrei einspringen?

In dem Tarifvertrag steht kein Wort davon, dass der BR zustimmen muss. Da steht, dass der AN verpflichtet ist den Anweisungen des AG Folge zu leisten.
Im TV steht das net, aber im Betriebsverfassungsgesetz §87. Das muss dann nicht extra im TVöD erwähnt sein, da das Gesetz über dem TV steht.

Och, man muss nicht PDL sein um verdi als, sagen wir mal freundlich Möchtegernveränderer, zu benennen.
Ich fand nur das Wort "Propaganda" darin so auffällig.
Das net jeder Freund von ver.di ist, ist mir klar. Ich werde jetzt aber keine Gewerkschaftsdiskussion hier vom Zaun reißen.

Wie gesagt: Paragraphen und Gesetzesurteile wären für Kollegen wie Allaja wahrscheinlich wichtiger, als das oft empfohlene NEIN sagen. Das machen die meisten mittlerweile schon... um dann vom AG auf die Pflichten (siehe Tarifvertrag) hingewesen zu werden.

Elisabeth
Ich kann jetzt net direkt irgendwelche Paragraphen aufzählen. Logisch gibt es net in irgend einem Gesetz einen Paragraphen in dem steht: "Der Arbeitgeber darf niemanden aus dem Frei holen." Das sollte doch jedem klar sein.
Aber wenn man sich die Mühe macht und ein wenig durch Netz surft, dann findet man schnell das nötige Matierial, gespickt mit Verweisen auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts und auch Verweise auf Gesetze und Paragraphen die man für seine Dinge benutzen kann.
Nur ein kleiner Auszug:
§ 240 StGB - Tatbestand der Nötigung:
Es ist nicht erlaubt, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter während der Freizeit anruft und ihn auffordert, aus dem „Frei“ zu kommen. Sollte der Arbeitgeber mit rechtlichen Schritten drohen, so ist dies ungesetzlich und kann den Tatbestand der Nötigung erfüllen.
Nach § 315 BGB bestimmen sich die Leistungen aus einem Vertrag im Zweifel nach dem Grundsatz des billigen Ermessens. Liegt bei der Personaleinsatzplanung ein Organisationsverschulden des Arbeitgebers vor, so ist es unbillig, wenn der Arbeitgeber sein Verschulden auf den Arbeitnehmer abwälzt.
Der Arbeitgeber hat stets die Grundsätze der Fürsorgepflicht und die tariflichen Bestimmungen einzuhalten. Um den betrieblichen Ablauf zu sichern, stehen dem Arbeitgeber andere Möglichkeiten frei, wie z. B. der Einsatz von Fremdfirmen oder von Abrufkräften (nach den Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes).
Die Fürsorgepflicht des AG gesteht vor den tariflichen Bestimmungen, da sie sich aus dem BGB §§617-619 ergibt.
Man sieht also, es gibt durchaus Paragraphen die dazu dienen dem AG auf den Weg der Tugend zurückzubringen, sie werden nur net auf dem Silbertablett serviert. Es ist halt ein wenig Einsatz gefragt sich die passenden Dinge rauszusuchen, wenn einem die "Prophaganda" von ver.di net passt. Genau da wird des der gemeinen Pflegekraft aber wieder zu haarig, da man sich ja mit Berufspolitik befassen muss und Eigeninitiative ergreifen muss, also lass ich es lieber und meckere nur rum, wie böse doch alle sind.

Genau das nutzen dann die AG's teilweise auch gnadenlos aus.
 
Man sieht also, es gibt durchaus Paragraphen die dazu dienen dem AG auf den Weg der Tugend zurückzubringen, sie werden nur net auf dem Silbertablett serviert.

Danke für deine Bemühungen. Und jetzt dürfte Allaja vielleicht schon eher die Möglichkeit sehen, das NEIN sagen zu nutzen, zumal es so aussieht als wenn es rechtlich abgesichert ist.

Bleibt die Frage nach der Notwenigkeit, die im TVöD dem AG das Hintertürchen öffnet.

Elisabeth

PS Zu verdi- Ich bin seit Januar krank geschrieben. Da sich dadurch mein Gehalt ab Mitte Februar verringerte, habe ich nachgefragt, wie man mit "Dauerkranken" verfährt. "Dauerkranke" scheinen eher nicht die Klientel zu sein, mit denen man umgehen mag. Eine Reduzierung des Beitrages gibt es erst gegen Vorlage des Auszahlungsscheins. Ich hatte mit einer erheblichen Depression zu kämpfen. Da war/ ist mir nicht nach verwaltungstechnischem Kontakt. Zugunsten von verdi hab ich bis dato es nicht geschafft mich endlich aufzuraffen auszutreten.
Ganz anders reagierte übrigens der Berufsverband. Ich zahle auf Wunsch seit März eine Verringerten Beitrag und bekomme- womit ich nie gerechnet habe- sogar die Verbandszeitung weiter. Das mir mit der Mitteilung auf Beitragsreduzierung Gute Besserung gewünscht wurde habe ich als echt empfunden und nicht als Floskel.
 
Eine zusätzliche Möglichkeit zum NEIN sagen:
ich gehe nicht ans Telefon wenn ich bestimmte Nummern auf dem Display sehe :mrgreen:
vorgestern um 23:00 Uhr ! :eek1:

Vorplanung für den kommenden Monat: + 7 Std

Falls doch mal im Minus geplant wird, dann steht nicht dabei, welche Überstunden abgefeiert werden.
Laut TVÖD müssen Überstunden innerhalb 1 Jahres abgebaut sein.
Aber wie, bitte schön, ist es nachzuvollziehen von wann die Überstunden sind oder auch welche ausbezahlt werden?
 
hei allaja,
ich kenne dass auch, wurde auch schon abends um 23 uhr angerufen ob ich zum nachtdienst kommen könnte..... gut aber letztendlich kann ja keiner auf station was dafür, wenn irgendjmand krank wird...
 
..... gut aber letztendlich kann ja keiner auf station was dafür, wenn irgendjmand krank wird...

Allaja und du könnt aber auch nichts dafür. Die "Station" kann in dem Sinne schon was dafür, wenn sie niemanden in Rufbereitschaft haben für solche Fälle.
Aber ich kann die 23 Uhr noch toppen. Ich wurde um halb 8 morgens angerufen, ob ich nicht sofort in die Arbeit kommen kann :knockin:.

Gruß,
Lin
 
Aber wie, bitte schön, ist es nachzuvollziehen von wann die Überstunden sind oder auch welche ausbezahlt werden?

Es gibt DP-programme in denen man das entsprechend eintragen kann.
 
hei allaja,
ich kenne dass auch, wurde auch schon abends um 23 uhr angerufen ob ich zum nachtdienst kommen könnte..... gut aber letztendlich kann ja keiner auf station was dafür, wenn irgendjmand krank wird...

Das ist ein Organisationsverschulden des AG. Dafür kann kein AN in die Pflicht genommen werden. Das hat das BAG mal geurteilt.
 
ja gut, da habt ihr schon recht, liegt auch mit unter daran, dass viele Häuser bzw stationen sowieso chronisch unterbesetzt sind...:cry:
 
Das ist ein Organisationsverschulden des AG. Dafür kann kein AN in die Pflicht genommen werden. Das hat das BAG mal geurteilt.

Nun ja mir erging es heute Nacht so, ich wurde von ein auf die andere Sekunde krank. Ein Kollege der gestern Frei hatte und heute eigentlich Spät machte meine Nacht weiter so das ich nach Hause kam. Mir war es unmöglich den Dienst weiter zu machen.
Hätten da alle Nein gesagt um die Nacht weiter zu machen, wäre die Station von mir auch nicht versorgt worden weil ich dazu nicht mehr in der Lage war.
Manchmal gehts einfach nicht anders als in seinem Frei einzuspringen.
 
Also als SL kenn ich das Problem zur Genüge und glaubt mir, ich hab auch etwas Besseres zu tun, als immer wieder Kollegen anzurufen, die ihr wohl verdientes frei haben und zu fragen, ob sie kommen können.
Ich akzeptiere allerdings auch ein "Nein", weil ich verstehe, wenn jemand etwas vor hat oder nach stressigen Diensten seine Freizeit benötigt.
Ich versteh auch, wenn jemand nicht ans Telefon geht, wenn er die Nummer der Arbeitsstelle auf dem Display sieht.

Ich muss aufpassen, dass ich nicht immer die anrufe, wo ich weiß, die sagen auf jeden Fall "Ja" und springen ein.
Leider gibt es nämlich auch die Kollegen, die (fast) nie können. Und das finde ich schade. Letztendlich geht es ja um unsere Patietnen und die Mitarbeiter, die es alleine nicht schaffen können.

Meine Erfahrung ist übrigens, dass das Einspringen bei Statione, wo das Team gut ist, nicht so ein Problem ist, wie auf anderen Abteilungen.

Gruß,

Bruder Joe
 
Das ist ein Organisationsverschulden des AG. Dafür kann kein AN in die Pflicht genommen werden.
Hi Joerg,

wie hat dein Haus den plötzlichen Personalausfall geregelt?
Ich nehme ja mal an, dass bei euch keine Station auf die Idee kommt auch nur in Gedanken einen Mitarbeiter im Frei anzurufen und fragt ober einspringen oder Dienst tauschen würde.

Bist du persönlich schon mal eingesprungen?

Neugierige Grüsse
Narde
 
Hi Joerg,

wie hat dein Haus den plötzlichen Personalausfall geregelt?
Ich nehme ja mal an, dass bei euch keine Station auf die Idee kommt auch nur in Gedanken einen Mitarbeiter im Frei anzurufen und fragt ober einspringen oder Dienst tauschen würde.

Bist du persönlich schon mal eingesprungen?

Neugierige Grüsse
Narde

Sicher wird auch bei uns angerufen, viele Kollegen machen den "Spaß" ja auch mit. Gemeckert wird duch, wie überall, nur hinter dem Rücken.
Sicher bin auch ich schon eingesprungen.
Nur geht es um das wie. Ich kann mir bei meiner SL sicher sein, wenn ich einspringe habe ich innerhalb von einem Monat den Tag wieder frei. Es entstehen also keine übermäßigen Überstunden (bei uns auf Station hat kein MA mehr als max. 16 Ü-Stunden!).
Dienste untereinander tauschen ist für mich auch kein Problem, wieso auch, so lange es mit meinem Terminplan passt, gilt auch für's einspringen.
Ich habe halt durch ehrenamtliche Arbeit in Gewerkschaft und Partei viele Termine und mit Freunden und Family möchte man sich ja auch treffen.
Aber wenn es geht, kein Thema, solange niemand unter Druck gesetzt wird.

Die optimalste Lösung für alle Beschäftige, leider net für den AG, wäre aber eine Rufbereitschaft. Jeder weiß wann er sich bereit zu halten hat.

Ach ja, wenn bei uns eine Nachtwache kurzfristig ausfällt, ist das auch kein all zu großen Problem. Immer 4 Stationen teilen sich einen Springen. Dieser routiert im 5-Tage-Rhythmus durch die Stationen und wird für solche Fälle eingesetzt.
 
Ach ja, wenn bei uns eine Nachtwache kurzfristig ausfällt, ist das auch kein all zu großen Problem. Immer 4 Stationen teilen sich einen Springen. Dieser routiert im 5-Tage-Rhythmus durch die Stationen und wird für solche Fälle eingesetzt.

Bei uns darf nicht jeder des KHs Nachtwache machen. Im MRV gelten andere Regeln, noch dazu wurde die Ersatznachtwache des MRV in der Nacht anders eingesetzt. Darum blieb nichts anderes als jemanden aus der "Freizeit" Nachts anzurufen.
 
Bei uns darf nicht jeder des KHs Nachtwache machen. Im MRV gelten andere Regeln, noch dazu wurde die Ersatznachtwache des MRV in der Nacht anders eingesetzt. Darum blieb nichts anderes als jemanden aus der "Freizeit" Nachts anzurufen.

Tja, dann muss halt eine Rufbereitschaft her. Anders kann man ein ungestörtes Frei der MA ja nicht sichern.
 
Tja, dann muss halt eine Rufbereitschaft her. Anders kann man ein ungestörtes Frei der MA ja nicht sichern.

Tja, klingt ja so einfach *ironie*
Manchmal frag ich mich ob Du nicht ab und zu völlig neben der Realität lebst:knockin:
 
Sicher wird auch bei uns angerufen, viele Kollegen machen den "Spaß" ja auch mit. Gemeckert wird duch, wie überall, nur hinter dem Rücken.
Sicher bin auch ich schon eingesprungen.


Die optimalste Lösung für alle Beschäftige, leider net für den AG, wäre aber eine Rufbereitschaft. Jeder weiß wann er sich bereit zu halten hat.
Habt ihr eine?

Mir scheint, auch bei euch wird nur mit "Wasser gewaschen" - Eigentlich dachte ich, so wie du es hier forderst mit der Rufbereitschaft und ähnlichem, machst du es in deinem Haus auch. Warum machen die MA in deiner Klinik den "Spass" mit? Hast du sie schon mal gefragt bzw. auf die RB hingewiesen, die man einführen könnte?

Neugierige Grüsse
Narde
 
Wir kämpfen in diesem Fall, wie wohl so viele Mitarbeitervertretungen, gegen Windmühlen an. Das Problem ist halt, dass sich Pflege immer alles gefallen lässt.
Einspringen? Haben wir doch immer gemacht. Was ändern? Unterstützung des BR in Verhandlungen mit dem AG? Das geht doch net!

Ich bin ein absoluter Befürworter einer Rufbereitschaft, mir ist aber auch klar, wie schwer dies umzusetzen ist. :)

@ Leann: ich lebe in sofern an der Realität vorbei, weil ich immer noch die Hoffnung haben, dass die Pflege mal aufwacht und für ihre Rechte eintritt. Nur das ist wohl wirklich weit von jeder Realität entfernt.
 
Hallo Karo ,

mußt Du nicht !!
Der Dienstplan ist bindend als Arbeitsvertrag wenn die PDL ihn genehmigt, also für die vier Wochen , die er in der Regel gilt.
Ausnahmen wären Katastrophen , die von der Dienststelle definiert werden müßten. Urlaub und Krankheit gehören nicht dazu , sind planbare Größen im Personalmengengerüst. Einspringen ist wichtig und kollegial , aber , wer immer ja sagt , wird auch zuerst gefragt ...
Thema in Pflegeberufen :Abgrenzung und Selbsthilfe ...

Viel ERfolg , kollegiale Grüße ,

Anjouli
 
Hallo Karo ,

mußt Du nicht !!
Der Dienstplan ist bindend als Arbeitsvertrag wenn die PDL ihn genehmigt, also für die vier Wochen , die er in der Regel gilt.
Ist dir nicht aufgefallen, dass Karo in den letzten 2 Jahren bereits 18 Seiten an Antworten bekommen hat?
 
Hallo

Bei uns auf Station ist nun eine Katastrophe eingetroffen. Wir haben eine Wöchnerinnen Station, wo 6 Pflegekräfte arbeiten (1e wird noch eingearbeitet) Nun sind 2 Krank geworden und es gibt im Haus (sehr klein) keine Kinderkrankenschwestern mehr. Ich habe nun von Mo. - MI. Nachtdienst, dann 4 Tage frei und dann 2 Wochen Urlaub.

Meine Frage ist, ob die mich nun zwingen können Do. + Fr. Nachtdienst zu machen? Hatte vor einer Woche schon abgesagt weil ich was vor habe.

Und können dir mir per Dienstanweisung oder so den Urlaub streichen? (genehmigt wurde er schon) Ich habe auch was gebucht und fahre weg. Aber nur eine Woche!

Lieben Gruß
Karo
 

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