Lasix i.v. oder als Kurzinfusion?

Eigentlich gäbe es keine große Diskussiongrundlage zu diesem Thema, wenn nicht immer wieder und immer mehr die Grenzen hinausgeschoben werden von den Dingen , die wir als Pflege "mal eben" machen können, oder tatsächlich delegierbar aufgedrückt bekommen.

Dabei ist schon alleinder Aspekt der Delegierbarkeit in den meisten Fällen nicht gegeben, da schließlich der Arzt in der Verantwortung steht zu überprüfen , ob der Pfleger , die Pflegerin tatsächlich im Stande ist diese Anordung ausführen. Er muss sich vergewissern... welcher Arzt tut dies?

Des weiteren sind Anordungen wie 20mg Lasix zwar usus aber absolut ausserhalb des gesetzlichen Rahmens..
Da definitive angaben in solchen Anordnung fehlen ( Wie oft, Wie lange, in welcher Dareichungsform etc.)

Eigentlich gibt es die Aussage, keine Bolusmedikamentengabe auf einer normalstation bzw in einem bestimmten Funktionsbereich (wie HKL, Endoskopie etc.) dazu gehört dann auch Furosemid.

Aber viele Krankenhäuser, wie auch mein , versucht aus vor allem oft Kosten und/oder Zeitgründen und/oder Personalmangel genau solche Graubereiche weiter auszudehnen... dedr Dumme ist der Pflegende wenn etwas schiefgeht....

Und Argumente , wie es würde ja den Körper des Pat. noch mehr belasten,wenn man es KI gibt, ist augenscheinlich einfach nur ne Farce wenn man sich überlegt das Patienten bei uns bis zu 7 Liter Infusion am Tag bekommt, da machen 100 oder 50ml auch nichts mehr aus.

Des weiteren sollte man sich bei solchen Bolusgabe gerade über pheripheren zugängen immer wieder überlegen, wie hoch die Agressivität gegenüber Venenwenden ist (wie Furorese oder auch Kaliumchlorid) .... Über zentrale Zugänge besteht dann das Problem eines sehr schnelle Wirkeintritts und bei zu schnellen Gabe von Kaliumchlorid oder Furosemid kann es zu schweren Nebenwirkungen kommen, wovon die Gehörlosigkeit noch eine schlimme aber ertragbare ist.

Aussagen von Ärzten gib ihm mal eben 20 Lasix ihm gehtz nicht gut.... da versucht ein Arzt aktiv oder unbewusst seine Aufgabe abzuwälzen eine Patientenbeobachtung durchzuführen, und beim Patienten zu sein.

Ich muss allerdings auch zu geben das ich das eine oder andere mal auch Furosemid als Bolus gegeben habe, aber meist genau in jenen Situationen in denen ich es für mich verantworten konnte, und das Patientenwohl über der Gesetzeslage lag.

Ein pauschales ja oder Nein zu solchen I.v. Gaben ist schwer zu befürworten und es kommt jedem beruflich Pflegenden die Aufagbe zu , genau zu Entscheiden , dies zu tun oder eben doch auf den Arzt zu warten oder einer gesetzlich normen Entscheidung/Anordnung

WIE kann ein Arzt dfenn überprüfen, ob ich i.v. spritzen "kann"? Müsste ich es ihm denn vorher zeigen?

Was ist, wenn ich sage, ich fühle mich der Aufgabe nicht gewachsen, i.v. Infusionen oder Injektionen zu verabreichen?
Was bedeutet es überhaupt, sich der Aufgabe nicht gewachsen zu fühlen? ich mein, sorry, aber jeder Depp kann von den motorischen Fähigkeiten etwas in einen Venflon hineinspritzen.
Mir persönlich gehts darum
* dass ich schon sauer bin, weil Ärzte (bei uns zumindest) möglichst alles abschieben an die Pflege und ich schon fast an meiner eigenen Arbeit ersticke.

Könnte ich denn auch sagen, ich habe für diese (grundsätzlich delegierbare Tätigkeit) keine Zeitressource?? Weisst du das?
 
Du siehst- ganz so einfach, wie Pflegekraft sich das immer denkt, ist es denn doch net. Und Juristendeutsch ist eine Sprache für sich.

Was deine Befähigung angeht- ich würd mich um ne Bestätigung kümmern. Bei uns gabs ne theoretische Unterweisung, wie die Medis der Positivliste wirken. Zusätzlich hat sich der zuständige OA von der Kompetenz der Person überzeugt. Wenn ich recht informiert bin, hat die Intensiv in einem Arztgespräch theoretische Kenntnisse zu den auf der Station verwendeten Medis nachweisen müssen. Praktisch ist das ja Inhalt der Intensivausbildung.

Das Handwerk ist einfach. Das kann ich jedem andressieren. Es kommt auf das Hintergrundswissen an. Und auf den Nachweis, dass dies auch vorhanden ist.

Fachkräften dürfte dies wahrscheinlich mehr als einfach fallen. Wer allerdings nur auf die Erfahrung zurück greift ... .

Zur fehlenden ärztl. AO. Es ist in deutschen KH eine gewisse Laissez-Fair-Haltung zu beobachten. Auf den peripheren Stationen sinds die Schlaftabletten, auf chirurgischen Stationen die Schmerzmittel, auf den Intensivstationen... welche im Glauben gegeben werden, dass dies vom Doc sozusagen nach der Gabe auch noch abgesegnet wird. Dazu gab es hier bereits mehr als genug Threads und wir sollten dies wenn, dann auch dort diskutieren.
http://www.krankenschwester.de/foru.../10269-medikamentenansetzung-pflegekraft.html
http://www.krankenschwester.de/forum/pharmakologie/14109-schlaftabletten-nachtdienst-verteilen.html

Elisabeth


Der erste von dir genannte Thread geht von 2006 bis 2008, da gibts ev. schon Neuerungen? In Ö gibts die sogenannten Bedarfsmedikamente zum Beispiel gar nicht mehr. Es wird SBR (Selbstbestimmungsrecht) Genannt und ews muss genau angeführt sein, wann was wo und wieviel gegeben werden kann.

Zum Beispiel: bei starken Schmerzen bis zu max. 4 x tgl. 1 g Novalgin ad KI (Kurzinfusion 100 ml NaCl 0,9%) i.v., mind. 4 Stunden Pause zwischen den Einzelgaben.
 
"Müssen" ?? Sagt wer?

Wir müssen eine Dienstvereinbarung unterschreiben, wenn wir bei uns im Haus arbeiten wollen. Es geht um i.v. Injektionen und Blutentnahmen. Du musst an 2 Fortbildungen teilnehmen, wo es um Arzneimittellehre, Haftungsrecht und Hygiene geht. Die Oberärzte müssen unterschreiben, dass sie sich persönlich überzeugt haben, dass du Blut abnehmen und i.v. Injektionen verabreichen kannst.
 
Wir müssen eine Dienstvereinbarung unterschreiben, wenn wir bei uns im Haus arbeiten wollen. Es geht um i.v. Injektionen und Blutentnahmen. Du musst an 2 Fortbildungen teilnehmen, wo es um Arzneimittellehre, Haftungsrecht und Hygiene geht. Die Oberärzte müssen unterschreiben, dass sie sich persönlich überzeugt haben, dass du Blut abnehmen und i.v. Injektionen verabreichen kannst.

Ok, verstehe, das ist quasi eine verbindliche Regelung mit eurem Haus. Alles klar, danke :)
 
i.v. Injektionen sind grundsätzlich nicht Aufgabe einer Pflegekraft (egal wo sie nunmal arbeitet: ob im peripheren oder intensiven Stationsbereich).

Für Pflegekräfte mit der Zusatzqualifikation Anästhesie- und Intensivpflege gehört i.V. dazu und nur mit einer adäquaten Begründung können sie davon Abstand nehmen.

Das ist das Gesetz.

Eine Infusion in jeglicher Art- und Weise gehört ebenso dazu.

Wo aber kein Kläger, da kein Richter und die Praxis zur Theorie spricht eine andere Sprache. Ausserdem auch wenn es eine Art Spritzenschein noch gibt oder hausintern anders geregelt, so gilt dennoch das aktuell geltende Recht. Die Begründung liegt darin, dass es einen Staatsanwalt nicht wirklich interessiert, ob die hausinterne Regelung anders war. Denn wenn etwas geschieht, dann wird man dennoch zur Rechenschaft gezogen.
 
i.v. Injektionen sind grundsätzlich nicht Aufgabe einer Pflegekraft (egal wo sie nunmal arbeitet: ob im peripheren oder intensiven Stationsbereich).

Für Pflegekräfte mit der Zusatzqualifikation Anästhesie- und Intensivpflege gehört i.V. dazu und nur mit einer adäquaten Begründung können sie davon Abstand nehmen.

Das ist das Gesetz.

Eine Infusion in jeglicher Art- und Weise gehört ebenso dazu.

Wo aber kein Kläger, da kein Richter und die Praxis zur Theorie spricht eine andere Sprache. Ausserdem auch wenn es eine Art Spritzenschein noch gibt oder hausintern anders geregelt, so gilt dennoch das aktuell geltende Recht. Die Begründung liegt darin, dass es einen Staatsanwalt nicht wirklich interessiert, ob die hausinterne Regelung anders war. Denn wenn etwas geschieht, dann wird man dennoch zur Rechenschaft gezogen.

Was wäre denn eine adäquate Begründung, es nicht zu tun ???

Und in welchem Gesetz finde ich die genaue Regelung ??
 
Könnten wir wieder zum Thema Lasix oder Furosemid zurück kommen?
 
...soweit ich weiß, dürfen Pflegekräfte keine i.v. Injektionen geben oder Infusionen legen,außer es ist vom Arzt angeordnet.
Das bezieht sich aber auf Alten- und Pflegeheime, Krankenhaus sieht anders aus.
Und in der Altenpflege kann man solche Tätigkeiten immer ablehnen,wenn man es sich nicht zutraut!!!!!
 
...soweit ich weiß, dürfen Pflegekräfte keine i.v. Injektionen geben oder Infusionen legen,außer es ist vom Arzt angeordnet.
Das bezieht sich aber auf Alten- und Pflegeheime, Krankenhaus sieht anders aus.
!
Ääh, nee, auch im Krankenhaus müssen Medikamente ärztlich angeordnet werden...
 
.....ja das is glaub ich allen klar.
Es geht darum, das wir es nicht ausführen müssen,wenn wir es uns nicht zutrauen und die Frage wie und in welcher Zusammensetzung sollte doch der Arzt am besten wissen oder müssen das Krankenschwestern selbst entscheiden,wenn ein Arzt Lasix zum injizieren verordnet!?

Also ich kenn es eigentlich in meinen ganzen Arbeitsjahren auch nur so,daß es der Arzt immer selbst gespritzt hat, deshalb weiß ich leider nicht,wie es im KH abläuft.
In dieser Diskussion geht es ja auch grad ausschließlich darum, wies gespritzt wird und nicht wer es tun darf und wer nicht, aber ich dachte, ich geb meine Meinung ab, es ist sehr interessant wie die meisten darüber denken.
 
ich hab mein Examen 1998 gemacht, aLso bereits ein paar Jährchen auf dem Buckel und würde im ureigensten Interesse raten: wer sich nicht sicher it, etwas zu verabreichen oder wer sich der Darreichungsform nicht sicher ist, fragt bitte besser den Arzt. Ebenselbiges gilt für i.v. Injektionen, die schlicht und ergreifend nicht pflegerische Tätigkeit sind.

Warum ich das rate?

Lass EINMAL nur etwas passieren, und der Arzt sagt "keine Ahnung, ich habe diesen Zwischenfall nicht zu verantworten"-> großes Drama droht und damit auch die eigene Existenz. Das wäre mir die Pseudoverantwortung einr i.v. Gabe nicht wert. Im übrigen haftet dann auch nicht der Träger. Also doppelt blöd.
 
ich hab mein Examen 1998 gemacht, aLso bereits ein paar Jährchen auf dem Buckel und würde im ureigensten Interesse raten: wer sich nicht sicher it, etwas zu verabreichen oder wer sich der Darreichungsform nicht sicher ist, fragt bitte besser den Arzt. Ebenselbiges gilt für i.v. Injektionen, die schlicht und ergreifend nicht pflegerische Tätigkeit sind.

Warum ich das rate?

Lass EINMAL nur etwas passieren, und der Arzt sagt "keine Ahnung, ich habe diesen Zwischenfall nicht zu verantworten"-> großes Drama droht und damit auch die eigene Existenz. Das wäre mir die Pseudoverantwortung einr i.v. Gabe nicht wert. Im übrigen haftet dann auch nicht der Träger. Also doppelt blöd.
Darum geht es hier nicht. Der Hersteller erlaubt beides...!
 
auch wenn der Hersteller beides erlaubt, ist und bleibt i.v. Gabe ärztliche Tätigkeit. Sollte der KPS somit zu dem Schluss kommen, sich nicht sicher zu sein, welche Art der Gabe besser ist, kann ich ihm nur das raten, was andere vorher auch schon getan haben:
1.) als Schüler ohnehin Finger weg von solchen Dingen, der Ärger kann kolossal werden
2.) in Zweifelsfällen fragen Sie immer Ihren Arzt oder Apotheker.

Mensch, Leute, unterminiert Euch doch nicht durch nicht-Fragen so derartig. Ärzte sind Ärzte, weil sie über Darreichungsformen Bescheid wissen, und Pflegekräfte sind Pflegekräfte, weil sie über Pflege Bescheid wissen. Ich möcht den Aufschrei nicht hören, der losbricht, wenn ein Arzt bei einem Schluckpatienten ne Tasse Tee reinjuckelt, weil er die Schwester nicht fragen wollte.
 
Hallo, ich habe jahrelang auf Intensiv gearbeitet. Wir machen intern einen Spritzenschein. Beinhaltet die Wirkstoffe, Wirkung, Verabreichung usw. Das ist kein Freifahrtschein. ABer man sollte bedenken,daß es auf einer Intensivstation nicht anders möglich ist, als daß die Schwester auch iv spritzt. Klar, ist es Arztsache !! Und auf Normalstation bin auch dafür,daß es der Arzt macht, da auch keine Überwachungsmöglichkeiten bestehen.
ABer auf Intensivstation gibt es ständig/oft kritische Situtationen, wo man sofort handeln muß. Natürlich nach Ärztlicher Angabe. Man kann da nicht immer warten, bis der Arzt mal Zeit hat iv zu spritzen.

ABER, wenn was Du dir nicht zutraust, dann sage es deutlich.Dich kann keiner
dazu zwingen/überreden dazu. Es ist und bleibt eine ärztliche Tätigkeit
 
Bei uns ist es üblich Lasix oft als Kurzinfusion zu geben, weil die Ärzte zu faul sind es selbst zu spritzen! Es gibt immer wieder Ärzte, die es von Anfang an als Kurzinfusion ansetzen!:dudu:Die Pflege zieht dabei immer den Kürzeren!:cry:Natürlich ist eine Infusion was anderes als eine i.v.Injektion! Das Medikament wird wesentlich verdünnter und langsamer verabreicht und man kann im Notfall schneller reagieren,z.B. bei einer allergischen Reaktion! Aber ich finde es nicht in Ordnung von den Ärzten, so ihre Arbeit auf uns abzuschieben!:wut:
 
Bei uns ist es üblich Lasix oft als Kurzinfusion zu geben, weil die Ärzte zu faul sind es selbst zu spritzen! !:wut:


Moin, moin!

Der Umgang mit Infusionen ist ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Aufgaben einer Pflegekraft. Dafür wird sie bezahlt.


Gruss Hartwig
 
Ich habe von meinem Dienstherren, der ca 15 Jahre lang die I.V Medikamentengabe, Blutentnahmen und das Viggo legen in die Kategorie der ärztlichen Tätigkeiten eingeordnet hatte gelernt, daß ER entscheidet, in welchen Aufgabenbereich diese Tätigkeiten fallen und daß sie sehr wohl per Dienstanweisung delegierbar sind.

Dh. uns wurde zig Jahre lang mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, wenn die I.V Medikamentation vom Pflegepersonal übernommen wird.
Das war auch bei Infusionen tabu und strikt untersagt.
Seit ca 2 Jahren ist die Delegation in derselben Klinik wieder möglich.
Es gibt eine Liste der Medikamente, die weiterhin ausschließlich vom Arzt injiziert werden. Alle anderen i.v Gaben müssen vom Pflegepersonal übernommen werden.

Der ganze Hintergrund dieser Aktion beruhte auf dem Stellenplan, welche diese Tätigkeit zu ihren Aufgaben hinzurechnen konnte.
Das war bis vor 2 Jahren die Ärztschaft.
Danach erhielt die Pflege 6 Planstellen für die gesamte Klinik zurück und seitdem ist die i.v Gabe delegierbar.

Das Pflegepersonal, daß eine Fortbildung zur i.v Gabe bekommen hat und den damit verbundenen "Spritzenschein", kann sich nicht entziehen.
Die Ärzte machen natürlich auch Druck, wenn sie die I.V Medikamentation übernehmen müssen und das ergibt dann immer einen Zwergenaufstand, weil die Pflege natürlich weiß, welche Medikamente delegierbar sind, aber die Ärztschaft wieder mal nicht informiert ist, daß es Ausnahmen gibt, bei denen sie die ARBEIT übernehmen müssen.

Die Gangrichtung über die i.v Medikamentengabe durch das Pflegepersonal, darf also vom Dienstherren festgelegt werden.(Zitat: Rechtsanwalt Dr. Busch/ Krefeld).

Wir können uns hier natürlich darüber streiten, ob I.V Injektionen Aufgabe der Pflege ist, aber wir können das auch genauso gut sein lassen, weil der Dienstherr das individuell festlegen kann, wen er wofür bezahlen möchte und wem er diese Aufgabe auf dem Stellenplan zuweist.

Ich denke, wenn die I.V Medikamentengabe in einem Haus durch die Ärzte durchgeführt werden soll und wenn diese die Infusionen dann stehen lassen, weil sie der Ansicht sind, daß könne genausogut das Pflegepersonal übernehmen, dann kann man durchaus auf den Gedanken kommen, daß die Aufgabe
den Planstellen der Ärzt hinzugerechnet wurden, und daß die nur die Stellen haben, aber IHREN Job nicht erledigen mögen.
Sicherlich sind die 6 Planstellen, die die Pflege zurückbekommen hat für so ein großes Haus nicht sehr viel. Aber das entspricht in etwa der Arbeitszeit, die das Haus für diese Aufgaben insgesamt kalkuliert hat und dann werden die Pflegekräfte für eben diese Aufgaben nicht bezahlt, sondern die Ärzte.

Als das in unserem Haus noch Arztaufgabe war, haben manche Docs daraus eine Art Mikadospiel gemacht:" Wer sich zuerst bewegt, der hat verloren."
Und ich kann den Ärger darüber sehr gut nachvollziehen.
Wenn man sich da Palawer iv-Gabe durch das Pflegepersonal über ein paar Jahrzehnte lang einmal " rin in die Kartoffeln-raus aus den Kartoffeln " angesehen hat, dann wird das langweilig und müßig.




Allerliebste Grüße Fearn
 
Sicherlich sind die 6 Planstellen, die die Pflege zurückbekommen hat für so ein großes Haus nicht sehr viel. Aber das entspricht in etwa der Arbeitszeit, die das Haus für diese Aufgaben insgesamt kalkuliert hat und dann werden die Pflegekräfte für eben diese Aufgaben nicht bezahlt, sondern die Ärzte.

Entschuldige, aber wenn der Stellenschlüssel in der Pflege um sechs Stellen aufgestockt wurde, dann werdet ihr jetzt sehr wohl für die delegierten Tätigkeiten bezahlt. (Und dann hab ich persönlich auch nichts mehr gegen die Delegation. Es ist zwar immer noch keine Aufwertung unseres Berufes, sondern lediglich eine Umverteilung der Aufgaben, aber wenn der Stellenschlüssel daran angepasst wird, hab ich nichts gegen zusätzliche Arbeit.)
 
Liebe Claudia!

Sorry, aber ich wollte nur herausstellen, daß man sich erkundigen muß: WER für die IV. Medikamentation bezahlt wird und wie der Dienstherr das individuell handhabt.

Bei uns gibt es keinerlei Schwierigkeiten mehr, WER zuständig ist,seitdem das Pflegepersonal wieder offiziell zuständig ist.


Als die Ärzte noch zuständig waren VOR DER ABGABE DER PLANSTELLEN an die Pflege,da gab es Schwierigkeiten, weil die gerne deligieren wollten, obwohl es für diese Aufgabe eine Planstellenberechnung zu Gunsten der Ärzte gab.
Und zu diesem Zeitpunkt war diese Tätigkeit nicht in der Bezahlung der Pflege enthalten.

Die Ansage über die Zuständigkeit jedoch kommt von dem der das Gehalt für Ärzte und Pflege bezahlt, eben vom Dienstherren, und nicht von den Ärzten oder vom Pflegepersonal.

Liebe Grüße Fearn
 

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