Dreifachmutti
Senior-Mitglied
Hallo,
diese Frage läßt sich mit einem klaren "JEIN" beantworten, denn diese Frage kann für jeden unterschiedlich beantwortet werden, je nachdem, wie es im jeweiligen Unternehmen geregelt ist. Umziehzeiten (Rüstzeiten) können individuell im Arbeitsvertrag vereinbart werden (eher selten), im entsprechenden Tarifvertrag (ist inzwischen aber die Ausnahme, da in den meisten Tarifwerken dieses Thema inzwischen verbannt wurde) oder in einer innerbetrieblichen Betriebsvereinbarung (Regelfall).
Wie sieht es nun arbeitsrechtlich aus, wenn es in einem Unternehmen keinerlei Regelung gibt:
Die Rechtsprechung des BAG besagt grundsätzlich, das diese Zeiten (analog zu den Wegezeiten zum Arbeitsplatz) "Privatvergnügen" sind.
Allerdings gibt es, wie fast immer, Ausnahmen von der Regel. Wie bereits im oben zitierten Urteil erwähnt, muß der Arbeitgeber dann diese Zeiten als Arbeitszeiten werten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Dienstkleidung ist Pflicht und wird vom Arbeitgeber bezahlt
b) Arbeitgeber stellt einen Umkleideraum
c) Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich nur dort umzuziehen (Verbot, daß man sich auch daheim umziehen kann.
In Unternehmen, wo diese Vorraussetzungen vorliegen, ist natürlich die Diskussion über die Länge der Umziehzeit vorprogrammiert:
a) wie lange darf das Umziehen dauern
b) gehören die Wegezeiten zur Umkleide dazu oder nicht?
Aus diesen Gründen ist es in diesen Unternehmen sinnvoll und üblich, die Länge der Umziehzeiten in Form einer Betriebsvereinbarung pauschal zu vereinbaren.
Gruß
medsonet.1
Prima formuliert!

Vor allem die grün markierte Anregung wäre extrem wünschenswert. Leider sind die Mitarbeiter so stur auf die unbezahlte Umziehzeit fixiert, dass sie unglaublicherweise nichts von ihrem Recht hören wollen. Komisch, wo kommt manchmal diese unverständliche Loyalität zum AG her, die völlig unnötig wäre?
Ob sie, wenn ihnen einer verrät, dass sie eigentlich 100 € mehr im Monat verdienen, dies aber einfordern müssen, auch dankend ablehnen würden?

Nun würde mich ja mal interessieren, was Elisabeth bei ihrem BR erreicht hat...
