Lasix i.v. oder als Kurzinfusion?

Moin, moin!

Der Umgang mit Infusionen ist ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Aufgaben einer Pflegekraft. Dafür wird sie bezahlt.


Gruss Hartwig

Ich habe nicht behauptet,dass Infusionen anhängen eine ärztliche Tätigkeit ist, sondern dass die Ärzte banale i.v.Injektionen einfach in eine Kurzinfusion umsetzen, sodass die Pflege die Applikation dann übernehmen muss!!:evil1:Das finde ich nicht in Ordnung!:wut:
 
Infusion kann man dementsprechend regulieren.... kann man weitergeben an Pflegekräfte...Fakt ist jedoch: I.v. - Injektionen sind keine pflegerischen Aufgaben!


Selbst bei i.v.- Bolusgabe kann man die Substitutionsgeschwindigkeit regulieren, is nur ne größere Rechnerei.
Fakt is aber rechtlich dass i.v.-Injetion grundsätzlich zwar eine deligierbare Tätigkeit ist, der Gesetzgeber allerdings eine Qualifikation in Form eines sogenannten "i.v._Scheins verlangt. Der existiert aber in Deutschland nicht. Wenn was passiert bist du einfach dran.
Anders ist es wenn du von Arbeitgeber eine schriftliche Schadensübernahmeerklärung hast. Also der Arbeitgeber haftet für den Schaden der entsteht.

Das ist zumindest mein letzter Wissensstand
 
Fakt is aber rechtlich dass i.v.-Injetion grundsätzlich zwar eine deligierbare Tätigkeit ist, der Gesetzgeber allerdings eine Qualifikation in Form eines sogenannten "i.v._Scheins verlangt. Der existiert aber in Deutschland nicht.
Was ist denn das für ein Fakt?

Der gesetzgeber kann nichts verlangen was es garnicht gibt!
 
Die Gerüchte über diesen I.V.-Schein halten sich wirklich hartnäckig.
Es gibt ausreichend Leute, die behaupten, den gäbe es auch hier.

Ich habe auch schon häufiger davon gehört,nur, konnte mir noch keiner einen zeigen und auch nicht sagen, wo man den bekommen kann.
 
Ich habe ein Schriftstück, auf dem der OA unterschrieben hat, dass er sich überzeugt hat, dass ich in der Lage bin Blutentnahmen und i.v. Injektionen nach der Positivliste durchzuführen.
 
Hallo,

darf ich mal kurz einhaken und eine ganz banale Frage stellen:

"Wo steht denn geschrieben, dass i.v. Injektionen nur begrenzt delegierbar sind, man einen "Spritzenschein" (den ich noch nie gesehen habe) benötigt und alles was sonst noch so alles dagegen spricht?"

Ich meine jetzt ausgeschriebene, faktische Textstellen, Vorschriften oder Gesetzestexte. Keine Mundpropaganda oder Ansichten zum Thema.


Mit freundlichen Grüßen
Dennis Reusch
 
Was ist denn das für ein Fakt?

Der gesetzgeber kann nichts verlangen was es garnicht gibt!


Das ist ja gerade das Dilemma bei uns... Da gibts viele Gerichtsurteile zu. Bei uns im Haus hatten vor knapp nem Jahr den Fall dass es zu einem Zwischenfall gekommen ist.
Dabei wurde auch die Bolusgabe deligiert und es gab ne anaphylaktische Reaktion, genau Details kann ich leider auch nicht nennen.
Diesen Spritzenschein gibt es einfach nicht in der Form. Zusatzqualifikation kann man erwerben durch z.b. Fachweiterbildung zur Intensivpflege, aber selbst dann braucht du so eine Erklärung vom Arbeitgeber. Total bescheuert aber was will man machen. Ist bei mir in der Anästhesie genau der selbe Schmarn. Da gibts wirklich ganze Kataloge mit Urteilen und so nen Summs.
Wir haben des innerbetrieblich so geregelt dass es klar heißt: iv.-Gabe nur mit Fachweiterbildung oder mit schriftlicher Fähigkeitsbescheinigung durch SL und Chefarzt für Nichtfachkräfte in den entsprechenden Bereichen...
Rechtlich schauts dann so aus: wenn man sich über Betriebsanweisung hinwegsetzt hat das rechtliche und personelle Konsequenzen...


Chaos mit dem Mist....
 
Sorry falscher link... aber in Deutschland des selbe in grün... nur anderer wortlaut...
 
:)Na ja, ein anderer Wortlaut ist nicht das gleiche in grün.....
 
Selbst bei i.v.- Bolusgabe kann man die Substitutionsgeschwindigkeit regulieren, is nur ne größere Rechnerei.
Fakt is aber rechtlich dass i.v.-Injetion grundsätzlich zwar eine deligierbare Tätigkeit ist, der Gesetzgeber allerdings eine Qualifikation in Form eines sogenannten "i.v._Scheins verlangt. Der existiert aber in Deutschland nicht. Wenn was passiert bist du einfach dran.
Anders ist es wenn du von Arbeitgeber eine schriftliche Schadensübernahmeerklärung hast. Also der Arbeitgeber haftet für den Schaden der entsteht.

Das ist zumindest mein letzter Wissensstand

Subsitutionsgeschwindigkeit? In der Chemie gibt es das : Ja!
In der Medizin wird der Begriff Substitution nur für verloren gegangene Stoffe im Körper verwendet, wie z.B. Kaliumsubstitution, Substitution von Gerinnungsfaktoren u.a.
 
Subsitutionsgeschwindigkeit? In der Chemie gibt es das : Ja!
In der Medizin wird der Begriff Substitution nur für verloren gegangene Stoffe im Körper verwendet, wie z.B. Kaliumsubstitution, Substitution von Gerinnungsfaktoren u.a.

dann halt aplikationsgeschwindigkeit^^... ihr wisst ja was gemeint is
 
kannst auch den Teiltext kopieren mit Quellenangabe...
Vergleichbar wäre ja als Quelle z.B. das deutsche Krankenpflegegesetz.:mrgreen:

also ich hab jetzt ziehmlich rumgesucht und was gefunden
KrPflAPrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege


einfach mal durchlesen... die sache ist die, man darf zwar i.v. spritzten, ist aber rechtlich nicht abgesichert weil das spritzen nicht teil der prüfung zum guk ist... zumindest wird es ist nur theoretisch behandelt bzw im unterricht durchgenommen wie man die sachen richtet...
da muss man leider um mehrere ecken denken aber ich habs mir nochmal von meinem ehrmaligen schulleiter und am kollegen in der rechtsabteilung bei uns am haus erklären lassen.

hoff mal des hilft a weng weiter
 
Na ja, nicht das gesamte Wissen aus drei Jahren kann man in drei Prüfungen abfragen... Die ZVD Messung wurde weder in meiner schriftlichen, mündlichen noch praktischen Prüfung behandelt....darf ich es jetzt nicht?

Die heutigen Prüfungen, vom Schüler Hören-Sagen, behandeln in Sachen Themengebiete noch weniger als meine.

Gruß
Dennis
 
Du hast es erfasst-du darfst gar nix, wenn der Doc net gesagt hat: mach es.

die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
a)eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
KrPflG - Einzelnorm

Elisabeth
 
Des is es ja...
Sie können alles abfragen was behandelt wird aber i.v.-Injektion als pflegerische Tätigkeit wird nicht behandelt, gehört damit nicht zum Stoff und somit hast du einfach 'n riesen problem wennst es trotzdem machst und was passiert.
Is eben Körperverletzung vom Tatbestand her... und da hilft dir keiner wenns dazu kommt.
Wenn der Arbeitgeber nicht sagt er haftet für dich für den Fall das was passiert gehörst der katz'...
 

Ähnliche Themen